08.04.2022 12:35 | Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. | Bau- und Immobiliennachrichten
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Bauwirtschaft lehnt Schlichterspruch ab
Berlin (ots) -
Der Schiedsspruch im Schlichtungsverfahren zum Bau-Mindestlohn am 24. März wird von der Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und Zentralverband des Deutschen Baugewerbes) abgelehnt.
Im Kern sieht der Schiedsspruch folgende Punkte vor:
- Laufzeit vom 1. Mai 2022 bis 30. Juni 2024
- Erhöhung Mindestlohn 1 um jeweils 60 Cent (ca. 4,6 Prozent) zum 1. Mai 2022, 1. April 2023 und 1. April 2024.
- Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich schuldrechtlich, nachfolgende Mindestlohnanpassungen zunächst in den Jahren 2025 und 2026 nach der Inflationsrate und ab Ende 2026 nach dem dann bestehenden Verhältnis zum Ecklohn festzulegen.
- "Einfrieren" des Mindestlohns 2 auf bisherigem Niveau bis 31. Dezember 2022 und Wegfall ab 1. Januar 2023.
Die Ablehnung des Schlichterspruchs durch die Arbeitgeber erfolgt aus mehreren Gründen: Zum einen stellt die vorgeschlagene Erhöhung eine nicht zu rechtfertigende Verteuerung einfachster Tätigkeiten im Baugewerbe dar. Zum anderen blickt die Baubranche in Folge des Ukraine-Kriegs besorgt in die Zukunft; die aktuelle Preis- und allgemeine wirtschaftliche Entwicklung lassen wenig Spielraum zu, verlässliche Prognosen sind derzeit nicht möglich.
Jutta Beeke, Vizepräsidentin des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und Verhandlungsführerin der Arbeitgeber, erklärte: "Der Automatismus, einen einheitlichen Branchenmindestlohn erst an eine Inflationsrate zu koppeln und danach exakt mit den höheren Tarifentgelten anzupassen, stellte sich auf Seiten der Arbeitgeber als eine zu große Selbstbeschränkung freier Tarifverhandlungen dar. Hinzu kommt, dass diese Vereinbarung keine ausdrückliche Kündigungsmöglichkeit vorsieht."
Uwe Nostitz, Vizepräsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, ergänzt: "Eine vernünftige Tarifpolitik muss auf die momentan unüberschaubare Branchensituation Rücksicht nehmen, vorsichtig vorausschauend agieren und Planungssicherheit geben. Wir werden die Festlegung der Höhe eines eigenständigen Bau-Mindestlohns weder dem Gesetzgeber noch dem Zufall überlassen."
Wie geht es weiter?
Die Arbeitgeberseite signalisiert, dass sie offen für weitere Verhandlungen ist. Auch wenn ein Branchenmindestlohn nach momentaner Arbeitsmarktlage nicht zwingend kurzfristig nötig erscheint, ist weiterhin die Bereitschaft vorhanden, einen einheitlichen Bau-Mindestlohn zu verabreden. In der Schlichtung wurden hierfür bereits 13 Euro genannt. Jutta Beeke sowie Uwe Nostitz stellten fest, dass die Beratungen des Schiedsspruchs in den Gremien der Arbeitgeber zwar zur Ablehnung führten, gleichzeitig aber auch Spielräume aufgezeigt hätten.
Pressekontakt:
Britta Frischemeyer
Pressesprecherin
Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V.
Tel. 030 21286-229 / E-Mail: britta.frischemeyer@bauindustrie.de
Original-Content von: Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V., übermittelt durch news aktuell
Der Schiedsspruch im Schlichtungsverfahren zum Bau-Mindestlohn am 24. März wird von der Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft (Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und Zentralverband des Deutschen Baugewerbes) abgelehnt.
Im Kern sieht der Schiedsspruch folgende Punkte vor:
- Laufzeit vom 1. Mai 2022 bis 30. Juni 2024
- Erhöhung Mindestlohn 1 um jeweils 60 Cent (ca. 4,6 Prozent) zum 1. Mai 2022, 1. April 2023 und 1. April 2024.
- Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich schuldrechtlich, nachfolgende Mindestlohnanpassungen zunächst in den Jahren 2025 und 2026 nach der Inflationsrate und ab Ende 2026 nach dem dann bestehenden Verhältnis zum Ecklohn festzulegen.
- "Einfrieren" des Mindestlohns 2 auf bisherigem Niveau bis 31. Dezember 2022 und Wegfall ab 1. Januar 2023.
Die Ablehnung des Schlichterspruchs durch die Arbeitgeber erfolgt aus mehreren Gründen: Zum einen stellt die vorgeschlagene Erhöhung eine nicht zu rechtfertigende Verteuerung einfachster Tätigkeiten im Baugewerbe dar. Zum anderen blickt die Baubranche in Folge des Ukraine-Kriegs besorgt in die Zukunft; die aktuelle Preis- und allgemeine wirtschaftliche Entwicklung lassen wenig Spielraum zu, verlässliche Prognosen sind derzeit nicht möglich.
Jutta Beeke, Vizepräsidentin des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und Verhandlungsführerin der Arbeitgeber, erklärte: "Der Automatismus, einen einheitlichen Branchenmindestlohn erst an eine Inflationsrate zu koppeln und danach exakt mit den höheren Tarifentgelten anzupassen, stellte sich auf Seiten der Arbeitgeber als eine zu große Selbstbeschränkung freier Tarifverhandlungen dar. Hinzu kommt, dass diese Vereinbarung keine ausdrückliche Kündigungsmöglichkeit vorsieht."
Uwe Nostitz, Vizepräsident des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, ergänzt: "Eine vernünftige Tarifpolitik muss auf die momentan unüberschaubare Branchensituation Rücksicht nehmen, vorsichtig vorausschauend agieren und Planungssicherheit geben. Wir werden die Festlegung der Höhe eines eigenständigen Bau-Mindestlohns weder dem Gesetzgeber noch dem Zufall überlassen."
Wie geht es weiter?
Die Arbeitgeberseite signalisiert, dass sie offen für weitere Verhandlungen ist. Auch wenn ein Branchenmindestlohn nach momentaner Arbeitsmarktlage nicht zwingend kurzfristig nötig erscheint, ist weiterhin die Bereitschaft vorhanden, einen einheitlichen Bau-Mindestlohn zu verabreden. In der Schlichtung wurden hierfür bereits 13 Euro genannt. Jutta Beeke sowie Uwe Nostitz stellten fest, dass die Beratungen des Schiedsspruchs in den Gremien der Arbeitgeber zwar zur Ablehnung führten, gleichzeitig aber auch Spielräume aufgezeigt hätten.
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Britta Frischemeyer
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