06.03.2018 14:15 | Baufi24 GmbH | Bau- und Immobiliennachrichten
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Nach Groko-Zusage: Das ändert sich für Häuslebauer
Hamburg (ots) - März 2018. Am Wochenende haben die SPD-Mitglieder
mit ihrem Votum den Weg für die Große Koalition freigemacht. Damit
stehen viele Änderungen bevor: "Die Themen Bauen und Wohnen waren bei
den Koalitionsverhandlungen sehr präsent und sowohl zukünftige
Eigentümer als auch Mieter können von den Neuerungen profitieren",
erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des
Baufinanzierungsportals Baufi24.de (https://www.baufi24.de/). Um mehr
Wohnraum zu schaffen, plant die neue Regierung sowohl die Einführung
eines Baukindergeldes für junge Familien als auch die Anhebung der
Grundsteuer für ungenutztes Bauland. Für Mieter sollen sich hingegen
eine verschärfte Mietpreisbremse und die Deckelung der
Modernisierungsumlage vorteilhaft auswirken.
Baukindergeld
Besonders bei jungen Familien ist der Wunsch nach einem eigenen
Heim groß, das Eigenkapital hingegen meist klein. Um den Weg ins
Traumhaus zu erleichtern haben Union und SPD die Einführung eines
Baukindergeldes beschlossen. Pro Kind und Jahr zahlt der Staat Eltern
1.200 Euro bis zu einem Haushaltseinkommen von 75.000 Euro brutto.
Zusätzlich gilt pro Kind ein Freibetrag von 15.000 Euro brutto und
das Baukindergeld wird zehn Jahre ausgezahlt. "Junge Familien können
hier deutlich profitieren, allerdings ist eine solide Finanzierung
nach wie vor das A und O. Ein Beispiel: Bei einer vierköpfigen
Familie stehen pro Monat 200 Euro für zehn Jahre zusätzlich zur
Verfügung. Nach Ablauf dieses Zeitraums fehlt der Betrag in der
monatlichen Kalkulation und bei einer voraussichtlich teureren
Anschlussfinanzierung können Familien so schnell an die Grenze der
finanziellen Belastung geraten", so Scharfenorth weiter.
Grundsteuer
Die neue Regierung möchte nicht nur mit dem Baukindergeld für
zusätzlichen Wohnraum sorgen, auch die Reform der Grundsteuer soll
dazu beitragen. Die von den Kommunen erhobene Steuer wird
modernisiert und mit einer zukünftig stärkeren Besteuerung von
ungenutztem Bauland sollen Eigentümer zum Immobilienbau motiviert
werden.
Mietpreisbremse und Modernisierungsumlage
Auch bei Mietwohnungen wird sich in Zukunft vieles tun: Die
Mietpreisbremse soll verschärft werden, sodass sie tatsächlich
bundesweit greift. "Zwar bleibt die Regelung bestehen, dass bei
Neuverträgen die Miete nicht mehr als zehn Prozent über dem örtlichen
Mietspiegel liegen darf, neu ist aber, dass Vermieter die vorherige
Miete offenlegen müssen. Außerdem darf bei Mieterhöhungen künftig nur
noch ein gestiegener Mietspiegel als Begründung gelten", erläutert
Scharfenorth. Ebenfalls erleichternd für Mieter dürfte sich die
Veränderung der Modernisierungsumlage auswirken: Die Sonderform der
Jahresmieterhöhung wird von vormals elf auf acht Prozent gesenkt.
Eine zusätzliche Kappungsgrenze soll dafür sorgen, dass Mieter
weiterhin ihre Miete aufbringen können.
Entscheiden sich Mieter für die Erfüllung des Traums vom
Eigenheim, stellt sich die Frage nach der richtigen Finanzierung. Wie
sich individuell monatliche Raten aus Zins, Tilgung und Sondertilgung
bei unterschiedlichen Finanzierungsbeträgen und Beleihungssätzen
zusammensetzen, ermitteln Interessierte schnell und einfach mit dem
Baufinanzierungsrechner
(https://www.baufi24.de/baufinanzierung-rechner/) von Baufi24.de.
Über Baufi24
Baufi24.de ist mit mehr als drei Millionen Besuchern pro Jahr
eines der bekanntesten Webportale für private Baufinanzierungen.
