11.11.2022 12:09 | ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe | Bau- und Immobiliennachrichten
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
Lkw-Maut: Handwerkerausnahme muss bleiben
Berlin (ots) -
"Aktuell gilt in Deutschland bezüglich der LKW-Maut eine Ausnahmeregelung für Handwerkerfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t. Das muss auch künftig so bleiben", fordert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe, anlässlich der heutigen Befassung des Verkehrsausschusses mit der Maut.
"Auch wenn heute der Verkehrsausschuss des Bundestags in einem ersten Schritt nur über die Anpassung der Mauthöhe diskutiert, muss an die Notwendigkeit erinnert werden, die Handwerkerausnahme beizubehalten. Ab dem Jahr 2024 sollen nach dem Willen der Regierung Fahrzeuge ab 3,5 t grundsätzlich mautpflichtig werden.
Wir erinnern in diesem Zusammenhang an den Koalitionsvertrag, in dem vereinbart ist, dass lediglich Fahrzeuge des gewerblichen Güterkraftverkehrs ab 3,5 t in die Maut einbezogen werden sollen. Für Handwerkerfahrzeuge, die ihr Material zur Baustelle transportieren, um es dort selbst zu verbauen, muss auch künftig die Handwerkerausnahme gelten", so Pakleppa. "Alles andere wäre eine unverhältnismäßige Mehrbelastung für die Bauwirtschaft."
Hintergrund
Das Europaparlament hatte im Februar 2022 die Eurovignetten-Richtlinie inklusive der Handwerkerausnahme angenommen. Damit wird den EU-Mitgliedsstaaten die Möglichkeit eröffnet, ermäßigte Maut- oder Nutzungsgebühren oder Ausnahmen von der Verpflichtung zur Zahlung von Maut- oder Nutzungsgebühren für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen außerhalb des Transportgewerbes festzulegen.
Damit können auch weiterhin Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen, die allein zur Beförderung von Material, Ausrüstung und Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, von der Maut ausgenommen werden. Es geht nun also darum, die europäische Vorlage in Deutschland umzusetzen und damit die Handwerkerfahrzeuge von der Maut zu befreien.
Die Handwerkerausnahme ist in Deutschland dringend erforderlich, da die baugewerblichen Betriebe von einer Mautpflicht durch das im Vergleich zu anderen Mitgliedsstaaten extrem große Mautnetz finanziell unverhältnismäßig belastet wären. Das deutsche Mautnetz erstreckt sich neben den Autobahnen mittlerweile auch auf das gesamte Bundesstraßensystem und damit auf insgesamt 52.000 km.
Besonders wichtig ist die Handwerkerausnahme auch wegen der dringenden Leistungen des Baugewerbes für den Wohnungsbau, die energetische Sanierung und die Ertüchtigung der Verkehrsinfrastruktur.
Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
Mobil: 0049 172 2144601
eMail klein@zdb.de
Original-Content von: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe, übermittelt durch news aktuell
"Aktuell gilt in Deutschland bezüglich der LKW-Maut eine Ausnahmeregelung für Handwerkerfahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t. Das muss auch künftig so bleiben", fordert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe, anlässlich der heutigen Befassung des Verkehrsausschusses mit der Maut.
"Auch wenn heute der Verkehrsausschuss des Bundestags in einem ersten Schritt nur über die Anpassung der Mauthöhe diskutiert, muss an die Notwendigkeit erinnert werden, die Handwerkerausnahme beizubehalten. Ab dem Jahr 2024 sollen nach dem Willen der Regierung Fahrzeuge ab 3,5 t grundsätzlich mautpflichtig werden.
Wir erinnern in diesem Zusammenhang an den Koalitionsvertrag, in dem vereinbart ist, dass lediglich Fahrzeuge des gewerblichen Güterkraftverkehrs ab 3,5 t in die Maut einbezogen werden sollen. Für Handwerkerfahrzeuge, die ihr Material zur Baustelle transportieren, um es dort selbst zu verbauen, muss auch künftig die Handwerkerausnahme gelten", so Pakleppa. "Alles andere wäre eine unverhältnismäßige Mehrbelastung für die Bauwirtschaft."
