08.11.2019 10:52 | Aktionsgemeinschaft Privates Denkmaleigentum | Bau- und Immobiliennachrichten
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Erstmalig in Deutschland erhalten alle privaten Denkmaleigentümer eine pauschale Ermäßigung bei der Grundsteuer / Nun auch Zustimmung vom Bundesrat
Berlin (ots) - Gleich zu Beginn seiner heutigen Sitzung beschloss auch der
Bundesrat das Grundsteuerreformgesetz. Darin enthalten ist erstmalig eine
pauschale Ermäßigung für private Denkmaleigentümer in Höhe von 10 Prozent. "Das
Denkmalbündnis, das seit Monaten eine Berücksichtigung der Besonderheiten der
Baudenkmäler bei der Grundsteuer gefordert hatte, dankt allen
Bundestagsabgeordneten und dem Bundesrat für die gute Lösung. Diese stellt ein
wichtiges Signal für die Wertschätzung des privaten Denkmalbestandes in
Deutschland dar. Rund 500.000 private Besitzer denkmalgeschützter Häuser
erhalten nun eine Anerkennung ihres persönlichen Einsatzes im Interesse der
Allgemeinheit", erklärt Hubertus von Dallwitz, einer der Sprecher des Bündnisses
und Geschäftsführer der Aktionsgemeinschaft Privates Denkmaleigentum.
Die Vielfalt der Denkmäler in privatem Besitz, vom Fachwerkhaus bis zur Burg,
prägt die Kulturlandschaften und schafft Identität und Verbundenheit. Mit dem
Steuernachlass werden die Belastungen privater Denkmaleigentümer durch die
gesetzliche Erhaltungspflicht, das Veränderungsverbot, Nutzungseinschränkungen
und große Unterhaltslasten gewürdigt.
"Wie ich von Abgeordneten hörte, war ein höherer Denkmalabschlag als die nun
beschlossene 10-Prozent-Pauschale in der Koalition nicht machbar. Dennoch sind
wir alle außerordentlich dankbar, dass diese - wenn auch kleine - Ersatzregelung
überhaupt zu Stande gekommen ist. Somit wird für die überwiegende Mehrheit des
privaten Denkmaleigentums eine Schlechterstellung gegenüber der bisherigen
Gesetzeslage des Grundsteuer- und Bewertungsrechts vermieden", so von Dallwitz.
Völlig unangetastet verbleibt im neuen Gesetz die Möglichkeit, für
unwirtschaftliche Baudenkmäler eine Befreiung von der Grundsteuer gem. § 32
Grundsteuergesetz zu beantragen.
Aus Anlass der Grundsteuerreform hatten sich sechs bundesweit aktive
Denkmalorganisationen, deren Mitglieder sich im Denkmalschutz engagieren oder
die Interessen von privaten Denkmaleigentümern vertreten, zu einem
Denkmalbündnis zusammengeschlossen. Zum Denkmalbündnis gehören die Deutsche
Stiftung Denkmalschutz, der Verein Schlösser und Gärten in Deutschland, die
Interessengemeinschaft Bauernhaus, der Bund Heimat und Umwelt in Deutschland,
die Deutsche Burgenvereinigung und der Bundesverband der Familienbetriebe Land
und Forst.
Pressekontakt:
Hubertus v. Dallwitz
Geschäftsführer Aktionsgemeinschaft privates Denkmaleigentum
Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin
Tel. 030 - 40 58 57 07
www.FabLF.de | www.deutsche-burgen.org
Original-Content von: Aktionsgemeinschaft Privates Denkmaleigentum, übermittelt durch news aktuell
Bundesrat das Grundsteuerreformgesetz. Darin enthalten ist erstmalig eine
pauschale Ermäßigung für private Denkmaleigentümer in Höhe von 10 Prozent. "Das
Denkmalbündnis, das seit Monaten eine Berücksichtigung der Besonderheiten der
Baudenkmäler bei der Grundsteuer gefordert hatte, dankt allen
Bundestagsabgeordneten und dem Bundesrat für die gute Lösung. Diese stellt ein
wichtiges Signal für die Wertschätzung des privaten Denkmalbestandes in
Deutschland dar. Rund 500.000 private Besitzer denkmalgeschützter Häuser
erhalten nun eine Anerkennung ihres persönlichen Einsatzes im Interesse der
Allgemeinheit", erklärt Hubertus von Dallwitz, einer der Sprecher des Bündnisses
und Geschäftsführer der Aktionsgemeinschaft Privates Denkmaleigentum.
Die Vielfalt der Denkmäler in privatem Besitz, vom Fachwerkhaus bis zur Burg,
prägt die Kulturlandschaften und schafft Identität und Verbundenheit. Mit dem
Steuernachlass werden die Belastungen privater Denkmaleigentümer durch die
gesetzliche Erhaltungspflicht, das Veränderungsverbot, Nutzungseinschränkungen
und große Unterhaltslasten gewürdigt.
"Wie ich von Abgeordneten hörte, war ein höherer Denkmalabschlag als die nun
beschlossene 10-Prozent-Pauschale in der Koalition nicht machbar. Dennoch sind
wir alle außerordentlich dankbar, dass diese - wenn auch kleine - Ersatzregelung
überhaupt zu Stande gekommen ist. Somit wird für die überwiegende Mehrheit des
privaten Denkmaleigentums eine Schlechterstellung gegenüber der bisherigen
Gesetzeslage des Grundsteuer- und Bewertungsrechts vermieden", so von Dallwitz.
Völlig unangetastet verbleibt im neuen Gesetz die Möglichkeit, für
unwirtschaftliche Baudenkmäler eine Befreiung von der Grundsteuer gem. § 32
Grundsteuergesetz zu beantragen.
Aus Anlass der Grundsteuerreform hatten sich sechs bundesweit aktive
Denkmalorganisationen, deren Mitglieder sich im Denkmalschutz engagieren oder
die Interessen von privaten Denkmaleigentümern vertreten, zu einem
Denkmalbündnis zusammengeschlossen. Zum Denkmalbündnis gehören die Deutsche
Stiftung Denkmalschutz, der Verein Schlösser und Gärten in Deutschland, die
Interessengemeinschaft Bauernhaus, der Bund Heimat und Umwelt in Deutschland,
die Deutsche Burgenvereinigung und der Bundesverband der Familienbetriebe Land
und Forst.
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Geschäftsführer Aktionsgemeinschaft privates Denkmaleigentum
Claire-Waldoff-Str. 7, 10117 Berlin
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