05.07.2018 09:15 | Rauchmelder retten Leben | Bau- und Immobiliennachrichten
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Hessen - neue Landesbauordnung erhöht die Sicherheit
Berlin (ots) - Das Bundesland Hessen ändert mit Wirkung zum 6.
Juli 2018 seine Landesbauordnung. In §14 wird der Brandschutz neu
geregelt. Zum Schutz von schlafenden Personen muss auch außerhalb von
Wohnungen in allen Aufenthaltsräumen, in denen Personen schlafen,
jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder installiert sein. Für Neu- und
Umbauten gilt das Gesetz ab sofort, für Bestandsbauten ab 1. Januar
2020. Zuständig für die Nachrüstung ist der Eigentümer des Objektes.
Die neue Verordnung gilt unter anderem für
Kindertageseinrichtungen, Pensionen und Hotels, aber auch für
Betriebe, die Mitarbeiterräume zum Schlafen bereitstellen, z.B. für
Erntehelfer. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen das Gesetz
verstößt, handelt ordnungswidrig, was mit bis zu 500.000 EUR geahndet
werden kann.
Besonders gefährdet: Kinder und Hotelgäste
Kinder im Alter bis sechs Jahre sind noch nicht in der Lage,
Gefahren zu erkennen und richtig einzuschätzen. Neben dem
vorbeugenden Brandschutz, der Ausbildung der Mitarbeiter für
geeignete Notfallmaßnahmen und regelmäßige Räumungsübungen ist im
Brandfall daher eine schnellstmögliche Warnung anwesender Personen
lebenswichtig, um die Kinder rechtzeitig in Sicherheit bringen zu
können.
Aber auch Hotelgäste sind gefährdet, vor allem wenn Fluchtwege
nicht vertraut und in verrauchten Fluren schwer zu finden sind. Mal
sind es technische Fehler, mal Zigarettenasche im Mülleimer, die für
einen Brand sorgen. Obwohl Hotelzimmer normalerweise
mit brandschutzhemmenden Materialien an Wänden und Böden ausgestattet
sind, brennen auch sie innerhalb weniger Minuten lichterloh.
Ein großes Plus an Sicherheit
Der Gesetzgeber schließt mit der Erweiterung der
Ausstattungspflicht eine Schutzlücke, weil nach der bisherigen
Regelung in Hessen zum Beispiel Schlafräume in Kindertagesstätten,
Gästezimmer in kleineren Hotels und Pensionen oder Schlafzimmer in
Unterkünften für Flüchtlinge, die keine Sonderbauten sind, nicht mit
Rauchwarnmeldern ausgestattet werden mussten. "Insgesamt bedeutet die
Neufassung der hessischen Landesbauordnung ein großes Plus an
Sicherheit", meint Christian Rudolph, Vorsitzender der Initiative
"Rauchmelder retten Leben" und ergänzt "Für Wohnungen gilt die
Rauchmelderpflicht in Hessen übrigens unverändert weiter."
Was bedeutet das neue Gesetz, wenn bereits Brandmeldeanlagen
Vorschrift sind?
Nach dem Wortlaut der neuen hessischen Bauordnung besteht die
Pflicht selbst in Gebäuden, für die bereits eine Brandmeldeanlage mit
Brandmeldern nicht nur in den Fluren, sondern auch in allen Räumen
vorgeschrieben oder vorhanden ist. Auch in diesen Gebäuden sind
demnach Rauchwarnmelder in allen Zimmern einzubauen, in denen
Personen bestimmungsgemäß schlafen. In solchen Fällen rät die
Initiative Brandrauchprävention, den Rat und die Hilfe eines
Architekten und im Zweifelsfall auch die eines Rechtsanwaltes
einzuholen, um bei der zuständigen Bauaufsicht eine Befreiung von der
Ausstattungspflicht der Schlafräume mit zusätzlichen Rauchwarnmeldern
zu erreichen. Sind jedoch Brandmeldeanlagen zwar vorgeschrieben,
allerdings ohne Melder in den Schlafräumen, empfiehlt die Initiative
dringend, dort mit der Brandmeldeanlage integrierbare Rauchmelder
nebst Warneinrichtung durch Fachfirmen installieren zu lassen.
Pressekontakt:
Forum Brandrauchprävention e.V.
