03.12.2019 08:30 | Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) | Bau- und Immobiliennachrichten
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"Mietendeckel ist kontraproduktiv"
Berlin (ots) - Pfandbriefbanken kritisieren Gesetzesvorhaben in Berlin
Der vom Berliner Senat beschlossene Gesetzentwurf zum Mietendeckel für das Land
Berlin wird von den Pfandbriefbanken scharf kritisiert: "Die Politik erlaubt
sich hier einen Markteingriff, der unangemessen und nicht zielführend ist",
betonte Jens Tolckmitt, Hauptgeschäftsführer des Verbands deutscher
Pfandbriefbanken (vdp).
Auch wenn die angespannte Wohnungssituation in Metropolen wie Berlin zu Recht
eines der drängenden Themen für die Politik ist, hat der Berliner Senat mit
seinem Alleingang aus Sicht der Pfandbriefbanken einen falschen Weg
eingeschlagen. "Der Mietendeckel ist kontraproduktiv: Anstatt das eigentliche
Problem zu beheben, werden neue Probleme geschaffen", kritisierte Tolckmitt.
"Durch diese Maßnahme wird keine einzige neue Wohnung gebaut. Vielmehr wird der
Mietendeckel die Neubauaktivitäten sogar eher dämpfen." Mit entsprechenden
Folgen: Ein eingeschränktes Angebot führt bei gleichbleibender Nachfrage wieder
zu Mietpreissteigerungen bei neuen Wohnungen. "Statt Mietpreisbremsen oder
Mietendeckel zu erlassen, sollte der Kern des Problems angegangen werden: neuen
Wohnraum zu schaffen", unterstrich Tolckmitt. Dies würde durch die Ausweisung
neuen Baulands und die schnellere Erteilung von Baugenehmigungen gelingen. Nur
ein größeres Wohnungsangebot kann die Mietpreise mindern und den Wohnungsmarkt
entspannen.
Mietendeckel wird sich auf Immobilienwerte auswirken
Die Folgen des Berliner Gesetzesvorhabens sind aus Sicht des vdp weitreichend.
Betroffen sind insbesondere Eigentümer, die ihre Immobilien mit Hilfe von
Fremdkapital erworben haben, da sich der Mietendeckel auf die Bewertung von
Immobilien auswirken wird. Regulatorische Vorgaben aus der Capital Requirements
Regulation (CRR) zur Überwachung der Wertentwicklung der finanzierten Immobilien
sehen vor, dass alle Objekte in einer Region, die von erheblichen
Preiskorrekturen betroffen sind, neu zu bewerten wären. Den Pfandbriefbanken
zufolge ist es nicht auszuschließen, dass diese Situation in Berlin eintritt.
Aufgrund entsprechender Bewertungsvorschriften wären die zum Zeitpunkt der
Kreditvergabe im Rahmen der Bewertung angesetzten Mieten dann möglicherweise zu
kürzen. Die damit einhergehenden niedrigeren Marktwerte der Objekte hätten
höhere Beleihungsausläufe (LTVs) zur Folge, wodurch Kreditnehmer unverschuldet
eventuelle Abreden in Kreditverträgen (Covenants) verletzen würden. Kreditnehmer
müssten dann zusätzliche Sicherheiten bereitstellen.
Darüber hinaus wird aus Sicht der Pfandbriefbanken die negative Langzeitwirkung
des Vorhabens unterschätzt. Der Berliner Immobilienmarkt entwickelte sich in den
vergangenen Jahren ausgesprochen gut. Die dringend benötigten Bauinvestitionen
nahmen deutlich zu. Mit dem Mietendeckel wird diese positive Entwicklung
voraussichtlich enden.
Denn schon die Diskussionen in diesem Jahr haben viele Investoren abgeschreckt,
sich in Berlin zu engagieren. Ihr Vertrauen in die Stabilität der politischen
Rahmenbedingungen für den deutschen Mietwohnungsmarkt ist erschüttert. Das ist
gerade im Hinblick auf dringend benötigte Investitionen äußerst riskant, weil
verloren gegangenes Vertrauen nur schwer wieder zurückzugewinnen ist und die
Immobilienbranche Jahr für Jahr ein Fünftel zur deutschen Bruttowertschöpfung
beiträgt.
Hintergrund:
Am 26. November 2019 hat der Berliner Senat die Einführung des sogenannten
Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung
beschlossen. Geplant ist, dass das Gesetz im Januar 2020 vom Abgeordnetenhaus
verabschiedet und voraussichtlich im März 2020 in Kraft treten wird.
Der Gesetzentwurf beinhaltet die Einführung eines Mietenstopps für fünf Jahre
(Stichtag 18. Juni 2019), wobei der Neubau (ab 2014 gebaute Wohnungen)
ausgenommen ist. Bei der Wiedervermietung von Wohnungen darf höchstens die am
18. Juni 2019 wirksam vereinbarte Miete aus dem vorherigen Mietverhältnis
verlangt werden. Liegt diese Vormiete über den im Gesetz vorgegebenen
Obergrenzen für die Nettokaltmiete, die sich je nach Baujahr, Ausstattung und
ergänzt um Zu- bzw. Abschläge für die Lage bestimmt, ist sie darauf zu kappen.
Zusätzlich ist in einem zweiten Schritt (neun Monate nach Inkrafttreten des
Gesetzes) eine Mietsenkungsmöglichkeit für Bestandsmieten vorgesehen, wenn die
festgelegten Mietobergrenzen um mehr als 20 Prozent überschritten werden.
Über den Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp)
Der Verband deutscher Pfandbriefbanken ist einer der fünf Spitzenverbände der
Deutschen Kreditwirtschaft. Er repräsentiert die bedeutendsten Kapitalgeber für
den Wohnungs- und Gewerbebau sowie für den Staat und seine Institutionen.
