07.11.2018 06:00 | Paritätischer Wohlfahrtsverband | Bau- und Immobiliennachrichten
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Mietpreisbremse: Paritätischer fordert Nachbesserungen an Mietrechtsanpassungsgesetz
Berlin (ots) - Anlässlich der heute im Ausschuss für Recht und
Verbraucherschutz stattfindenden Anhörung zum
Mietrechtsanpassungsgesetz fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband
deutliche Nachbesserungen, um einen effektiven Schutz von Mieterinnen
und Mietern vor unzumutbaren Mietsteigerungen und Verdrängung zu
gewährleisten. Der Verband fordert in einem Schreiben an
Bundestagsabgeordnete u.a. die Abschaffung aller Ausnahmen bei der
Mietpreisbremse, Strafen für rechtsbrüchige Vermieter sowie die
Stärkung von Mieterrechten u.a. durch die Einführung eines
kollektiver Klagemöglichkeiten (Verbandsklage).
"Es reicht nicht aus, ein paar Stellschrauben an der defekten
Mietpreisbremse zu drehen in der Hoffnung, dass dieses Gesetz rund
läuft. Um Mieterinnen und Mieter wirklich vor Verdrängung zu
schützen, braucht dieses Gesetz eine Generalüberholung", so Ulrich
Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.
Eins von vielen noch unzureichend gelösten Problemen sei die
Modernisierungsumlage, die auch nach dem neuen Gesetzentwurf
einseitig zu Lasten der Mieterinnen und Mieter gehe. "Es kann nicht
sein, dass Hauseigentümer sich ausschließlich auf Kosten ihrer Mieter
sanieren", so Schneider. Der Paritätische fordert, dass
Modernisierungen nicht zu einer Mehrbelastung für Mietende führen
dürfen. Eine Anpassung der Mieten müsse warmmietenneutral erfolgen,
also maximal um die eingesparten Energiekosten. Grundsätzlich sei es
zentral, dass Mieterinnen und Mieter in ihren Rechten gestärkt
werden. "Die Schaffung kollektiver Klagemöglichkeiten sind die
Voraussetzung, dass Mieterinnen und Mieter sich organisieren und auch
juristisch gemeinsam gegen Vermieter und Immobilienkonzerne wehren
können", so Schneider.
Der Paritätische weist darauf hin, dass die Situation auf dem
Wohnungsmarkt inzwischen auch dramatische Auswirkungen auf die Arbeit
sozialer Träger habe, die ebenfalls Mieter sind. Hier brauche es
entsprechende Reformen. "Soziale Träger können zunehmend ihrer Arbeit
nicht mehr nachgehen, weil sie keine geeigneten Räumlichkeiten finden
und vor allem Gewerbemietverträge abschließen müssen, die vom
gängigen Kündigungsschutz nicht betroffen sind. Angesichts des
zunehmenden Wertes von Wohn- und Mietraum ist es für die Vermieter
sehr verlockend, diese wichtigen Projekte bei der nächsten
Gelegenheit auf die Straße zu setzen. Immer öfter müssen die kleine
Kita oder der Seniorentreff dem Café oder Restaurant weichen, das
mehr Umsatz generieren kann. Hier braucht es eine gesetzliche Lösung,
damit unsere Städte auch zukünftig lebenswert bleiben", fordert
Schneider.
Pressekontakt:
Philipp Meinert
redaktion@paritaet.org
030/24636-339
Original-Content von: Paritätischer Wohlfahrtsverband, übermittelt durch news aktuell
Verbraucherschutz stattfindenden Anhörung zum
Mietrechtsanpassungsgesetz fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband
deutliche Nachbesserungen, um einen effektiven Schutz von Mieterinnen
und Mietern vor unzumutbaren Mietsteigerungen und Verdrängung zu
gewährleisten. Der Verband fordert in einem Schreiben an
Bundestagsabgeordnete u.a. die Abschaffung aller Ausnahmen bei der
Mietpreisbremse, Strafen für rechtsbrüchige Vermieter sowie die
Stärkung von Mieterrechten u.a. durch die Einführung eines
kollektiver Klagemöglichkeiten (Verbandsklage).
"Es reicht nicht aus, ein paar Stellschrauben an der defekten
Mietpreisbremse zu drehen in der Hoffnung, dass dieses Gesetz rund
läuft. Um Mieterinnen und Mieter wirklich vor Verdrängung zu
schützen, braucht dieses Gesetz eine Generalüberholung", so Ulrich
Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.
Eins von vielen noch unzureichend gelösten Problemen sei die
Modernisierungsumlage, die auch nach dem neuen Gesetzentwurf
einseitig zu Lasten der Mieterinnen und Mieter gehe. "Es kann nicht
sein, dass Hauseigentümer sich ausschließlich auf Kosten ihrer Mieter
sanieren", so Schneider. Der Paritätische fordert, dass
Modernisierungen nicht zu einer Mehrbelastung für Mietende führen
dürfen. Eine Anpassung der Mieten müsse warmmietenneutral erfolgen,
also maximal um die eingesparten Energiekosten. Grundsätzlich sei es
zentral, dass Mieterinnen und Mieter in ihren Rechten gestärkt
werden. "Die Schaffung kollektiver Klagemöglichkeiten sind die
Voraussetzung, dass Mieterinnen und Mieter sich organisieren und auch
juristisch gemeinsam gegen Vermieter und Immobilienkonzerne wehren
können", so Schneider.
Der Paritätische weist darauf hin, dass die Situation auf dem
Wohnungsmarkt inzwischen auch dramatische Auswirkungen auf die Arbeit
sozialer Träger habe, die ebenfalls Mieter sind. Hier brauche es
entsprechende Reformen. "Soziale Träger können zunehmend ihrer Arbeit
nicht mehr nachgehen, weil sie keine geeigneten Räumlichkeiten finden
und vor allem Gewerbemietverträge abschließen müssen, die vom
gängigen Kündigungsschutz nicht betroffen sind. Angesichts des
zunehmenden Wertes von Wohn- und Mietraum ist es für die Vermieter
sehr verlockend, diese wichtigen Projekte bei der nächsten
Gelegenheit auf die Straße zu setzen. Immer öfter müssen die kleine
Kita oder der Seniorentreff dem Café oder Restaurant weichen, das
mehr Umsatz generieren kann. Hier braucht es eine gesetzliche Lösung,
damit unsere Städte auch zukünftig lebenswert bleiben", fordert
Schneider.
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