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10 Artikel zum Autor "IMMOBILIENANZEIGEN24.COM"

12. Januar 2024 | Gelbe Seiten Marketing GmbH | Ratgeber

So finden Sie den richtigen Handwerker für Ihre Haussanierung

Haus als Energiespeicher / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/64713 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Frankfurt am Main (ots) - - Gelbe Seiten startet Energieberatung für Verbraucher - Vielfältige Tipps für energetische Sanierungen - Mit wenigen Klicks können Kunden Angebote für Maßnahmen einholen Ob die Installation der Solaranlage auf dem Dach, die Erneuerung der Heizung im Keller, der Austaus...Artikel lesen
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12. Januar 2024 | VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V. | Energie

"Intelligent heizen" informiert über die Heizungsförderung 2024/ Ab 2024 gelten die Richtlinien des neuen Gebäudeenergiegesetz

Berlin (ots) - Die Weichen der Heizungsförderung 2024 sind gestellt. Eine wesentliche Änderung: Fördermittel für eine neue Heizungsanlage können künftig ausschließlich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Außerdem wurde ein einheitlicher Fördersatz für erneuerbare Energie...Artikel lesen
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11. Januar 2024 | McMakler | Immobilienmarkt

Immobilienmarkt stabilisiert sich allmählich - die Kaufkraft kehrt langsam zurück

Preis- und Nachfrageentwicklung von Wohnimmobilien im 4. Quartal 2023 / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/118772 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - - Nominale Immobilienpreise steigen im Vergleich zu Q3 2023 um 0,5 Prozent - im Vorjahresvergleich ist ein Preisrückgang um 2,6 Prozent zu verzeichnen - Die Kaufpreise für Häuser sind noch mit 0,2 Prozent rückläufig - Wohnungspreise verzeichnen jedoch einen Preisanstieg um 1,2 P...Artikel lesen
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10. Januar 2024 | Stuttgarter Nachrichten | Vermischtes

Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Ifo Geschäftsklima im Wohnungsbau

Berlin (ots) - Die Bundesregierung ist der richtige Adressat, wenn in Zeiten wachsenden (bezahlbaren) Wohnungsmangels nach einer schnellen Abhilfe gerufen wird. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie hat völlig recht: Auch wenn die klamme Bundesregierung zulasten Zigtausender Wohnungssuchende...Artikel lesen
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10. Januar 2024 | Sirius Campus GmbH | Energie

Neues GEG beflügelt die Energiewende: 439 Tausend Ein- und Zweifamilienhausbesitzer planen Einbau energetischer Heizungen in 2024

© Sirius Campus: Monitor zur Klimawende 2023 / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/146949 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Köln (ots) - Rund 6,5 Mio. aller 40,9 Mio. Deutsche Haushalte (16%) haben konkrete Pläne eine oder mehrere Maßnahmen zur energetischen Sanierung in den nächsten fünf Jahren durchzuführen. Die Investitionsbereitschaft für Wärmedämmung, effizientere Heizung, regenerative Warmwasseraufbereitung oder ...Artikel lesen
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02. Januar 2024 | Bien-Zenker GmbH | Bauen

"Glücklich bauen 2024"- Individuelle Wohnträume werden Wirklichkeit / Bauherren erfahren am ersten Wochenende des Jahres in den Bien-Zenker Musterhäusern, wie sie ihr Bauprojekt konkret angehen

Am ersten Wochenende des Jahres erfahren Besucher in den Bien-Zenker Musterhäusern, wie sie 2024 glücklich bauen können / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/15185 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Schlüchtern (ots) - Glücklich bauen 2024: Am ersten Wochenende des neuen Jahres öffnet Bien-Zenker, einer der größten Fertighaushersteller Europas mit Sitz in Schlüchtern (www.bien-zenker.de), deutschlandweit die Türen seiner Musterhäuser und bietet Baufamilien damit direkt zu Jahresbeginn am 6. u...Artikel lesen
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01. Januar 2024 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Adieu Schottergarten / Kiesbeete keine Grünfläche im Sinne der Bauordnung

Kiesbeete keine Grünfläche im Sinne der Bauordnung

Schottergärten sind seit geraumer Zeit sehr umstritten, weil sie nur wenigen Pflanzen und damit auch wenigen Insekten und Vögeln einen Lebensraum bieten. Nun haben sie auch vor Gericht eine deutliche Abfuhr erhalten. Es ging um die Frage, ob zwei 50 Quadratmeter Beete in einem Vorgarten mit Kies und einzelnen Pflanzen rechtlich als ,,GrünflächenBerlin (ots) - Schottergärten sind seit geraumer Zeit sehr umstritten, weil sie nur wenigen Pflanzen und damit auch wenigen Insekten und Vögeln einen Lebensraum bieten. Nun haben sie auch vor Gericht eine deutliche Abfuhr erhalten. Es ging um die Frage, ob zwei 50 Quadratmeter Beete in einem Vorga...Artikel lesen
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01. Januar 2024 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Grundfläche des Hauses zählt / Größere Flurstücke und die Erbschaftssteuer

Größere Flurstücke und die Erbschaftssteuer

Der Gesetzgeber hat den Erhalt des gemeinsamen Familienraumes im Erbfalle unter besonderen Schutz gestellt. Kinder sind bis zu einer gewissen Wohnfläche von der Zahlung der Erbschaftssteuer auf das Objekt befreit. Bei größeren Flurstücken wird die Befreiung nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS jedoch beschränkt. 
(Niedersächsisches Finanzgericht, Aktenzeichen 3 K 14/23)


Der Fall:	Ein Erbe sah sich plötzlich im Besitz von sechs Flurstücken, einige davon waren als ein Grundstück im Grundbuch vereinigt. Nun stellte sich die Frage, wie sich die Erbschaftssteuer gestalten würde. Das zuständige Finanzamt beschränkte in seinem Bescheid die Steuerbefreiung auf den Wert des mit dem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks. So werde dem Ansatz des Gesetzgebers Rechnung getragen, den eigentlichen Familienraum zu erhalten. Der Betroffene forderte, dass eine größere Fläche unter die Befreiung falle.

