30.07.2019 13:22 | AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg | Bau- und Immobiliennachrichten
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Gesinnungsethisch getränkter Ökodirigismus greift in das Eigentum der Vermieter ein
Stuttgart (ots) - Auf ihrer gemeinsamen Kabinettsitzung am 23.
Juli 2019 in Meersburg haben die Landesregierung von
Baden-Württemberg und die Bayerische Staatsregierung eine
Bundesratsinitiative zur Förderung der Elektromobilität in
Mietwohnungen und in Wohnungseigentümergemeinschaften beschlossen.
Der Initiative zufolge sollen Anpassungen im Wohnungseigentums- und
Mietrecht zur Erleichterung des Ausbaus privater Ladeinfrastruktur
für Elektrofahrzeuge vorgenommen werden, um die Einrichtung von
Ladeplätzen an heimischen Parkplätzen zu erleichtern. Laut
Pressemitteilung der Landesregierung sieht der Gesetzentwurf eine
neue Bestimmung im Mietrecht vor, wonach der Mieter gegen seinen
Vermieter einen Anspruch auf Erlaubnis zum Einbau einer
Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge auf eigene Kosten haben soll.
Der Vermieter solle die erforderliche Erlaubnis verweigern können,
wenn er sich verpflichte, selbst eine entsprechende Lademöglichkeit
zu schaffen, oder wenn sein Interesse an der unveränderten Erhaltung
des Gebäudes überwiege. Ebenso solle im Wohnungseigentumsrecht ein
entsprechender Anspruch des Wohnungseigentümers geschaffen werden,
wonach die Wohnungseigentümergemeinschaft den Einbau einer
Ladestation zu gestatten habe und beschließen könne, dass der
Bauwillige die Kosten zu tragen habe. Scharfe Kritik an dieses
Initiative äußert Emil Sänze, stellvertretender Vorsitzender der
Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg: "Der
grundgesetzlich garantierten Eigentumsfreiheit unterliegt auch die
Substanzerhaltung des Eigentums. Wenn nun die in der
Bundesratsinitiative postulierten Maßnahmen, die im Framework einer
von globalen Eliten gesteuerten öko-sozialen Transformation gesehen
werden müssen, in die Tat umgesetzt werden, wird eine
freiheitswidrige Substanzveränderung am Eigentum vorgenommen, die wir
von der AfD nicht hinnehmen können. Die Bürger werden durch
ideologische Großprojekte in ihrer Freiheit immer weiter
eingeschränkt. Den Verfechtern einer bis ins Religiöse gesteigerten
Klimaideologie scheint jedes auch extrakonstitutionelle Mittel recht
zu sein, um ihr krudes ökosozialistisches Gedankengut den Bürgern, in
diesem Fall den Vermietern, aufzunötigen."
Eigentum verpflichtet zum Wohle der Allgemeinheit, aber nicht zum
Wohle der Privatinteressen
Sänze sieht in den von der Bundesratsinitiative vorgesehenen
Maßnahmen eine Eigentumsverpflichtung, die keineswegs grundgesetzlich
geschützt ist, sondern dem Wohle lediglich privater individueller
Interessen diene: "Nach Artikel 14 des Grundgesetzes verpflichtet
Eigentum und sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit
dienen. Die Initiative der schwarzgrünen Südachse kann sich nicht auf
eine Eigentumsverpflichtung zum Wohle der Allgemeinheit berufen. Ob
ich mir ein Elektroauto anschaffe und einen Bedarf an
Auflademöglichkeiten hervorrufe, ist eine rein individuelle
Entscheidung und in keiner Weise dem Allgemeininteresse zuzuordnen.
Daran ändert sich auch nichts, wenn der Inhaber eines Elektroautos in
einem Anflug moralischer Gesinnung und in vollständiger Ausblendung
der Handlungskonsequenzen die Welt zu retten glaubt.
Gesinnungsethisches Handeln ist egoistisches Handeln. Wir brauchen in
Politik und Gesellschaft weniger egoistische Gesinnungsethik und mehr
am Gemeinwohl ausgerichtete Verantwortungsethik."
