06.05.2020 13:46 | CDU/CSU - Bundestagsfraktion | Bau- und Immobiliennachrichten
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Luczak/Steineke: Wohnungseigentumsgesetz auf Zukunft trimmen, Eigentümergemeinschaften handlungsfähig machen, Eigentümerrechte schützen
Berlin (ots) - Union sieht noch Verbesserungsbedarf
Am heutigen Mittwoch berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung den Gesetzentwurf zum Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz. Der Entwurf sieht dabei eine umfassende Reform des stark veralteten Wohnungseigentumsgesetzes vor. Dazu erklären der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Dr. Jan-Marco Luczak, und der zuständige Berichterstatter Sebastian Steineke:
Jan-Marco Luczak: "Für uns als Union ist es wichtig, die Handlungsfähigkeit von Wohnungseigentümergemeinschaften zu stärken. Gleichzeitig wollen wir die Eigentümerrechte schützen. Das in die Jahre gekommene Wohnungseigentumsrecht bietet dafür nicht mehr den richtigen Rechtsrahmen. Es muss reformiert und auf Zukunft getrimmt werden. In Zukunft sollen Beschlüsse leichter gefasst werden können, wenn etwa Häuser einbruchssicher gemacht, altersgerecht umgestaltet oder die Möglichkeit geschaffen werden soll, Infrastruktur für Elektroautos zu installieren. Auch Beschlussfassungen über bauliche Veränderungen der Wohnanlage sollen vereinfacht werden, zum Beispiel wenn es um Maßnahmen zur nachhaltigen Kosteneinsparung oder darum geht, die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand zu versetzen. Wir wollen den Eigentümern so einen größeren Anreiz geben, mehr in Modernisierungen und insbesondere klimaschützende Maßnahmen zu investieren. Die Rolle der rechtsfähigen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wird klar konzipiert, so schaffen wir mehr Rechtssicherheit. Viele Millionen Menschen sind von diesem Gesetz adressiert, deswegen werden wir alle Regelungen im parlamentarischen Verfahren sehr genau diskutieren."
Sebastian Steineke: "Ein in der bisherigen Diskussion sehr umstrittener Punkt ist die Frage der Verwalterstellung. Hierzu wurden uns von einigen einzelnen Eigentümern starke Bedenken geäußert. Wir werden uns diesen Punkt noch einmal ansehen. Fakt ist aber auch: Wir brauchen klare Regeln und klare Strukturen. Der Verwalter muss schneller und effizienter arbeiten können. Auf der anderen Seite müssen Eigentümer umfassende Kontroll- und Informationsrechte haben. Es ist kein Geheimnis, dass wir die Einführung eines Sachkundenachweises für Verwalter als Qualitätssiegel vor dem Hintergrund der finanziellen, rechtlichen und auch existenziellen Tragweite der Arbeit der Verwalter für die Eigentümer fordern. Der Qualitätsnachweis wird auch zur Minimierung von Rechtsstreitigkeiten führen, da Verwalter sich das Wissen verpflichtend aneignen.
Ein weiterer wesentlicher Diskussionspunkt ist eine mögliche Stärkung des Beirats. Bislang hat der Beirat lediglich eine beratende Funktion. Um den Beirat aufzuwerten, müssen unter anderem seine Kontrollrechte gegenüber der Verwaltung erweitert werden. Um eine größtmögliche Transparenz herzustellen, sollten zudem die Informationspflichten des Verwalters generell deutlich ausgeweitet werden."
Pressekontakt:
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Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/7846/4590207
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Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell
Am heutigen Mittwoch berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung den Gesetzentwurf zum Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz. Der Entwurf sieht dabei eine umfassende Reform des stark veralteten Wohnungseigentumsgesetzes vor. Dazu erklären der rechts- und verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Dr. Jan-Marco Luczak, und der zuständige Berichterstatter Sebastian Steineke:
Jan-Marco Luczak: "Für uns als Union ist es wichtig, die Handlungsfähigkeit von Wohnungseigentümergemeinschaften zu stärken. Gleichzeitig wollen wir die Eigentümerrechte schützen. Das in die Jahre gekommene Wohnungseigentumsrecht bietet dafür nicht mehr den richtigen Rechtsrahmen. Es muss reformiert und auf Zukunft getrimmt werden. In Zukunft sollen Beschlüsse leichter gefasst werden können, wenn etwa Häuser einbruchssicher gemacht, altersgerecht umgestaltet oder die Möglichkeit geschaffen werden soll, Infrastruktur für Elektroautos zu installieren. Auch Beschlussfassungen über bauliche Veränderungen der Wohnanlage sollen vereinfacht werden, zum Beispiel wenn es um Maßnahmen zur nachhaltigen Kosteneinsparung oder darum geht, die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand zu versetzen. Wir wollen den Eigentümern so einen größeren Anreiz geben, mehr in Modernisierungen und insbesondere klimaschützende Maßnahmen zu investieren. Die Rolle der rechtsfähigen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wird klar konzipiert, so schaffen wir mehr Rechtssicherheit. Viele Millionen Menschen sind von diesem Gesetz adressiert, deswegen werden wir alle Regelungen im parlamentarischen Verfahren sehr genau diskutieren."
Sebastian Steineke: "Ein in der bisherigen Diskussion sehr umstrittener Punkt ist die Frage der Verwalterstellung. Hierzu wurden uns von einigen einzelnen Eigentümern starke Bedenken geäußert. Wir werden uns diesen Punkt noch einmal ansehen. Fakt ist aber auch: Wir brauchen klare Regeln und klare Strukturen. Der Verwalter muss schneller und effizienter arbeiten können. Auf der anderen Seite müssen Eigentümer umfassende Kontroll- und Informationsrechte haben. Es ist kein Geheimnis, dass wir die Einführung eines Sachkundenachweises für Verwalter als Qualitätssiegel vor dem Hintergrund der finanziellen, rechtlichen und auch existenziellen Tragweite der Arbeit der Verwalter für die Eigentümer fordern. Der Qualitätsnachweis wird auch zur Minimierung von Rechtsstreitigkeiten führen, da Verwalter sich das Wissen verpflichtend aneignen.
Ein weiterer wesentlicher Diskussionspunkt ist eine mögliche Stärkung des Beirats. Bislang hat der Beirat lediglich eine beratende Funktion. Um den Beirat aufzuwerten, müssen unter anderem seine Kontrollrechte gegenüber der Verwaltung erweitert werden. Um eine größtmögliche Transparenz herzustellen, sollten zudem die Informationspflichten des Verwalters generell deutlich ausgeweitet werden."
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