10.06.2020 09:35 | Hauptverband der Deutschen Bauindustrie | Bau- und Immobiliennachrichten
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BAUINDUSTRIE fordert Erleichterungen bei Umsatzsteuersenkung
Berlin (ots) - Die Bundesregierung beabsichtigt in ihrem Konjunkturpaket "Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken", die Umsatzsteuer ab dem 1.7.2020 befristet für sechs Monate von 19 % auf 16 % zu senken. "Diese grundsätzlich begrüßenswerte Maßnahme zur Stärkung der Konjunktur und zur Ankurbelung des privaten Konsums geht in vielen Branchen mit hohem administrativem Aufwand einher. Denn die IT-Systeme sind für solche befristeten Steuersenkungen nicht ausgelegt", erklärt BAUINDUSTRIE-Hauptgeschäftsführer Dieter Babiel. Bauleistungen seien im Gegensatz zu gewöhnlichen Lieferungen meist steuerlich lang gestreckte Sachverhalte und würden mit wiederkehrenden Abschlagsrechnungen abgerechnet. Dies könne künftig dazu führen, dass für ein und dasselbe Bauprojekt Abschlagsrechnungen mit unterschiedlichen Steuersätzen ausgestellt werden müssen. "Rechts- und Anwendungsunsicherheiten sind damit vorprogrammiert", warnt Babiel.
Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie hat daher das Bundesfinanzministerium kurzfristig um ein Erläuterungsschreiben gebeten, das die Anwendung der befristeten Steuersenkung in der Praxis erleichtern soll. Eine zu begrüßende Vereinfachungsregel wäre die Beschränkung der Umsatzsteuersenkung auf den Endkunden, da auch dieser in erster Linie durch das Konjunkturpaket unterstützt werden soll. Ein Ausklammern des B2B-Bereichs ließe für zahlreiche Umsätze die aufwändige Systemanpassung entfallen und würde für den Fiskus im Ergebnis auch keine Steuermindereinnahmen bedeuten.
Die BAUINDUSTRIE spricht sich zudem für eine Vereinfachungsregel in der Form aus, dass ein einmal in einer Abschlagsrechnung für ein Bauprojekt ausgewiesener Steuersatz auch in folgenden Abschlagsrechnungen beibehalten werden darf. Erst bei Erstellung der Schlussrechnung ist dann der maßgebliche Steuersatz zum Zeitpunkt der Leistungserbringung (entweder 16 % oder 19 %) für das gesamte Bauvorhaben einheitlich anzuwenden. Mit dieser Lösung trage man den Besonderheiten von Bauleistungen Rechnung und könnte den erheblichen Aufwand bei der Umsetzung der Steuersenkung reduzieren.
Pressekontakt:
Inga Stein-Barthelmes
Bereichsleiterin Politik und Kommunikation
Tel. 030 21286-229 / E-Mail: inga.steinbarthelmes@bauindustrie.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/24058/4619046
OTS: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie
Original-Content von: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, übermittelt durch news aktuell
Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie hat daher das Bundesfinanzministerium kurzfristig um ein Erläuterungsschreiben gebeten, das die Anwendung der befristeten Steuersenkung in der Praxis erleichtern soll. Eine zu begrüßende Vereinfachungsregel wäre die Beschränkung der Umsatzsteuersenkung auf den Endkunden, da auch dieser in erster Linie durch das Konjunkturpaket unterstützt werden soll. Ein Ausklammern des B2B-Bereichs ließe für zahlreiche Umsätze die aufwändige Systemanpassung entfallen und würde für den Fiskus im Ergebnis auch keine Steuermindereinnahmen bedeuten.
Die BAUINDUSTRIE spricht sich zudem für eine Vereinfachungsregel in der Form aus, dass ein einmal in einer Abschlagsrechnung für ein Bauprojekt ausgewiesener Steuersatz auch in folgenden Abschlagsrechnungen beibehalten werden darf. Erst bei Erstellung der Schlussrechnung ist dann der maßgebliche Steuersatz zum Zeitpunkt der Leistungserbringung (entweder 16 % oder 19 %) für das gesamte Bauvorhaben einheitlich anzuwenden. Mit dieser Lösung trage man den Besonderheiten von Bauleistungen Rechnung und könnte den erheblichen Aufwand bei der Umsetzung der Steuersenkung reduzieren.
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