10.03.2022 09:11 | BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft | Bau- und Immobiliennachrichten
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Beschäftigte unterweisen: BG BAU unterstützt mit neuem Angebot
Beschäftigte unterweisen: BG BAU unterstützt mit neuem Angebot, Bildquelle: Andrey Popov - stock.adobe.com / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/60172 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.
Berlin (ots) -
Unternehmen müssen ihre Beschäftigten regelmäßig über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen. Dabei unterstützt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) ihre Mitgliedsunternehmen und bietet eine Vielzahl von Unterweisungshilfen. Nun stehen alle Angebote (https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/arbeitsschutz-organisieren/unterstuetzungsangebote-zur-durchfuehrung-von-unterweisungen/) der BG BAU gebündelt online zur Verfügung.
Betriebliche Unterweisungen sind eine wichtige Grundlage für sicheres und gesundes Arbeiten. Sie müssen mindestens einmal jährlich durchgeführt und dokumentiert werden. Jüngere Beschäftigte unter 18 Jahren muss der Arbeitgeber sogar halbjährlich unterweisen. Die Unterweisungen klären über Gefährdungen am Arbeitsplatz auf und informieren über Schutzmaßnahmen gegen Unfälle und Gesundheitsrisiken.
Um Unternehmen bei der Unterweisung ihrer Beschäftigten zu unterstützen, hat die BG BAU verschiedene Unterweisungshilfen entwickelt. Diese richten sich an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie an die betrieblichen Führungskräfte und unterstützen bei der Planung, Durchführung und Dokumentation der regelmäßigen Unterweisung.
Ab sofort finden Unternehmen alles rund um die Unterweisungshilfen der BG BAU auf einer Webseite: https://www.bgbau.de/unterweisung/. Neben Dokumentationshilfen und Schulungsunterlagen zu unterschiedlichen Themen, wie Absturzprävention, Schutz vor UV-Strahlung, Corona oder Arbeiten in Katastrophengebieten, finden sie hier auch zahlreiche unterstützende Medien und Videos sowie Tipps, um die Unterweisungen praxisgerecht und anschaulich gestalten zu können.
Hintergrund: Rechtliche Grundlage für die regelmäßige Unterweisung bilden § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Notwendigkeit und Themen der Unterweisung ergeben sich aus der tätigkeits- und arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung. Unterweisungen sind bei der Aufnahme einer neuen Tätigkeit, bei der Veränderung der Gefährdungssituation im Arbeitsbereich, bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien, beim Auftreten von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten oder bei akuten oder dauerhaften Gesundheitseinschränkungen von Beschäftigten notwendig.
Weitere Informationen:
Direktlink zu den Unterweisungshilfen der BG BAU: https://www.bgbau.de/unterweisung/
Muster für die Dokumentation der Unterweisung: https://ots.de/BwGPJH
Übersichtsseite Gefährdungsbeurteilung: https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/gefaehrdungsbeurteilung/
Digitale Gefährdungsbeurteilung: https://digitgb.bgbau.de/
Hintergrund - die BG BAU
Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als 3 Millionen Versicherte in rund 567.000 Betrieben und ca. 58.000 privaten Bauvorhaben. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter www.bgbau.de.
Newsletter der BG BAU
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Pressekontakt:
Susanne Diehr
Telefon: 030 85781-690
E-Mail: presse@bgbau.de
BG BAU - Pressestelle
Hildegardstraße 29/30
10715 Berlin
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Unternehmen müssen ihre Beschäftigten regelmäßig über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterweisen. Dabei unterstützt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) ihre Mitgliedsunternehmen und bietet eine Vielzahl von Unterweisungshilfen. Nun stehen alle Angebote (https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/arbeitsschutz-organisieren/unterstuetzungsangebote-zur-durchfuehrung-von-unterweisungen/) der BG BAU gebündelt online zur Verfügung.
Betriebliche Unterweisungen sind eine wichtige Grundlage für sicheres und gesundes Arbeiten. Sie müssen mindestens einmal jährlich durchgeführt und dokumentiert werden. Jüngere Beschäftigte unter 18 Jahren muss der Arbeitgeber sogar halbjährlich unterweisen. Die Unterweisungen klären über Gefährdungen am Arbeitsplatz auf und informieren über Schutzmaßnahmen gegen Unfälle und Gesundheitsrisiken.
Um Unternehmen bei der Unterweisung ihrer Beschäftigten zu unterstützen, hat die BG BAU verschiedene Unterweisungshilfen entwickelt. Diese richten sich an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie an die betrieblichen Führungskräfte und unterstützen bei der Planung, Durchführung und Dokumentation der regelmäßigen Unterweisung.
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Hintergrund: Rechtliche Grundlage für die regelmäßige Unterweisung bilden § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Notwendigkeit und Themen der Unterweisung ergeben sich aus der tätigkeits- und arbeitsplatzbezogenen Gefährdungsbeurteilung. Unterweisungen sind bei der Aufnahme einer neuen Tätigkeit, bei der Veränderung der Gefährdungssituation im Arbeitsbereich, bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien, beim Auftreten von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten oder bei akuten oder dauerhaften Gesundheitseinschränkungen von Beschäftigten notwendig.
Weitere Informationen:
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Muster für die Dokumentation der Unterweisung: https://ots.de/BwGPJH
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