29.04.2020 15:22 | BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft | Bau- und Immobiliennachrichten
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Coronavirus-Epidemie - Hygienische Anforderungen auf Baustellen umsetzen - BG BAU unterstützt Unternehmen
Berlin (ots) - Gerade während der aktuellen Bedrohung durch das Corona-Virus ist es für die Gesundheit der Beschäftigten von größter Bedeutung, auf die notwendigen und vorgeschriebenen Hygiene-Regeln auf Baustellen zu achten. Konkrete Hinweise zur Umsetzung der räumlichen und hygienischen Anforderungen für Unternehmen gibt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) dazu in der neuen Kurz-Handlungshilfe "Einhaltung räumlicher und hygienischer Anforderungen auf Baustellen". Zusätzlich bietet eine Entscheidungshilfe mit aufbereiteten Grafiken einen schnellen Überblick über die jeweiligen Anforderungen.
Die Kurz-Handlungshilfe unterstützt Unternehmen dabei, Mindestanforderungen in Bezug auf die Ausstattung von Baustellen mit Toiletten, Pausen- und Umkleideräumen umzusetzen und deren vorschriftsgemäße Reinigung zu beachten. Grundlage dafür ist die Regel für Arbeitsstätten (ASR A4.1). Dank der Handlungshilfe können Unternehmen die konkreten Anforderungen der jeweiligen Baustelle am Bildschirm direkt ermitteln, digital erfassen und mit Blick auf den Gesundheitsschutz der Beschäftigten umsetzen.
Vorgaben für Waschplatz, Pausen- und Umkleideraum schnell erkennbar
Aus der Handlungshilfe sind alle verbindlichen Vorgaben schnell und übersichtlich zu erkennen. "Mit einem Blick in die Kurz-Handlungshilfe kann der betriebliche Bedarf sofort zugeordnet und verbindlich eingetragen werden", erklärt Prof. Frank Werner, stellvertretender Präventionsleiter der BG BAU. "Bis zu fünf Beschäftigte machen beispielsweise einen Waschplatz erforderlich, bei elf bis 20 Personen muss zusätzlich ein Duschplatz eingerichtet werden. Außerdem muss eine Handwaschgelegenheit mit fließendem Wasser und Papiertüchern vorhanden sein, und zwar möglichst nahe bei der Toilette."
Weitere Vorgaben beziehen sich auf räumliche Anforderungen: So ist unter Umständen neben einem Pausenbereich ein zusätzlicher Umkleideraum erforderlich. "Besteht beispielsweise im Pausenraum keine Möglichkeit zum Wechseln der Kleidung oder haben Beschäftigte nicht die Gelegenheit, die Kleidung in geeigneten Schränken aufzubewahren, muss es einen zusätzlichen Umkleideraum geben", so Werner weiter.
Die Kurz-Handlungshilfe ist unter folgendem Link abrufbar:
http://ots.de/GsUtKt
Auf einen Blick: Entscheidungshilfe gibt schnellen Überblick
Einen Gesamtüberblick zur notwendigen Hygiene auf Baustellen bietet die Übersicht zu den sanitären und baulichen Anforderungen auf Baustellen. Auf einen Blick lässt sich erkennen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind - ausgehend von der jeweiligen Beschäftigtenzahl. Die Übersicht steht im Mediencenter der BG BAU bereit und kann unter dem folgenden Link heruntergeladen werden: http://ots.de/VPatd9 .
Weitere Informationen unter http://www.bgbau.de/
Hintergrund
Die BG BAU ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistung und damit ein wichtiger Pfeiler des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie betreut ca. 2,8 Millionen Versicherte in rund 500.000 Betrieben und ca. 50.000 privaten Bauvorhaben.
Zusätzlich fördert die BG BAU im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln, sorgt für die Reintegration der Betroffenen und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter http://www.bgbau.de/ .
Pressekontakt:
Christiane Witek
Telefon: 030 85781-690
E-Mail: presse@bgbau.de
Thomas Lucks
Telefon: 069 4705-824
E-Mail: thomas.lucks@bgbau.de
BG BAU - Pressestelle
Hildegardstraße 29/30
10715 Berlin
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/60172/4584393
OTS: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Original-Content von: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, übermittelt durch news aktuell
Die Kurz-Handlungshilfe unterstützt Unternehmen dabei, Mindestanforderungen in Bezug auf die Ausstattung von Baustellen mit Toiletten, Pausen- und Umkleideräumen umzusetzen und deren vorschriftsgemäße Reinigung zu beachten. Grundlage dafür ist die Regel für Arbeitsstätten (ASR A4.1). Dank der Handlungshilfe können Unternehmen die konkreten Anforderungen der jeweiligen Baustelle am Bildschirm direkt ermitteln, digital erfassen und mit Blick auf den Gesundheitsschutz der Beschäftigten umsetzen.
Vorgaben für Waschplatz, Pausen- und Umkleideraum schnell erkennbar
Aus der Handlungshilfe sind alle verbindlichen Vorgaben schnell und übersichtlich zu erkennen. "Mit einem Blick in die Kurz-Handlungshilfe kann der betriebliche Bedarf sofort zugeordnet und verbindlich eingetragen werden", erklärt Prof. Frank Werner, stellvertretender Präventionsleiter der BG BAU. "Bis zu fünf Beschäftigte machen beispielsweise einen Waschplatz erforderlich, bei elf bis 20 Personen muss zusätzlich ein Duschplatz eingerichtet werden. Außerdem muss eine Handwaschgelegenheit mit fließendem Wasser und Papiertüchern vorhanden sein, und zwar möglichst nahe bei der Toilette."
Weitere Vorgaben beziehen sich auf räumliche Anforderungen: So ist unter Umständen neben einem Pausenbereich ein zusätzlicher Umkleideraum erforderlich. "Besteht beispielsweise im Pausenraum keine Möglichkeit zum Wechseln der Kleidung oder haben Beschäftigte nicht die Gelegenheit, die Kleidung in geeigneten Schränken aufzubewahren, muss es einen zusätzlichen Umkleideraum geben", so Werner weiter.
Die Kurz-Handlungshilfe ist unter folgendem Link abrufbar:
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Einen Gesamtüberblick zur notwendigen Hygiene auf Baustellen bietet die Übersicht zu den sanitären und baulichen Anforderungen auf Baustellen. Auf einen Blick lässt sich erkennen, welche Maßnahmen zu ergreifen sind - ausgehend von der jeweiligen Beschäftigtenzahl. Die Übersicht steht im Mediencenter der BG BAU bereit und kann unter dem folgenden Link heruntergeladen werden: http://ots.de/VPatd9 .
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Zusätzlich fördert die BG BAU im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln, sorgt für die Reintegration der Betroffenen und leistet finanzielle Entschädigung. Weitere Informationen unter http://www.bgbau.de/ .
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