Das Urteil:	Die Entscheidung des Fiskus hatte vor Gericht Bestand. Es sei verfassungsrechtlich geboten, diese Befreiung eher restriktiv und eben gerade nicht allzu großzügig auszulegen. Zu dem Zweck dürfe das Finanzamt entweder auf eine katastermäßig erfasste kleinere Grundfläche (mit dem Haus als Zentrum) zurückgreifen oder gegebenenfalls die Fläche eigenständig herausrechnen. Man müsse schließlich bedenken, dass Erben neben der Freistellung des Familienheimes auch noch von hohen Freibeträgen profitierten. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Der Gesetzgeber hat den Erhalt des gemeinsamen Familienraumes im Erbfalle unter besonderen Schutz gestellt. Kinder sind bis zu einer gewissen Wohnfläche von der Zahlung der Erbschaftssteuer auf das Objekt befreit. Bei größeren Flurstücken wird die Befreiung nach Auskunft des Infodie...Artikel lesen
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01. Januar 2024 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Die Augen offenhalten / Immobilienkäufer müssen auf erkennbare Mängel achten

Immobilienkäufer müssen auf erkennbare Mängel achten

Es ist eigentlich selbstverständlich, muss aber trotzdem immer wieder betont werden: Wenn Kaufinteressenten eine Wohnung besichtigen, dann sollten sie dabei ihre Augen offenhalten. Mängel, die jedermann bereits beim flüchtigen Begehen erkennen kann, führen nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS später nicht zu Schadenersatzansprüchen. 
(Landgericht Coburg, Aktenzeichen 51 O 508/20)


Der Fall:	Nach dem Erwerb einer vermieteten Wohnung machte der neue Eigentümer eine Forderung gegen den Verkäufer geltend. Ihm seien Risse in der Dusche verschwiegen worden, die später zu einem Wasserschaden führten. Erst der Mieter habe ihn nach dem Kauf auf diesen Mangel hingewiesen. Die nötigen Reparaturarbeiten seien mit rund 6.500 Euro veranschlagt, die der vorherige Eigentümer bezahlen müsse. Der verwahrte sich dagegen und verwies auf die vorausgegangene Besichtigung der Wohnung.

Das Urteil:	Die Risse in der Dusche und die Aufplatzungen in der Nähe des Abflusses seien offenkundig sichtbar gewesen, beschied die zuständige Zivilkammer des Landgerichts. Deswegen müsse hier kein Schadenersatz geleistet werden. Grundsätzlich gelte natürlich trotzdem, dass ein Verkäufer nicht so gut erkennbare Sachmängel bei Vertragsverhandlungen erwähnen müsse. So könne er vermeiden, später wegen arglistiger Täuschung zur Kasse gebeten zu werden. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Es ist eigentlich selbstverständlich, muss aber trotzdem immer wieder betont werden: Wenn Kaufinteressenten eine Wohnung besichtigen, dann sollten sie dabei ihre Augen offenhalten. Mängel, die jedermann bereits beim flüchtigen Begehen erkennen kann, führen nach Auskunft des Infodien...Artikel lesen
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01. Januar 2024 | Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) | Recht

Nur ein Nebenwohnsitz / Trotzdem ein Anspruch auf Untervermietung

Trotzdem ein Anspruch auf Untervermietung

Auch wenn jemand eine Immobilie lediglich als Nebenwohnsitz nutzt, kann er nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS einen Anspruch auf Genehmigung der Untervermietung durch den Eigentümer haben. 
(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 88/22)

Der Fall:	Der Mieter einer aus beruflichen Gründen genutzten Drei-Zimmer-Wohnung in Berlin beabsichtigte, mehrere Untermieterinnen in dieses Objekt aufzunehmen. Er selbst hatte seinen Hauptwohnsitz am Stadtrand (in einer Doppelhaushälfte) und übernachtete nur an zwei bis drei Tagen pro Woche in der Wohnung. Angesichts dieser geringfügigen Nutzung hielt er eine Untervermietung für angebracht. Der Eigentümer verweigerte das. Es kam zu einem Gerichtsprozess über drei Instanzen.

Das Urteil:	Der Bundesgerichtshof stellte fest, dass auch in solch einer Fallkonstellation durchaus ein berechtigtes Interesse des Mieters an der Genehmigung einer Untervermietung durch den Vermieter bestehen könne. Das trage immerhin dazu bei, die Mietkosten zu verringern. Ob es sich um einen Hauptwohnsitz oder um einen kaum genutzten Nebenwohnsitz handle, spiele keine Rolle. Nun muss das Landgericht Berlin, das die Rechtsmeinung des Eigentümers vertreten hatte, den Fall neu verhandeln. / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/35604 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.Berlin (ots) - Auch wenn jemand eine Immobilie lediglich als Nebenwohnsitz nutzt, kann er nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS einen Anspruch auf Genehmigung der Untervermietung durch den Eigentümer haben. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 88/22) Der Fall: Der Mie...Artikel lesen
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