"Rauchmelder retten Leben"
Frau Claudia Groetschel
Tel.: 030/44 02 01 30
E-Mail: redaktion@rauchmelder-lebensretter.de
Original-Content von: Rauchmelder retten Leben, übermittelt durch news aktuell
Juli 2018 seine Landesbauordnung. In §14 wird der Brandschutz neu
geregelt. Zum Schutz von schlafenden Personen muss auch außerhalb von
Wohnungen in allen Aufenthaltsräumen, in denen Personen schlafen,
jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder installiert sein. Für Neu- und
Umbauten gilt das Gesetz ab sofort, für Bestandsbauten ab 1. Januar
2020. Zuständig für die Nachrüstung ist der Eigentümer des Objektes.
Die neue Verordnung gilt unter anderem für
Kindertageseinrichtungen, Pensionen und Hotels, aber auch für
Betriebe, die Mitarbeiterräume zum Schlafen bereitstellen, z.B. für
Erntehelfer. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen das Gesetz
verstößt, handelt ordnungswidrig, was mit bis zu 500.000 EUR geahndet
werden kann.
Besonders gefährdet: Kinder und Hotelgäste
Kinder im Alter bis sechs Jahre sind noch nicht in der Lage,
Gefahren zu erkennen und richtig einzuschätzen. Neben dem
vorbeugenden Brandschutz, der Ausbildung der Mitarbeiter für
geeignete Notfallmaßnahmen und regelmäßige Räumungsübungen ist im
Brandfall daher eine schnellstmögliche Warnung anwesender Personen
lebenswichtig, um die Kinder rechtzeitig in Sicherheit bringen zu
können.
Aber auch Hotelgäste sind gefährdet, vor allem wenn Fluchtwege
nicht vertraut und in verrauchten Fluren schwer zu finden sind. Mal
sind es technische Fehler, mal Zigarettenasche im Mülleimer, die für
einen Brand sorgen. Obwohl Hotelzimmer normalerweise
mit brandschutzhemmenden Materialien an Wänden und Böden ausgestattet
sind, brennen auch sie innerhalb weniger Minuten lichterloh.
Ein großes Plus an Sicherheit
Der Gesetzgeber schließt mit der Erweiterung der
Ausstattungspflicht eine Schutzlücke, weil nach der bisherigen
Regelung in Hessen zum Beispiel Schlafräume in Kindertagesstätten,
Gästezimmer in kleineren Hotels und Pensionen oder Schlafzimmer in
Unterkünften für Flüchtlinge, die keine Sonderbauten sind, nicht mit
Rauchwarnmeldern ausgestattet werden mussten. "Insgesamt bedeutet die
Neufassung der hessischen Landesbauordnung ein großes Plus an
Sicherheit", meint Christian Rudolph, Vorsitzender der Initiative
"Rauchmelder retten Leben" und ergänzt "Für Wohnungen gilt die
Rauchmelderpflicht in Hessen übrigens unverändert weiter."
Was bedeutet das neue Gesetz, wenn bereits Brandmeldeanlagen
Vorschrift sind?
Nach dem Wortlaut der neuen hessischen Bauordnung besteht die
Pflicht selbst in Gebäuden, für die bereits eine Brandmeldeanlage mit
Brandmeldern nicht nur in den Fluren, sondern auch in allen Räumen
vorgeschrieben oder vorhanden ist. Auch in diesen Gebäuden sind
demnach Rauchwarnmelder in allen Zimmern einzubauen, in denen
Personen bestimmungsgemäß schlafen. In solchen Fällen rät die
Initiative Brandrauchprävention, den Rat und die Hilfe eines
Architekten und im Zweifelsfall auch die eines Rechtsanwaltes
einzuholen, um bei der zuständigen Bauaufsicht eine Befreiung von der
Ausstattungspflicht der Schlafräume mit zusätzlichen Rauchwarnmeldern
zu erreichen. Sind jedoch Brandmeldeanlagen zwar vorgeschrieben,
allerdings ohne Melder in den Schlafräumen, empfiehlt die Initiative
dringend, dort mit der Brandmeldeanlage integrierbare Rauchmelder
nebst Warneinrichtung durch Fachfirmen installieren zu lassen.
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Forum Brandrauchprävention e.V.
"Rauchmelder retten Leben"
Frau Claudia Groetschel
Tel.: 030/44 02 01 30
E-Mail: redaktion@rauchmelder-lebensretter.de
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Schlagwörter
Immobilien , Panorama , Rauchwarnmelder , Gastgewerbe , Landesbauordnung , Bau , Bau / Immobilien , Gesetze , Berlin ,
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