08.01.2020 08:00 | Deutsche Umwelthilfe e.V. | Bau- und Immobiliennachrichten
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Gesetz für Berliner Mietendeckel muss Anreize für energetische Sanierungsmaßnahmen enthalten
Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe fordert, soziale und klimapolitische Aspekte
im Gebäudebereich zusammenzudenken - Klimaschutz am Gebäude sichert langfristig
bezahlbare Mieten - Pläne des Berliner Senats über Einführung eines
Mietendeckels verpassen es, dringend nötige Anreize für energetische
Sanierungsmaßnahmen mitzudenken - Nachbesserung des Gesetzes erforderlich
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die Initiative des Berliner Senats, mit
dem Mietendeckel mehr bezahlbaren Wohnraum in der Hauptstadt zu ermöglichen. Der
Gesetzentwurf setzt jedoch kaum Anreize für Vermieter, den energetischen Zustand
eines Gebäudes zu verbessern. Vielmehr befürchtet der Umwelt- und
Verbraucherschutzverband, dass damit der dringend notwendige Anstieg
energetischer Gebäudesanierungen im Mietwohnungsbestand zum Erliegen kommt. Die
DUH fordert den Senat deswegen auf, das Gesetz um Anreize für energetische
Sanierungsmaßnahmen zu ergänzen, um die Ziele des bezahlbaren Wohnens und des
Klimaschutzes Hand in Hand voranzubringen.
Um die Klimaschutzziele im Gebäudesektor erreichen zu können und um mittel-
sowie langfristig dafür zu sorgen, dass Wohnen auch bei steigenden Energiekosten
bezahlbar bleibt, müssen zahlreiche vermietete Bestandsgebäude in Berlin
energetisch ertüchtigt werden. Aktuell liegt die energetische Sanierungsrate in
Berlin bereits bei unter einem Prozent. Damit das Land seine Klimaziele
erreichen kann, müsste die Sanierungsrate auf mindestens 2,5 Prozent steigen.
Dazu erklärt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH:
"Aus sozialen Gesichtspunkten ist der Ansatz des Mietendeckels absolut
nachvollziehbar. Allerdings kommt der Klimaschutz in dem Gesetz zu kurz. Der
enorme Nachholbedarf der energetischen Sanierung im Bestand wird sich durch den
geplanten Mietendeckel deshalb weiter aufstauen. Mittelfristig werden die
Mieterinnen und Mieter unter steigenden Heizkosten leiden. Bezahlbares Wohnen
und Klimaschutz hängen zusammen. Ganz grundsätzlich brauchen wir eine andere,
gerechte Verteilung der Kosten für energetische Maßnahmen zwischen Vermietern,
Mietern und dem Staat."
Aus Sicht der DUH müssten Mieter durch die Absenkung der Modernisierungsumlage
auf vier Prozent entlastet werden. Vermieter brauchen im Gegenzug neue
finanzielle Anreize über zusätzliche Fördermittel der KfW und sinnvoll
ausgestaltete steuerliche Abschreibungen.
Von der Bundesregierung fordert die DUH klare ordnungsrechtliche Vorgaben für
Bestandsgebäude. "Die Bundesregierung wird um wesentlich mehr ordnungsrechtliche
Vorgaben im Bestand nicht herumkommen, denn der Blick in die Vergangenheit zeigt
deutlich, dass die bisherige Politik ihr Ziel für die energetische Sanierung
verfehlt hat. Die verantwortlichen Minister Horst Seehofer und Peter Altmaier
müssen jetzt dafür sorgen, dass Wohnen langfristig bezahlbar bleibt", so Metz
weiter.
Hintergrund:
Mit den aktuell im Referentenentwurf des "Gesetzes zur Mietenbegrenzung im
Wohnungswesen" formulierten Regelungen drohen weitere Verschlechterungen der
Rahmenbedingungen für energetische Sanierungen im Mietwohnungsbestand.
Zukünftige Modernisierungsvorhaben, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes
umgesetzt werden, müssen mit Kosten bis zu 1 Euro pro m² Wohnfläche beim
Bezirksamt angezeigt werden, und Projekte, die eine Modernisierungsumlage über 1
Euro pro m² Wohnfläche gelten machen wollen, bedürfen der Genehmigung des
jeweiligen Bezirksamtes. Damit wird es insbesondere für die vielen privaten
Einzeleigentümer schwieriger, ihre Investitionen zu refinanzieren. Zudem erhöht
sich der bürokratische Aufwand noch weiter.
Pressekontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de , www.twitter.com/umwelthilfe ,
www.facebook.com/umwelthilfe , www.instagram.com/umwelthilfe
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/22521/4486051
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
im Gebäudebereich zusammenzudenken - Klimaschutz am Gebäude sichert langfristig
bezahlbare Mieten - Pläne des Berliner Senats über Einführung eines
Mietendeckels verpassen es, dringend nötige Anreize für energetische
Sanierungsmaßnahmen mitzudenken - Nachbesserung des Gesetzes erforderlich
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die Initiative des Berliner Senats, mit
dem Mietendeckel mehr bezahlbaren Wohnraum in der Hauptstadt zu ermöglichen. Der
Gesetzentwurf setzt jedoch kaum Anreize für Vermieter, den energetischen Zustand
eines Gebäudes zu verbessern. Vielmehr befürchtet der Umwelt- und
Verbraucherschutzverband, dass damit der dringend notwendige Anstieg
energetischer Gebäudesanierungen im Mietwohnungsbestand zum Erliegen kommt. Die
DUH fordert den Senat deswegen auf, das Gesetz um Anreize für energetische
Sanierungsmaßnahmen zu ergänzen, um die Ziele des bezahlbaren Wohnens und des
Klimaschutzes Hand in Hand voranzubringen.
Um die Klimaschutzziele im Gebäudesektor erreichen zu können und um mittel-
sowie langfristig dafür zu sorgen, dass Wohnen auch bei steigenden Energiekosten
bezahlbar bleibt, müssen zahlreiche vermietete Bestandsgebäude in Berlin
energetisch ertüchtigt werden. Aktuell liegt die energetische Sanierungsrate in
Berlin bereits bei unter einem Prozent. Damit das Land seine Klimaziele
erreichen kann, müsste die Sanierungsrate auf mindestens 2,5 Prozent steigen.
Dazu erklärt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH:
"Aus sozialen Gesichtspunkten ist der Ansatz des Mietendeckels absolut
nachvollziehbar. Allerdings kommt der Klimaschutz in dem Gesetz zu kurz. Der
enorme Nachholbedarf der energetischen Sanierung im Bestand wird sich durch den
geplanten Mietendeckel deshalb weiter aufstauen. Mittelfristig werden die
Mieterinnen und Mieter unter steigenden Heizkosten leiden. Bezahlbares Wohnen
und Klimaschutz hängen zusammen. Ganz grundsätzlich brauchen wir eine andere,
gerechte Verteilung der Kosten für energetische Maßnahmen zwischen Vermietern,
Mietern und dem Staat."
Aus Sicht der DUH müssten Mieter durch die Absenkung der Modernisierungsumlage
auf vier Prozent entlastet werden. Vermieter brauchen im Gegenzug neue
finanzielle Anreize über zusätzliche Fördermittel der KfW und sinnvoll
ausgestaltete steuerliche Abschreibungen.
Von der Bundesregierung fordert die DUH klare ordnungsrechtliche Vorgaben für
Bestandsgebäude. "Die Bundesregierung wird um wesentlich mehr ordnungsrechtliche
Vorgaben im Bestand nicht herumkommen, denn der Blick in die Vergangenheit zeigt
deutlich, dass die bisherige Politik ihr Ziel für die energetische Sanierung
verfehlt hat. Die verantwortlichen Minister Horst Seehofer und Peter Altmaier
müssen jetzt dafür sorgen, dass Wohnen langfristig bezahlbar bleibt", so Metz
weiter.
Hintergrund:
Mit den aktuell im Referentenentwurf des "Gesetzes zur Mietenbegrenzung im
Wohnungswesen" formulierten Regelungen drohen weitere Verschlechterungen der
Rahmenbedingungen für energetische Sanierungen im Mietwohnungsbestand.
Zukünftige Modernisierungsvorhaben, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes
umgesetzt werden, müssen mit Kosten bis zu 1 Euro pro m² Wohnfläche beim
Bezirksamt angezeigt werden, und Projekte, die eine Modernisierungsumlage über 1
Euro pro m² Wohnfläche gelten machen wollen, bedürfen der Genehmigung des
jeweiligen Bezirksamtes. Damit wird es insbesondere für die vielen privaten
Einzeleigentümer schwieriger, ihre Investitionen zu refinanzieren. Zudem erhöht
sich der bürokratische Aufwand noch weiter.
Pressekontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de
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