30.05.2018 09:11 | ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe | Bau- und Immobiliennachrichten
0 00,00



0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
0 00,00





Baugewerbe: Neuregelung zur Entsenderichtlinie ist überzogen
Berlin (ots) - Zu der am 28. Februar 2018 bekannt gewordenen
Einigung im Trilogverfahren zur Neuregelung der Entsenderichtlinie
erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches
Baugewerbe, Felix Pakleppa:
"Die neuen Regelungen sind in der Praxis schwer zu kontrollieren.
Ursprünglich war es Ziel der Entsenderichtlinie den "Arbeitnehmern
ein Mindestmaß an Schutz" zukommen zu lassen. Nun werden neben dem
Mindestlohn weitere Vergütungsbestandteile in die Richtlinie
einbezogen. Dieses steht dem ursprünglichen Ziel der Richtlinie
entgegen.
Wir stellen in der Praxis fest, dass die Finanzkontrolle
Schwarzarbeit (FKS) bereits heute nicht in der Lage ist, die
Einhaltung des Mindestlohns flächendeckend zu kontrollieren. Wie wird
das erst aussehen, wenn die FKS die Einhaltung weiterer
Vergütungsbestandteile wie z.B. Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge
kontrollieren soll?
Wir sind sehr dafür, dass entsandte Arbeitnehmer zu denselben
Lohnkosten auf deutschen Baustellen arbeiten wie unsere heimischen
Facharbeiter. Da aber die Sozialabgaben wie auch die Steuerbelastung
für ausländische Arbeitnehmer weiterhin deutlich niedriger sind als
für deutsche Beschäftige, wird dieser Zustand auch mit der geänderten
Entsenderichtlinie nicht erreicht werden."
Jetzt muss der Richtlinientext noch im Amtsblatt der Europäischen
Union veröffentlicht werden; dann haben die Mitgliedstaaten zwei
Jahre Zeit, die Richtlinie in das deutsche Recht zu überführen.
Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de
Original-Content von: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe, übermittelt durch news aktuell
Einigung im Trilogverfahren zur Neuregelung der Entsenderichtlinie
erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches
Baugewerbe, Felix Pakleppa:
"Die neuen Regelungen sind in der Praxis schwer zu kontrollieren.
Ursprünglich war es Ziel der Entsenderichtlinie den "Arbeitnehmern
ein Mindestmaß an Schutz" zukommen zu lassen. Nun werden neben dem
Mindestlohn weitere Vergütungsbestandteile in die Richtlinie
einbezogen. Dieses steht dem ursprünglichen Ziel der Richtlinie
entgegen.
Wir stellen in der Praxis fest, dass die Finanzkontrolle
Schwarzarbeit (FKS) bereits heute nicht in der Lage ist, die
Einhaltung des Mindestlohns flächendeckend zu kontrollieren. Wie wird
das erst aussehen, wenn die FKS die Einhaltung weiterer
Vergütungsbestandteile wie z.B. Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge
kontrollieren soll?
Wir sind sehr dafür, dass entsandte Arbeitnehmer zu denselben
Lohnkosten auf deutschen Baustellen arbeiten wie unsere heimischen
Facharbeiter. Da aber die Sozialabgaben wie auch die Steuerbelastung
für ausländische Arbeitnehmer weiterhin deutlich niedriger sind als
für deutsche Beschäftige, wird dieser Zustand auch mit der geänderten
Entsenderichtlinie nicht erreicht werden."
Jetzt muss der Richtlinientext noch im Amtsblatt der Europäischen
Union veröffentlicht werden; dann haben die Mitgliedstaaten zwei
Jahre Zeit, die Richtlinie in das deutsche Recht zu überführen.
Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de
Original-Content von: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe, übermittelt durch news aktuell
Schlagwörter
Wirtschaft , Mindestlohn , Schwarzarbeit , Politik , Verbände , Arbeit , EU , Entsenderichtlinie , Bau , Lohnkosten , Berlin ,
Presseartikel schreiben
Möchten Sie auch eine Pressemitteilung oder interessanten Artikel zum Thema Bau- und Immobiliennachrichten schreiben? Bei uns können Sie Ihre Mitteilungen kostenfrei veröffentlichen!
Info's für AutorenArtikel suchen
Das könnte Sie auch interessieren
Baugewerbe: Neuregelung zur Entsenderichtlinie ist überzogen
Berlin (ots) - Zu der am 28. Februar 2018 bekannt gewordenen Einigung im Trilogverfahren zur Neuregelung der Entsenderichtlinie erklärte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Bauge...Artikel lesenHeizungsindustrie: Jetzt die richtigen politischen Weichen stellen
Köln/Berlin (ots) - "Wir brauchen endlich wirksame steuerliche Anreize, um das gewaltige CO2-Einsparpotenzial im Wärmemarkt zu heben." Mit diesem Fazit schloss BDH-Präsident Uwe Glock das heutige S...Artikel lesenHalbjahresbilanz Bauhauptgewerbe: Bauwirtschaft hält hohe Drehzahl und baut erneut Personal auf
Berlin (ots) - "Die Bauunternehmen haben im Juni noch einmal eine Schippe draufgelegt." Mit diesen Worten kommentierte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe die heute vo...Artikel lesenBaugewerbe zum geplanten Zuwanderungsgesetz / Auf dem richtigen Weg! Arbeitsmarkt auch in den Bauberufen für Zuwanderer öffnen!
Berlin (ots) - "Wir begrüßen die Überlegungen zu einem Zuwanderungsgesetz grundsätzlich! Deutschland braucht Fachkräfte, will es weiterhin in der Weltwirtschaft eine herausragende Rolle spielen!" ...Artikel lesenBaugewerbe zum Planungsbeschleunigungsgesetz: Schritt in die richtige Richtung / Planungskapazitäten der öffentlichen Hand müssen gestärkt werden
Berlin (ots) - "Wir sprechen uns für eine zügige Verabschiedung des Planungsbeschleunigungsgesetzes für Verkehrswege aus", so der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix...Artikel lesenMeistgelesen
- Engel & Völkers erzielt 1,2 Mrd. Euro Courtageumsatz in 2022
- Krise am Bau: Baukonjunktur immer besorgniserregender
- Über 6.000 Euro pro Quadratmeter in der Spitze: So viel kostet der Immobilienkauf in deutschen Wintersportorten
- Korridor zwischen 3 und 4 Prozent für Baugeld bestätigt sich - weitere Maßnahmen der Zentralbanken zur Stabilisierung des Preisniveaus wahrscheinlich
- Feuerhemmende Türen schützen kaum vor Einbruch