05.03.2018 15:42 | ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe | Bau- und Immobiliennachrichten
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Baugewerbe: Neuregelung zur Entsenderichtlinie ist überzogen
Berlin (ots) - Zu der am 28. Februar 2018 bekannt gewordenen
Einigung im Trilogverfahren zur Neuregelung der Entsenderichtlinie
erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches
Baugewerbe, Felix Pakleppa:
"Die neuen Regelungen sind in der Praxis schwer zu kontrollieren.
Ursprünglich war es Ziel der Entsenderichtlinie den "Arbeitnehmern
ein Mindestmaß an Schutz" zukommen zu lassen. Nun sollen neben dem
Mindestlohn weitere Vergütungsbestandteile in die Richtlinie
einbezogen werden. Dieses steht dem ursprünglichen Ziel der
Richtlinie entgegen.
Wir stellen in der Praxis fest, dass der Zoll und die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bereits heute nicht in der Lage
sind, die Einhaltung des Mindestlohns flächendeckend zu
kontrollieren. Wie wird das erst aussehen, wenn die FKS die
Einhaltung weiterer Vergütungsbestandteile wie z.B. Nacht-, Sonn- und
Feiertagszuschläge kontrollieren soll?
Wir sind sehr dafür, dass entsandte Arbeitnehmer zu denselben
Lohnkosten auf deutschen Baustellen arbeiten wie unsere heimischen
Facharbeiter. Da aber die Sozialabgaben wie auch die Steuerbelastung
für ausländische Arbeitnehmer weiterhin deutlich niedriger sind als
für deutsche Beschäftige, wird dieser Zustand auch mit der geänderten
Entsenderichtlinie nicht erreicht werden.
Wenn die EU-Kommission den Schutz entsandter Arbeitnehmer wirklich
ernst meint, sollte sie die geplante Dienstleistungskarte zumindest
für die Baubranche nicht weiter verfolgen, da hiermit der
Scheinselbständigkeit und damit dem Unterlaufen von Mindeststandards
Tor und Tür geöffnet wird."
Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de
Original-Content von: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe, übermittelt durch news aktuell
Einigung im Trilogverfahren zur Neuregelung der Entsenderichtlinie
erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches
Baugewerbe, Felix Pakleppa:
"Die neuen Regelungen sind in der Praxis schwer zu kontrollieren.
Ursprünglich war es Ziel der Entsenderichtlinie den "Arbeitnehmern
ein Mindestmaß an Schutz" zukommen zu lassen. Nun sollen neben dem
Mindestlohn weitere Vergütungsbestandteile in die Richtlinie
einbezogen werden. Dieses steht dem ursprünglichen Ziel der
Richtlinie entgegen.
Wir stellen in der Praxis fest, dass der Zoll und die
Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bereits heute nicht in der Lage
sind, die Einhaltung des Mindestlohns flächendeckend zu
kontrollieren. Wie wird das erst aussehen, wenn die FKS die
Einhaltung weiterer Vergütungsbestandteile wie z.B. Nacht-, Sonn- und
Feiertagszuschläge kontrollieren soll?
Wir sind sehr dafür, dass entsandte Arbeitnehmer zu denselben
Lohnkosten auf deutschen Baustellen arbeiten wie unsere heimischen
Facharbeiter. Da aber die Sozialabgaben wie auch die Steuerbelastung
für ausländische Arbeitnehmer weiterhin deutlich niedriger sind als
für deutsche Beschäftige, wird dieser Zustand auch mit der geänderten
Entsenderichtlinie nicht erreicht werden.
Wenn die EU-Kommission den Schutz entsandter Arbeitnehmer wirklich
ernst meint, sollte sie die geplante Dienstleistungskarte zumindest
für die Baubranche nicht weiter verfolgen, da hiermit der
Scheinselbständigkeit und damit dem Unterlaufen von Mindeststandards
Tor und Tür geöffnet wird."
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Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Kronenstr. 55-58
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Schlagwörter
Politik , Bau / Immobilien , Arbeit , Arbeitsmarkt , Bau , Steuern , Governance , Wirtschaft , Arbeitsrecht , Verbände , Entsenderichtlinie , Handwerk , Berlin ,
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