Hintergrund
Das Europaparlament hatte im Februar 2022 die Eurovignetten-Richtlinie inklusive der Handwerkerausnahme angenommen. Damit wird den EU-Mitgliedsstaaten die Möglichkeit eröffnet, ermäßigte Maut- oder Nutzungsgebühren oder Ausnahmen von der Verpflichtung zur Zahlung von Maut- oder Nutzungsgebühren für Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen außerhalb des Transportgewerbes festzulegen.
Damit können auch weiterhin Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen, die allein zur Beförderung von Material, Ausrüstung und Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt, von der Maut ausgenommen werden. Es geht nun also darum, die europäische Vorlage in Deutschland umzusetzen und damit die Handwerkerfahrzeuge von der Maut zu befreien.
Die Handwerkerausnahme ist in Deutschland dringend erforderlich, da die baugewerblichen Betriebe von einer Mautpflicht durch das im Vergleich zu anderen Mitgliedsstaaten extrem große Mautnetz finanziell unverhältnismäßig belastet wären. Das deutsche Mautnetz erstreckt sich neben den Autobahnen mittlerweile auch auf das gesamte Bundesstraßensystem und damit auf insgesamt 52.000 km.
Besonders wichtig ist die Handwerkerausnahme auch wegen der dringenden Leistungen des Baugewerbes für den Wohnungsbau, die energetische Sanierung und die Ertüchtigung der Verkehrsinfrastruktur.
Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
Mobil: 0049 172 2144601
eMail klein@zdb.de
Original-Content von: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe, übermittelt durch news aktuell
Schlagwörter
Presseartikel schreiben
Möchten Sie auch eine Pressemitteilung oder interessanten Artikel zum Thema Bau- und Immobiliennachrichten schreiben? Bei uns können Sie Ihre Mitteilungen kostenfrei veröffentlichen!
Info's für AutorenArtikel suchen
Das könnte Sie auch interessieren
Förderstopp Klimafreundlicher Neubau: "Der nächste Schlag für den Bau"
Berlin (ots) - Laut Mitteilung des Bundesbauministeriums wurde heute Morgen das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau (KFN) gestoppt. Hierzu können Sie Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentral...Artikel lesenBG BAU: Was sich 2024 ändert
Berlin (ots) - Das Jahr 2024 bringt wieder viel Neues für die Mitgliedsunternehmen und die Versicherten der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Darunter sind neue Regeln und Verordnunge...Artikel lesenBauunternehmen trotzen der Krise: Plus 5,5 Prozent bei den Ausbildungszahlen
Berlin (ots) - Die aktuelle Quartalsübersicht der SOKA-Bau zu den Ausbildungszahlen in der Bauwirtschaft kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: "Die ...Artikel lesenBaugenehmigungszahlen gehen weiter abwärts: Schnell handeln, bevor es zu spät ist
Berlin (ots) - Die heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baugenehmigungszahlen für Wohnungen kommentiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: "Ein...Artikel lesenEntscheidungshilfe: Die wichtigsten Holzfeuerungen im Überblick
Frankfurt am Main (ots) - Kamin- oder Kachelofen, Pelletofen oder Heizkamin - mit Speicher oder wasserführend Der Austausch der alten Feuerstätte, die Unterstützung der Solaranlage oder Wärmepumpe ...Artikel lesenMeistgelesen
- Dachboden ausbauen - mehr Raum schaffen
- Ökohaus, Tiny House und Co.: Studie zeigt Trend zu nachhaltigen und alternativen Wohnformen (FOTO)
- 80 Großstädte im 5-Jahresvergleich: Mieten in Berlin um 42 Prozent hoch, in München um 24 Prozent
- BRIMO und DU: Einzigartiges Businessmodell für Makler und Immobilienunternehmer
- Anti-Glare-Beschichtung für Solarmodule