Pressekontakt:
Klaus-Peter Kaschke, Lic. rer. publ.
Pressestelle der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Straße 3
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711-2063 5639
Klaus-Peter.Kaschke@afd.landtag-bw.de
Original-Content von: AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, übermittelt durch news aktuell
Juli 2019 in Meersburg haben die Landesregierung von
Baden-Württemberg und die Bayerische Staatsregierung eine
Bundesratsinitiative zur Förderung der Elektromobilität in
Mietwohnungen und in Wohnungseigentümergemeinschaften beschlossen.
Der Initiative zufolge sollen Anpassungen im Wohnungseigentums- und
Mietrecht zur Erleichterung des Ausbaus privater Ladeinfrastruktur
für Elektrofahrzeuge vorgenommen werden, um die Einrichtung von
Ladeplätzen an heimischen Parkplätzen zu erleichtern. Laut
Pressemitteilung der Landesregierung sieht der Gesetzentwurf eine
neue Bestimmung im Mietrecht vor, wonach der Mieter gegen seinen
Vermieter einen Anspruch auf Erlaubnis zum Einbau einer
Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge auf eigene Kosten haben soll.
Der Vermieter solle die erforderliche Erlaubnis verweigern können,
wenn er sich verpflichte, selbst eine entsprechende Lademöglichkeit
zu schaffen, oder wenn sein Interesse an der unveränderten Erhaltung
des Gebäudes überwiege. Ebenso solle im Wohnungseigentumsrecht ein
entsprechender Anspruch des Wohnungseigentümers geschaffen werden,
wonach die Wohnungseigentümergemeinschaft den Einbau einer
Ladestation zu gestatten habe und beschließen könne, dass der
Bauwillige die Kosten zu tragen habe. Scharfe Kritik an dieses
Initiative äußert Emil Sänze, stellvertretender Vorsitzender der
Fraktion der AfD im Landtag von Baden-Württemberg: "Der
grundgesetzlich garantierten Eigentumsfreiheit unterliegt auch die
Substanzerhaltung des Eigentums. Wenn nun die in der
Bundesratsinitiative postulierten Maßnahmen, die im Framework einer
von globalen Eliten gesteuerten öko-sozialen Transformation gesehen
werden müssen, in die Tat umgesetzt werden, wird eine
freiheitswidrige Substanzveränderung am Eigentum vorgenommen, die wir
von der AfD nicht hinnehmen können. Die Bürger werden durch
ideologische Großprojekte in ihrer Freiheit immer weiter
eingeschränkt. Den Verfechtern einer bis ins Religiöse gesteigerten
Klimaideologie scheint jedes auch extrakonstitutionelle Mittel recht
zu sein, um ihr krudes ökosozialistisches Gedankengut den Bürgern, in
diesem Fall den Vermietern, aufzunötigen."
Eigentum verpflichtet zum Wohle der Allgemeinheit, aber nicht zum
Wohle der Privatinteressen
Sänze sieht in den von der Bundesratsinitiative vorgesehenen
Maßnahmen eine Eigentumsverpflichtung, die keineswegs grundgesetzlich
geschützt ist, sondern dem Wohle lediglich privater individueller
Interessen diene: "Nach Artikel 14 des Grundgesetzes verpflichtet
Eigentum und sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit
dienen. Die Initiative der schwarzgrünen Südachse kann sich nicht auf
eine Eigentumsverpflichtung zum Wohle der Allgemeinheit berufen. Ob
ich mir ein Elektroauto anschaffe und einen Bedarf an
Auflademöglichkeiten hervorrufe, ist eine rein individuelle
Entscheidung und in keiner Weise dem Allgemeininteresse zuzuordnen.
Daran ändert sich auch nichts, wenn der Inhaber eines Elektroautos in
einem Anflug moralischer Gesinnung und in vollständiger Ausblendung
der Handlungskonsequenzen die Welt zu retten glaubt.
Gesinnungsethisches Handeln ist egoistisches Handeln. Wir brauchen in
Politik und Gesellschaft weniger egoistische Gesinnungsethik und mehr
am Gemeinwohl ausgerichtete Verantwortungsethik."
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