21.02.2020 07:03 | Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) | Bau- und Immobiliennachrichten
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Berliner Eigentümerverband rät Vermietern, Mietendeckel bei Neuverträgen nicht zu beachten
Berlin (ots) - Der Eigentümerverband Haus und Grund Berlin rät seinen
Mitgliedern, auch nach Inkrafttreten des Mietendeckels am Sonntag, diesen bei
Neuverträgen nicht zu beachten.
Gegenüber dem rbb vertrat der Vorsitzende des Verbands, Carsten Brückner, die
Ansicht, dass für den Abschluss einer bestimmten Miethöhe ausschließlich die
bundesweit geltende Mietpreisbremse maßgebend sei. "Das Mietendeckel-Gesetz gilt
hier nicht. Das Mietendeckel-Gesetz findet erst Anwendung bei der Frage, welche
vereinbarte Miete vom Vermieter gefordert oder entgegengenommen werden darf."
Nach Brückners Ansicht ist es zwar verboten, eine bestimmte Miethöhe zu
verlangen, nicht aber, diese trotzdem im Vertrag zu vereinbaren, für die Zeit
nach dem Mietendeckel. "Wenn das Amt beim Vermieter nachfragt, welche Miete vom
Mieter gefordert wird, ist nicht maßgebend, was die Mietvertragsparteien
vereinbart haben, sondern das, was der Vermieter tatsächlich vom Mieter bezahlt
haben möchte."
Der Verbandsvorsitzende interpretiert das Mietendeckel-Gesetz damit anders als
die Mietendeckel-Urheber in der rot-rot-grünen Koalition. Das Abgeordnetenhaus
hatte das Gesetz Ende Januar beschlossen. Es wird morgen (Samstag) im Amtsblatt
veröffentlicht und tritt am Sonntag in Kraft.
Pressekontakt:
Rundfunk Berlin-Brandenburg
rbb 88.8
Chef vom Dienst
Tel.: +49 (0)30 979 93-34 210
Fax: +49 (0)30 979 93-34 219
aktuell@rbb888.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/51580/4526072
OTS: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb)
Original-Content von: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), übermittelt durch news aktuell
Mitgliedern, auch nach Inkrafttreten des Mietendeckels am Sonntag, diesen bei
Neuverträgen nicht zu beachten.
Gegenüber dem rbb vertrat der Vorsitzende des Verbands, Carsten Brückner, die
Ansicht, dass für den Abschluss einer bestimmten Miethöhe ausschließlich die
bundesweit geltende Mietpreisbremse maßgebend sei. "Das Mietendeckel-Gesetz gilt
hier nicht. Das Mietendeckel-Gesetz findet erst Anwendung bei der Frage, welche
vereinbarte Miete vom Vermieter gefordert oder entgegengenommen werden darf."
Nach Brückners Ansicht ist es zwar verboten, eine bestimmte Miethöhe zu
verlangen, nicht aber, diese trotzdem im Vertrag zu vereinbaren, für die Zeit
nach dem Mietendeckel. "Wenn das Amt beim Vermieter nachfragt, welche Miete vom
Mieter gefordert wird, ist nicht maßgebend, was die Mietvertragsparteien
vereinbart haben, sondern das, was der Vermieter tatsächlich vom Mieter bezahlt
haben möchte."
Der Verbandsvorsitzende interpretiert das Mietendeckel-Gesetz damit anders als
die Mietendeckel-Urheber in der rot-rot-grünen Koalition. Das Abgeordnetenhaus
hatte das Gesetz Ende Januar beschlossen. Es wird morgen (Samstag) im Amtsblatt
veröffentlicht und tritt am Sonntag in Kraft.
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