14.01.2020 14:34 | CDU/CSU - Bundestagsfraktion | Bau- und Immobiliennachrichten
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Frei: Dringende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes wird endlich umgesetzt
Berlin (ots) - Gesetzentwurf sieht Anspruch auf Lademöglichkeit für
Elektrofahrzeuge vor
Heute hat Frau Bundesjustizministerin Christine Lambrecht den Entwurf eines
Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des
Wohneigentumsgesetzes (WEG) veröffentlicht. Hierzu erklärt der stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:
"Wir sind mit dem Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin im Kern zufrieden.
Uns ist wichtig, dass eine 'große WEG-Reform' kommt und die Überarbeitung des
Wohnungseigentumsgesetzes nicht nur im Zuge einzelner Änderungsgesetze erfolgt.
Der vorgelegte Entwurf wird dieser Forderung gerecht.
Der Gesetzentwurf greift aktuelle Entwicklungen in unserer Gesellschaft auf und
passt das Wohnungseigentumsgesetz diesen an. Zu nennen ist hier in erster Linie
der Anspruch von Wohnungseigentümern auf den Einbau einer Lademöglichkeit für
ein Elektrofahrzeug, auf einen barrierefreien Aus- und Umbau sowie auf Maßnahmen
des Einbruchschutzes. Durch eine flexible Ausgestaltung der
Kostentragungspflicht wird zudem ein gerechter Ausgleich zwischen den
Mitgliedern der Wohneigentumsgemeinschaft geschaffen. Im Kern gilt: Wer bauliche
Maßnahmen möchte, hat diese auch zu bezahlen.
Flankiert werden diese Regelungen durch eine Anpassung der formalen
Voraussetzungen an die Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung. In Zukunft
wird gewährleistet, dass wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen einfacher
beschlossen und somit umgesetzt werden können. Bei vermietetem Wohneigentum ist
uns auch wichtig, dass mit der Novelle ein besserer Abgleich zwischen
Wohnungseigentums- und Mietrecht gelingt. Es ist beispielsweise nicht
akzeptabel, dass der Mieter per Gesetz Ansprüche gegen seinen Vermieter erlangt,
die dieser in der Wohnungseigentümergemeinschaft aber gar nicht durchsetzen
kann.
Wir werden den Gesetzentwurf dennoch eingehend prüfen und gegebenenfalls auf
eine Nachbesserung hinwirken. Dies gilt vor allem im Hinblick auf die von uns
geforderte Sachkundeprüfung von Verwaltern".
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/7846/4491818
OTS: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell
Elektrofahrzeuge vor
Heute hat Frau Bundesjustizministerin Christine Lambrecht den Entwurf eines
Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des
Wohneigentumsgesetzes (WEG) veröffentlicht. Hierzu erklärt der stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei:
"Wir sind mit dem Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin im Kern zufrieden.
Uns ist wichtig, dass eine 'große WEG-Reform' kommt und die Überarbeitung des
Wohnungseigentumsgesetzes nicht nur im Zuge einzelner Änderungsgesetze erfolgt.
Der vorgelegte Entwurf wird dieser Forderung gerecht.
Der Gesetzentwurf greift aktuelle Entwicklungen in unserer Gesellschaft auf und
passt das Wohnungseigentumsgesetz diesen an. Zu nennen ist hier in erster Linie
der Anspruch von Wohnungseigentümern auf den Einbau einer Lademöglichkeit für
ein Elektrofahrzeug, auf einen barrierefreien Aus- und Umbau sowie auf Maßnahmen
des Einbruchschutzes. Durch eine flexible Ausgestaltung der
Kostentragungspflicht wird zudem ein gerechter Ausgleich zwischen den
Mitgliedern der Wohneigentumsgemeinschaft geschaffen. Im Kern gilt: Wer bauliche
Maßnahmen möchte, hat diese auch zu bezahlen.
Flankiert werden diese Regelungen durch eine Anpassung der formalen
Voraussetzungen an die Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung. In Zukunft
wird gewährleistet, dass wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen einfacher
beschlossen und somit umgesetzt werden können. Bei vermietetem Wohneigentum ist
uns auch wichtig, dass mit der Novelle ein besserer Abgleich zwischen
Wohnungseigentums- und Mietrecht gelingt. Es ist beispielsweise nicht
akzeptabel, dass der Mieter per Gesetz Ansprüche gegen seinen Vermieter erlangt,
die dieser in der Wohnungseigentümergemeinschaft aber gar nicht durchsetzen
kann.
Wir werden den Gesetzentwurf dennoch eingehend prüfen und gegebenenfalls auf
eine Nachbesserung hinwirken. Dies gilt vor allem im Hinblick auf die von uns
geforderte Sachkundeprüfung von Verwaltern".
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