14.03.2019 11:56 | Deutscher Städte- u. Gemeindebund | Bau- und Immobiliennachrichten
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Gerechte Grundsteuerreform endlich auf den Weg bringen - Planungssicherheit für die Kommunen gewährleisten - Blockadehaltungen beenden
Berlin (ots) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert die
Finanzminister der Länder und des Bundes, die sich heute treffen,
auf, endlich den Durchbruch bei der Grundsteuerreform zu erreichen.
Es geht immerhin um 14 Milliarden kommunaler Einnahmen pro Jahr, die
vor Ort unverzichtbar sind, sonst werden gerade in finanzschwachen
Städten und Gemeinden im wahrsten Sinne des Wortes die Lichter
ausgehen. Die Menschen erwarten eine bessere Infrastruktur bei
Straßen, Wegen, Plätzen, Kindergärten und Schulen - da darf die
Politik uns nicht im Stich lassen und die zweitwichtigste
Einnahmequelle in die Verfassungswidrigkeit laufen lassen. Denn wenn
bis zum Jahresende (31.12.2019) die Reform nicht im Bundesgesetzblatt
steht, darf die Steuer nach der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts nicht mehr erhoben werden. Seit Jahren
diskutiert die Politik über die Lösung, jetzt muss sie kommen. Eine
reine Orientierung an der Fläche ohne Wertbezug - wie sie teilweise
gefordert wird - ist nicht mehrheitsfähig und würde wohl auch dem vom
Bundesverfassungsgericht geforderten Gerechtigkeitsmaßstab nicht
genügen. Denn wenn es nur nach der Fläche ginge, würden die Villa in
bester Lage genauso besteuert werden müssen wie ein einfaches Haus in
schlechterer Gegend. Es muss möglich sein, ein einfaches weitgehend
unbürokratisches System zu etablieren. Richtig ist der Ansatz, dass
der Eigentümer nur das Baujahr und die Größe von Grundstück und
Gebäude angeben muss. Als zusätzliche Kriterien können dann die
ohnehin vorhandenen Bodenrichtwerte und der Mietspiegel zur
Wertermittlung genutzt werden. Diese pauschalen Ansätze sind
umsetzbar. Die Frage, ob die Grundsteuer weiterhin auf die Mieter
umgelegt werden darf, ist davon unabhängig und regelt sich nach einer
entsprechenden Verordnung. Die Kommunen stehen zu Ihrer Aussage, dass
das Aufkommen der Grundsteuer insgesamt nicht steigen soll und können
dies durch ihr Hebesatzrecht steuern. Natürlich wird es in
Einzelfällen Gewinner (also Personen, die weniger bezahlen müssen),
aber auch Verlierer geben (Personen, für die sich die Grundsteuer
erhöht). Das ist aber Folge der vom Bundesverfassungsgericht
geforderten größeren Gerechtigkeit. Insgesamt sind auch die Warnungen
vor angeblichen Verteuerungen nicht gerechtfertigt, denn der
Grundsteuerbetrag liegt bei etwa 20 Cent pro Quadratmeter und stellt
damit keinen entscheidenden Faktor weder für die Miethöhe noch für
die Frage dar, ob ich ein Wohngebäude errichte oder nicht.
Pressekontakt:
Kontakt:
Alexander Handschuh
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-253
E-Mail: alexander.handschuh@dstgb.de
Original-Content von: Deutscher Städte- u. Gemeindebund, übermittelt durch news aktuell
Finanzminister der Länder und des Bundes, die sich heute treffen,
auf, endlich den Durchbruch bei der Grundsteuerreform zu erreichen.
Es geht immerhin um 14 Milliarden kommunaler Einnahmen pro Jahr, die
vor Ort unverzichtbar sind, sonst werden gerade in finanzschwachen
Städten und Gemeinden im wahrsten Sinne des Wortes die Lichter
ausgehen. Die Menschen erwarten eine bessere Infrastruktur bei
Straßen, Wegen, Plätzen, Kindergärten und Schulen - da darf die
Politik uns nicht im Stich lassen und die zweitwichtigste
Einnahmequelle in die Verfassungswidrigkeit laufen lassen. Denn wenn
bis zum Jahresende (31.12.2019) die Reform nicht im Bundesgesetzblatt
steht, darf die Steuer nach der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts nicht mehr erhoben werden. Seit Jahren
diskutiert die Politik über die Lösung, jetzt muss sie kommen. Eine
reine Orientierung an der Fläche ohne Wertbezug - wie sie teilweise
gefordert wird - ist nicht mehrheitsfähig und würde wohl auch dem vom
Bundesverfassungsgericht geforderten Gerechtigkeitsmaßstab nicht
genügen. Denn wenn es nur nach der Fläche ginge, würden die Villa in
bester Lage genauso besteuert werden müssen wie ein einfaches Haus in
schlechterer Gegend. Es muss möglich sein, ein einfaches weitgehend
unbürokratisches System zu etablieren. Richtig ist der Ansatz, dass
der Eigentümer nur das Baujahr und die Größe von Grundstück und
Gebäude angeben muss. Als zusätzliche Kriterien können dann die
ohnehin vorhandenen Bodenrichtwerte und der Mietspiegel zur
Wertermittlung genutzt werden. Diese pauschalen Ansätze sind
umsetzbar. Die Frage, ob die Grundsteuer weiterhin auf die Mieter
umgelegt werden darf, ist davon unabhängig und regelt sich nach einer
entsprechenden Verordnung. Die Kommunen stehen zu Ihrer Aussage, dass
das Aufkommen der Grundsteuer insgesamt nicht steigen soll und können
dies durch ihr Hebesatzrecht steuern. Natürlich wird es in
Einzelfällen Gewinner (also Personen, die weniger bezahlen müssen),
aber auch Verlierer geben (Personen, für die sich die Grundsteuer
erhöht). Das ist aber Folge der vom Bundesverfassungsgericht
geforderten größeren Gerechtigkeit. Insgesamt sind auch die Warnungen
vor angeblichen Verteuerungen nicht gerechtfertigt, denn der
Grundsteuerbetrag liegt bei etwa 20 Cent pro Quadratmeter und stellt
damit keinen entscheidenden Faktor weder für die Miethöhe noch für
die Frage dar, ob ich ein Wohngebäude errichte oder nicht.
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