18.09.2019 09:17 | Hauptverband der Deutschen Bauindustrie | Bau- und Immobiliennachrichten
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BAUINDUSTRIE bringt erneut Bauabfallverwertungsgesetz ins Spiel
Berlin (ots) - "Wir brauchen rechtssichere und bundeseinheitliche
Regelungen für die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung
mineralischer Bauabfälle einschließlich Böden. Deswegen haben wir das
Ziel der Mantelverordnung immer unterstützt." Dies erklärte Dr.
Matthias Jacob, Vizepräsident der BAUINDUSTRIE zur Entscheidung, die
weiteren Beratungen über das Vorhaben in den Ausschüssen und Plenum
des Bundesrats in das kommende Jahr zu verschieben. "Wir sind
allerdings skeptisch, ob es einer weiteren Arbeitsgruppe in den
kommenden sechs Monaten gelingen wird, woran Bund und Länder in den
vergangenen rund 15 Jahren gescheitert sind."
Die für Abfallwirtschaft und Bodenschutz zuständigen
Abteilungsleiter aus den Landesumweltministerien und dem
Bundesumweltministerium konnten sich dem Vernehmen nach in der
vergangenen Woche nicht auf einen Kompromiss zur sog.
Mantelverordnung verständigen. Jacob wies darauf hin, dass der
aktuelle Entwurf dem Anspruch nicht gerecht werde, wirtschaftlich
tragbare und in der Praxis sowohl für Bauunternehmen als auch für
Vollzugsbehörden gut umsetzbare Regelungen zu schaffen. "Ob das im
weiteren Verfahren heilbar ist, da habe ich große Zweifel."
Jacob plädierte vor diesem Hintergrund für einen anderen Ansatz:
"Mittels eines Bauabfallverwertungsgesetzes nach österreichischem
Vorbild (*1) könnte ein konsistenter, rechtssicherer und
vollziehbarer Regelungsrahmen geschaffen werden. Das Ziel der
Verordnung ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft und
Materialeffizienz. Die Verordnung richtet sich u. a. an den
Bauherren, wonach dieser für ordnungsgemäße Durchführung und
Dokumentation des Rückbaus verantwortlich ist. Bauabläufe brauchen
klare Verantwortlichkeiten. Man muss auf der Baustelle beproben und
entscheiden können, ob verwertet werden kann oder auf Deponien
beseitigt werden muss.
Von den pro Jahr in Deutschland anfallenden etwa 275 Mio. t
mineralischer Abfälle machen die mineralischen Bau-Abfälle inklusive
Böden rund 80 % aus (*2), d.h. man hätte den Löwenanteil geregelt.
*1)www.bauindustrie.de/media/documents/Positionspapier_Bauabfallve
rwertungsgesetz.pdf
*2)www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/abfallwirtscha
ft_2018_de.pdf (S. 35)
Auch im Internet abrufbar: bauindustrie.de
Pressekontakt:
Inga Stein-Barthelmes
Bereichsleiterin Politik und Kommunikation
Tel. 030 21286-229 / E-Mail: inga.steinbarthelmes@bauindustrie.de
Original-Content von: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, übermittelt durch news aktuell
Regelungen für die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung
mineralischer Bauabfälle einschließlich Böden. Deswegen haben wir das
Ziel der Mantelverordnung immer unterstützt." Dies erklärte Dr.
Matthias Jacob, Vizepräsident der BAUINDUSTRIE zur Entscheidung, die
weiteren Beratungen über das Vorhaben in den Ausschüssen und Plenum
des Bundesrats in das kommende Jahr zu verschieben. "Wir sind
allerdings skeptisch, ob es einer weiteren Arbeitsgruppe in den
kommenden sechs Monaten gelingen wird, woran Bund und Länder in den
vergangenen rund 15 Jahren gescheitert sind."
Die für Abfallwirtschaft und Bodenschutz zuständigen
Abteilungsleiter aus den Landesumweltministerien und dem
Bundesumweltministerium konnten sich dem Vernehmen nach in der
vergangenen Woche nicht auf einen Kompromiss zur sog.
Mantelverordnung verständigen. Jacob wies darauf hin, dass der
aktuelle Entwurf dem Anspruch nicht gerecht werde, wirtschaftlich
tragbare und in der Praxis sowohl für Bauunternehmen als auch für
Vollzugsbehörden gut umsetzbare Regelungen zu schaffen. "Ob das im
weiteren Verfahren heilbar ist, da habe ich große Zweifel."
Jacob plädierte vor diesem Hintergrund für einen anderen Ansatz:
"Mittels eines Bauabfallverwertungsgesetzes nach österreichischem
Vorbild (*1) könnte ein konsistenter, rechtssicherer und
vollziehbarer Regelungsrahmen geschaffen werden. Das Ziel der
Verordnung ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft und
Materialeffizienz. Die Verordnung richtet sich u. a. an den
Bauherren, wonach dieser für ordnungsgemäße Durchführung und
Dokumentation des Rückbaus verantwortlich ist. Bauabläufe brauchen
klare Verantwortlichkeiten. Man muss auf der Baustelle beproben und
entscheiden können, ob verwertet werden kann oder auf Deponien
beseitigt werden muss.
Von den pro Jahr in Deutschland anfallenden etwa 275 Mio. t
mineralischer Abfälle machen die mineralischen Bau-Abfälle inklusive
Böden rund 80 % aus (*2), d.h. man hätte den Löwenanteil geregelt.
*1)www.bauindustrie.de/media/documents/Positionspapier_Bauabfallve
rwertungsgesetz.pdf
*2)www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/abfallwirtscha
ft_2018_de.pdf (S. 35)
Auch im Internet abrufbar: bauindustrie.de
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