Zukünftige Hausbesitzer bekommen hier weitreichende Informationen
rund um das Thema Baufinanzierung und Immobilienkauf/-bau zur
Verfügung gestellt. In seinem Leistungsportfolio vergleicht das
Unternehmen die Angebote von mehr als 300 Banken. Mehr als 1.000
zertifizierte Berater stehen den Kunden in einem Partnernetzwerk mit
Beratung und Expertise zur Seite. Weitere Informationen unter
https://www.baufi24.de/
Unternehmenskontakt:
Baufi24 GmbH Stephan Scharfenorth, Tel. +49 (0) 800 808 4000
E-Mail: redaktion@baufi24.de
Pressekontakt:
Hasenclever Strategy, Walter Hasenclever, Tel: +49 421 42 76 37 39,
Mobil: +49 171 493 57 83, E-Mail: wh@hasencleverstrategy.de
Original-Content von: Baufi24 GmbH, übermittelt durch news aktuell
mit ihrem Votum den Weg für die Große Koalition freigemacht. Damit
stehen viele Änderungen bevor: "Die Themen Bauen und Wohnen waren bei
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Eigentümer als auch Mieter können von den Neuerungen profitieren",
erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des
Baufinanzierungsportals Baufi24.de (https://www.baufi24.de/). Um mehr
Wohnraum zu schaffen, plant die neue Regierung sowohl die Einführung
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Grundsteuer für ungenutztes Bauland. Für Mieter sollen sich hingegen
eine verschärfte Mietpreisbremse und die Deckelung der
Modernisierungsumlage vorteilhaft auswirken.
Baukindergeld
Besonders bei jungen Familien ist der Wunsch nach einem eigenen
Heim groß, das Eigenkapital hingegen meist klein. Um den Weg ins
Traumhaus zu erleichtern haben Union und SPD die Einführung eines
Baukindergeldes beschlossen. Pro Kind und Jahr zahlt der Staat Eltern
1.200 Euro bis zu einem Haushaltseinkommen von 75.000 Euro brutto.
Zusätzlich gilt pro Kind ein Freibetrag von 15.000 Euro brutto und
das Baukindergeld wird zehn Jahre ausgezahlt. "Junge Familien können
hier deutlich profitieren, allerdings ist eine solide Finanzierung
nach wie vor das A und O. Ein Beispiel: Bei einer vierköpfigen
Familie stehen pro Monat 200 Euro für zehn Jahre zusätzlich zur
Verfügung. Nach Ablauf dieses Zeitraums fehlt der Betrag in der
monatlichen Kalkulation und bei einer voraussichtlich teureren
Anschlussfinanzierung können Familien so schnell an die Grenze der
finanziellen Belastung geraten", so Scharfenorth weiter.
Grundsteuer
Die neue Regierung möchte nicht nur mit dem Baukindergeld für
zusätzlichen Wohnraum sorgen, auch die Reform der Grundsteuer soll
dazu beitragen. Die von den Kommunen erhobene Steuer wird
modernisiert und mit einer zukünftig stärkeren Besteuerung von
ungenutztem Bauland sollen Eigentümer zum Immobilienbau motiviert
werden.
Mietpreisbremse und Modernisierungsumlage
Auch bei Mietwohnungen wird sich in Zukunft vieles tun: Die
Mietpreisbremse soll verschärft werden, sodass sie tatsächlich
bundesweit greift. "Zwar bleibt die Regelung bestehen, dass bei
Neuverträgen die Miete nicht mehr als zehn Prozent über dem örtlichen
Mietspiegel liegen darf, neu ist aber, dass Vermieter die vorherige
Miete offenlegen müssen. Außerdem darf bei Mieterhöhungen künftig nur
noch ein gestiegener Mietspiegel als Begründung gelten", erläutert
Scharfenorth. Ebenfalls erleichternd für Mieter dürfte sich die
Veränderung der Modernisierungsumlage auswirken: Die Sonderform der
Jahresmieterhöhung wird von vormals elf auf acht Prozent gesenkt.
Eine zusätzliche Kappungsgrenze soll dafür sorgen, dass Mieter
weiterhin ihre Miete aufbringen können.
Entscheiden sich Mieter für die Erfüllung des Traums vom
Eigenheim, stellt sich die Frage nach der richtigen Finanzierung. Wie
sich individuell monatliche Raten aus Zins, Tilgung und Sondertilgung
bei unterschiedlichen Finanzierungsbeträgen und Beleihungssätzen
zusammensetzen, ermitteln Interessierte schnell und einfach mit dem
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Zukünftige Hausbesitzer bekommen hier weitreichende Informationen
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Verfügung gestellt. In seinem Leistungsportfolio vergleicht das
Unternehmen die Angebote von mehr als 300 Banken. Mehr als 1.000
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Bau / Immobilien , Wirtschaft , Zinsen , Steuern , Finanzen , Ratgeber , Immobilien , Bau , Hamburg ,
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