22.12.2020 09:39 | Scoperty | Bau- und Immobiliennachrichten
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Am 23.12. tritt neues Gesetz zur Teilung der Maklercourtage in Kraft: Höherer Erklärungszwang für Makler, weniger Pauschalbeauftragungen durch Verkäufer erwartet
München (ots) - Immobilieneigentümer werden künftig verstärkt die Leistungen von Maklern unter die Lupe nehmen, weil sie künftig an den Provisionskosten hälftig beteiligt werden. Für Makler erhöht sich damit der Erklärungszwang, warum die eigene Leistung einen Mehrwert stiftet. Das erwartet der Immobilienvormarkt Scoperty mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Teilung der Maklercourtage am 23. Dezember. "Das neue Gesetz stärkt die Mündigkeit von Verbrauchern", sagt Dr. Michael Kasch, Geschäftsführer der Scoperty GmbH ( http://www.scoperty.de/ ). Der Experte geht davon aus, dass Eigentümer von Maklern und anderen Dienstleistern künftig eher nach Bedarf verschiedene Leistungsbausteine abrufen werden. Eine Folge sei dann, dass nur bestimmte Einzelleistungen bei der Transaktionsunterstützung vergütet werden.
Das Gesetz selbst ist laut Scoperty lediglich ein Faktor, der den Markt verändert. Verbraucher wollen generell selbst aktiver werden, was sich vom Online-Banking bis zur Online-Konfiguration beim Autokauf in vielen Lebensbereichen zeige. "Die Digitalisierung treibt diese Entwicklung voran. Das Internet ermöglicht Hilfe zur Selbsthilfe. Wo benötige ich Hilfe und was kann ich selbst machen? Je nachdem, wie jeder diese Fragen für sich beantwortet, wird er den Wert des Maklers für sich neu bemessen", sagt Kasch. Makler, die weniger Leistungen anbieten oder ihren Mehrwert nicht verargumentieren können, werden es schwerer haben. Verkäufer werden sich mit Inkrafttreten des Gesetzes fragen: Was ist mir die Leistung des Maklers wert?
Die Wertermittlung, die für viele Makler bisher der erste Anknüpfungspunkt war, wird für Makler künftig nicht mehr der entscheidende Schlüssel zum potentiellen Verkäufer sein. Denn: Verbraucher finden heute auf einem Immobilienvormarkt wie Scoperty Schätzwerte von über 35 Mio. Wohnimmobilien - darunter auch Schätzwerte zum eigenen Wohneigentum. Eine bevölkerungsrepräsentativ quotierte Studie unter mehr als 1.000 Befragten zeigt, dass 70 Prozent die aktuelle Preisbildung bei Immobilien als wenig bis kaum nachvollziehbar empfinden. Laut der Studie will die Mehrheit der Eigentümer (60 Prozent) wissen, wie der aktuelle Wert ihrer Immobilie eingeschätzt wird. Viele wollen dafür allein jedoch keinen Makler beauftragen.
"Wir erleben durch die Digitalisierung eine Demokratisierung von Wissen. Die Wertermittlung als Einstiegsdienstleistung beziehungsweise Herrschaftswissen der Makler fällt weg. Eigentümer können sich heute im ersten Schritt selbst ein Bild von den Preisen und vor allem der Marktattraktivität ihres Objektes machen. Kostenlos und unverbindlich", sagt Kasch. Die Schätzwerte können Eigentümern einen ersten Anhaltspunkt geben. Wenn sie weitergehendes Interesse haben, können sie im nächsten Schritt Makler oder Sachverständige hinzuziehen, die eine umfangreiche Immobilienbewertung vor Ort vornehmen und das Objekt begutachten. Auch in Zukunft wird es nach seiner Einschätzung deshalb weiterhin Verkäufer und Käufer geben, die einen Makler einschalten. Das neue Gesetz wird nicht dazu führen, dass generell weniger Makler beauftragt werden, sondern Verkäufer höhere Ansprüche bei der Auswahl des Maklers stellen.
Über Scoperty
Das Konzept ist so einfach wie radikal: Scoperty will die C2C-Plattform für Immobilientransaktionen werden. Mit Hilfe von Big Data und künstlicher Intelligenz werden auf dem digitalen Vormarkt die Schätzwerte von aktuell mehr als 35 Mio. deutschen Wohnimmobilien für Eigentümer und Kaufinteressenten frei zugänglich gemacht. Damit schafft Scoperty mehr Transparenz und Dynamik auf dem Immobilienmarkt. Das Unternehmen ist ein Gemeinschaftsunternehmen der ING Bank N.V. und der Sprengnetter GmbH. Mehr Informationen: http://www.scoperty.de/
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Das Gesetz selbst ist laut Scoperty lediglich ein Faktor, der den Markt verändert. Verbraucher wollen generell selbst aktiver werden, was sich vom Online-Banking bis zur Online-Konfiguration beim Autokauf in vielen Lebensbereichen zeige. "Die Digitalisierung treibt diese Entwicklung voran. Das Internet ermöglicht Hilfe zur Selbsthilfe. Wo benötige ich Hilfe und was kann ich selbst machen? Je nachdem, wie jeder diese Fragen für sich beantwortet, wird er den Wert des Maklers für sich neu bemessen", sagt Kasch. Makler, die weniger Leistungen anbieten oder ihren Mehrwert nicht verargumentieren können, werden es schwerer haben. Verkäufer werden sich mit Inkrafttreten des Gesetzes fragen: Was ist mir die Leistung des Maklers wert?
Die Wertermittlung, die für viele Makler bisher der erste Anknüpfungspunkt war, wird für Makler künftig nicht mehr der entscheidende Schlüssel zum potentiellen Verkäufer sein. Denn: Verbraucher finden heute auf einem Immobilienvormarkt wie Scoperty Schätzwerte von über 35 Mio. Wohnimmobilien - darunter auch Schätzwerte zum eigenen Wohneigentum. Eine bevölkerungsrepräsentativ quotierte Studie unter mehr als 1.000 Befragten zeigt, dass 70 Prozent die aktuelle Preisbildung bei Immobilien als wenig bis kaum nachvollziehbar empfinden. Laut der Studie will die Mehrheit der Eigentümer (60 Prozent) wissen, wie der aktuelle Wert ihrer Immobilie eingeschätzt wird. Viele wollen dafür allein jedoch keinen Makler beauftragen.
"Wir erleben durch die Digitalisierung eine Demokratisierung von Wissen. Die Wertermittlung als Einstiegsdienstleistung beziehungsweise Herrschaftswissen der Makler fällt weg. Eigentümer können sich heute im ersten Schritt selbst ein Bild von den Preisen und vor allem der Marktattraktivität ihres Objektes machen. Kostenlos und unverbindlich", sagt Kasch. Die Schätzwerte können Eigentümern einen ersten Anhaltspunkt geben. Wenn sie weitergehendes Interesse haben, können sie im nächsten Schritt Makler oder Sachverständige hinzuziehen, die eine umfangreiche Immobilienbewertung vor Ort vornehmen und das Objekt begutachten. Auch in Zukunft wird es nach seiner Einschätzung deshalb weiterhin Verkäufer und Käufer geben, die einen Makler einschalten. Das neue Gesetz wird nicht dazu führen, dass generell weniger Makler beauftragt werden, sondern Verkäufer höhere Ansprüche bei der Auswahl des Maklers stellen.
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