31.01.2023 13:45 | VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V. | Bau- und Immobiliennachrichten
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BEG-Anpassung: Das ist neu seit Jahresbeginn / Strengere Anforderung an Energieeffizienz und angepasste Förder-Zuständigkeiten
Berlin (ots) -
Wer sein Haus oder seine Heizung energetisch fit machen möchte, wird vom Staat durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt. Diese wurde wiederholt angepasst, zuletzt im Januar 2023. Seitdem gelten neue Regelungen. Darüber informiert das Serviceportal "Intelligent heizen". (https://intelligent-heizen.info)
Um die Energiewende voranzutreiben, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 2021 die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ins Leben gerufen. Erste Anpassungen gab es im August 2022, weitere wurden in der novellierten BEG festgehalten, die am 1. Januar in Kraft getreten ist.
Um Abhängigkeiten vom russischen Gas zu verringern, wurde die BEG bereits 2022 angeglichen: Gasverbrauchende Anlagen wurden gestrichen und im Gegenzug wurde der Heizungs-Tausch-Bonus (10 Prozent) und der Wärmepumpen-Bonus (5 Prozent) eingeführt.
Neue Anforderungen
Eine wesentliche Änderung der BEG 2023 besteht darin, dass die Anforderungen an die Energieeffizienz gestiegen sind: So müssen Hausbesitzer für die Förderung von Wärmepumpen oder Biomasseheizungen ihre Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien beziehen (bisher 55 Prozent). Ebenfalls neu: Biomasseheizungen sind nur noch in Kombination mit Solarthermie-Anlage oder Wärmepumpe förderfähig.
Bei der Förderung für Effizienzhäuser und Neubauten wurden ebenfalls die Ansprüche angehoben: Der energetische Standard Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) kann nur noch erreicht werden, wenn im Haus 65 Prozent des Wärme- und Kältebedarfes über erneuerbare Energien abgedeckt sind (vorher 55 Prozent).
Nach wie vor sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Umsetzung der BEG zuständig. Die Förderung von Brennstoffzellenheizungen, die bislang über die KfW lief, ist an das BAFA gegangen. Sie gilt nur für Anlagen, die mit grünem Wasserstoff oder Biogas betrieben werden. Außerdem muss die Brennstoffzelle in die Wärme- und Stromversorgung des Gebäudes eingebunden werden.
Weiterführende Informationen auf dem Serviceportal www.intelligent-heizen.info (https://intelligent-heizen.info/optimierungsrechner/).
Über "Intelligent heizen"
Die verbraucherorientierte Plattform "Intelligent heizen" ist ein Angebot der VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V. (http://www.vdzev.de/) Seit 2007 informiert das Serviceportal technologieoffen und energieträgerneutral über Maßnahmen für eine wirtschaftliche Heizungsmodernisierung und Lüftung. Bildmaterial in Druckqualität erhalten Sie unter www.intelligent-heizen.info (https://intelligent-heizen.info/presse/). Tipps für energiesparendes Heizen und aktuelle Informationen gibt es auch auf Facebook (https://www.facebook.com/Intelligent-heizen-1022774051173678/?fref=ts) und Instagram (https://www.instagram.com/intelligentheizen/).
Pressekontakt:
Martina Urioste-Buschmann | KOMPAKTMEDIEN Agentur für Kommunikation GmbH
Telefon: 030 308811-44 | E-Mail: presse@kompaktmedien.de
Original-Content von: VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e.V., übermittelt durch news aktuell
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Um die Energiewende voranzutreiben, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 2021 die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ins Leben gerufen. Erste Anpassungen gab es im August 2022, weitere wurden in der novellierten BEG festgehalten, die am 1. Januar in Kraft getreten ist.
Um Abhängigkeiten vom russischen Gas zu verringern, wurde die BEG bereits 2022 angeglichen: Gasverbrauchende Anlagen wurden gestrichen und im Gegenzug wurde der Heizungs-Tausch-Bonus (10 Prozent) und der Wärmepumpen-Bonus (5 Prozent) eingeführt.
Neue Anforderungen
Eine wesentliche Änderung der BEG 2023 besteht darin, dass die Anforderungen an die Energieeffizienz gestiegen sind: So müssen Hausbesitzer für die Förderung von Wärmepumpen oder Biomasseheizungen ihre Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien beziehen (bisher 55 Prozent). Ebenfalls neu: Biomasseheizungen sind nur noch in Kombination mit Solarthermie-Anlage oder Wärmepumpe förderfähig.
Bei der Förderung für Effizienzhäuser und Neubauten wurden ebenfalls die Ansprüche angehoben: Der energetische Standard Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) kann nur noch erreicht werden, wenn im Haus 65 Prozent des Wärme- und Kältebedarfes über erneuerbare Energien abgedeckt sind (vorher 55 Prozent).
Nach wie vor sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Umsetzung der BEG zuständig. Die Förderung von Brennstoffzellenheizungen, die bislang über die KfW lief, ist an das BAFA gegangen. Sie gilt nur für Anlagen, die mit grünem Wasserstoff oder Biogas betrieben werden. Außerdem muss die Brennstoffzelle in die Wärme- und Stromversorgung des Gebäudes eingebunden werden.
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