Pressekontakt:
Carsten Dickhut
T +49 30 20915-320
E dickhut@pfandbrief.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/29608/4456910
OTS: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp)
Original-Content von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp), übermittelt durch news aktuell
Der vom Berliner Senat beschlossene Gesetzentwurf zum Mietendeckel für das Land
Berlin wird von den Pfandbriefbanken scharf kritisiert: "Die Politik erlaubt
sich hier einen Markteingriff, der unangemessen und nicht zielführend ist",
betonte Jens Tolckmitt, Hauptgeschäftsführer des Verbands deutscher
Pfandbriefbanken (vdp).
Auch wenn die angespannte Wohnungssituation in Metropolen wie Berlin zu Recht
eines der drängenden Themen für die Politik ist, hat der Berliner Senat mit
seinem Alleingang aus Sicht der Pfandbriefbanken einen falschen Weg
eingeschlagen. "Der Mietendeckel ist kontraproduktiv: Anstatt das eigentliche
Problem zu beheben, werden neue Probleme geschaffen", kritisierte Tolckmitt.
"Durch diese Maßnahme wird keine einzige neue Wohnung gebaut. Vielmehr wird der
Mietendeckel die Neubauaktivitäten sogar eher dämpfen." Mit entsprechenden
Folgen: Ein eingeschränktes Angebot führt bei gleichbleibender Nachfrage wieder
zu Mietpreissteigerungen bei neuen Wohnungen. "Statt Mietpreisbremsen oder
Mietendeckel zu erlassen, sollte der Kern des Problems angegangen werden: neuen
Wohnraum zu schaffen", unterstrich Tolckmitt. Dies würde durch die Ausweisung
neuen Baulands und die schnellere Erteilung von Baugenehmigungen gelingen. Nur
ein größeres Wohnungsangebot kann die Mietpreise mindern und den Wohnungsmarkt
entspannen.
Mietendeckel wird sich auf Immobilienwerte auswirken
Die Folgen des Berliner Gesetzesvorhabens sind aus Sicht des vdp weitreichend.
Betroffen sind insbesondere Eigentümer, die ihre Immobilien mit Hilfe von
Fremdkapital erworben haben, da sich der Mietendeckel auf die Bewertung von
Immobilien auswirken wird. Regulatorische Vorgaben aus der Capital Requirements
Regulation (CRR) zur Überwachung der Wertentwicklung der finanzierten Immobilien
sehen vor, dass alle Objekte in einer Region, die von erheblichen
Preiskorrekturen betroffen sind, neu zu bewerten wären. Den Pfandbriefbanken
zufolge ist es nicht auszuschließen, dass diese Situation in Berlin eintritt.
Aufgrund entsprechender Bewertungsvorschriften wären die zum Zeitpunkt der
Kreditvergabe im Rahmen der Bewertung angesetzten Mieten dann möglicherweise zu
kürzen. Die damit einhergehenden niedrigeren Marktwerte der Objekte hätten
höhere Beleihungsausläufe (LTVs) zur Folge, wodurch Kreditnehmer unverschuldet
eventuelle Abreden in Kreditverträgen (Covenants) verletzen würden. Kreditnehmer
müssten dann zusätzliche Sicherheiten bereitstellen.
Darüber hinaus wird aus Sicht der Pfandbriefbanken die negative Langzeitwirkung
des Vorhabens unterschätzt. Der Berliner Immobilienmarkt entwickelte sich in den
vergangenen Jahren ausgesprochen gut. Die dringend benötigten Bauinvestitionen
nahmen deutlich zu. Mit dem Mietendeckel wird diese positive Entwicklung
voraussichtlich enden.
Denn schon die Diskussionen in diesem Jahr haben viele Investoren abgeschreckt,
sich in Berlin zu engagieren. Ihr Vertrauen in die Stabilität der politischen
Rahmenbedingungen für den deutschen Mietwohnungsmarkt ist erschüttert. Das ist
gerade im Hinblick auf dringend benötigte Investitionen äußerst riskant, weil
verloren gegangenes Vertrauen nur schwer wieder zurückzugewinnen ist und die
Immobilienbranche Jahr für Jahr ein Fünftel zur deutschen Bruttowertschöpfung
beiträgt.
Hintergrund:
Am 26. November 2019 hat der Berliner Senat die Einführung des sogenannten
Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung
beschlossen. Geplant ist, dass das Gesetz im Januar 2020 vom Abgeordnetenhaus
verabschiedet und voraussichtlich im März 2020 in Kraft treten wird.
Der Gesetzentwurf beinhaltet die Einführung eines Mietenstopps für fünf Jahre
(Stichtag 18. Juni 2019), wobei der Neubau (ab 2014 gebaute Wohnungen)
ausgenommen ist. Bei der Wiedervermietung von Wohnungen darf höchstens die am
18. Juni 2019 wirksam vereinbarte Miete aus dem vorherigen Mietverhältnis
verlangt werden. Liegt diese Vormiete über den im Gesetz vorgegebenen
Obergrenzen für die Nettokaltmiete, die sich je nach Baujahr, Ausstattung und
ergänzt um Zu- bzw. Abschläge für die Lage bestimmt, ist sie darauf zu kappen.
Zusätzlich ist in einem zweiten Schritt (neun Monate nach Inkrafttreten des
Gesetzes) eine Mietsenkungsmöglichkeit für Bestandsmieten vorgesehen, wenn die
festgelegten Mietobergrenzen um mehr als 20 Prozent überschritten werden.
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Deutschen Kreditwirtschaft. Er repräsentiert die bedeutendsten Kapitalgeber für
den Wohnungs- und Gewerbebau sowie für den Staat und seine Institutionen.
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