27.12.2021 16:08 | nd.DerTag / nd.DieWoche | Bau- und Immobiliennachrichten
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"nd.DerTag": Gutachten: Signa kann Zusagen aus Absichtserklärung des Berliner Senats für Bauprojekte nicht einklagen
Berlin (ots) -
Die im Sommer 2020 zwischen zwischen der Signa Holding sowie dem damaligen Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) und den beiden Vizesenatschefs Klaus Lederer (Linke) und Ramona Pop (Grüne) geschlossene Absichtserklärung hinsichtlich Bauprojekten hat für das Land Berlin keine Bindungswirkung. Das geht aus einem der Berliner Tageszeitung "nd.DerTag" (Dienstagausgabe) vorliegenden Rechtsgutachten hervor.
Zwar hätten die drei Bürgermeister die Erklärungen im Letter of Intent (LOI) in ihrer dienstlichen Funktion abgegeben, aber "sie haben dabei nicht erklärt, für das Land Berlin oder den Senat zu handeln", heißt es in der rechtlichen Einschätzung von Professor Christian-W. Otto. Der Jurist ist Leiter des Fachgebiets Bau-, Planungs- und Umweltrecht am Institut für Stadt- und Regionalplanung der Technischen Universität Berlin. "Das Land Berlin ist also nicht Vertragspartner geworden. Abgeordnetenhaus und die Bezirke sind an den LOI nicht gebunden", schreibt Otto weiter.
Die Absichtserklärung gebe laut dem Rechtsprofessor der Signa-Gruppe "weder einen Anspruch darauf, dass Bebauungspläne für ihre Standorte aufgestellt werden", noch auf einen bestimmten Inhalt von Bebauungsplänen. Zumal das letzte Wort bei Bebauungsplänen je nach Zuständigkeit die Bezirksverordnetenversammlungen oder das Abgeordnetenhaus haben. Ohne eine Zustimmung der Parlamente können sie nicht in Kraft treten. "Diese Gremien sind an den LOI, soweit in ihm die Städtebaupolitik des Senats oder nur der drei Bürgermeister zum Ausdruck kommt, nicht gebunden, schreibt Christian-W. Otto. Zum einen seien sie "nicht förmlich am Abschluss der Vereinbarung beteiligt worden, zum anderen, und dies ist von ausschlaggebender Bedeutung, darf das Land Berlin sich durch derartige Absprachen nicht in der Weise binden, dass der Inhalt von Bebauungsplänen dadurch festgelegt wird".
Im Sommer 2020 war zwischen Senat und Signa vereinbart worden, dass vier von sechs Filialen des Warenhauskonzerns Galeria Karstadt Kaufhof für mindestens drei bis fünf Jahre weiterbetrieben werden - im Gegenzug sollten die Baupläne an Alexanderplatz, Hermannplatz und Kurfürstendamm unterstützt werden.
Pressekontakt:
nd.DerTag / nd.DieWoche
Redaktion
Telefon: 030/2978-1722
Original-Content von: nd.DerTag / nd.DieWoche, übermittelt durch news aktuell
Die im Sommer 2020 zwischen zwischen der Signa Holding sowie dem damaligen Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) und den beiden Vizesenatschefs Klaus Lederer (Linke) und Ramona Pop (Grüne) geschlossene Absichtserklärung hinsichtlich Bauprojekten hat für das Land Berlin keine Bindungswirkung. Das geht aus einem der Berliner Tageszeitung "nd.DerTag" (Dienstagausgabe) vorliegenden Rechtsgutachten hervor.
Zwar hätten die drei Bürgermeister die Erklärungen im Letter of Intent (LOI) in ihrer dienstlichen Funktion abgegeben, aber "sie haben dabei nicht erklärt, für das Land Berlin oder den Senat zu handeln", heißt es in der rechtlichen Einschätzung von Professor Christian-W. Otto. Der Jurist ist Leiter des Fachgebiets Bau-, Planungs- und Umweltrecht am Institut für Stadt- und Regionalplanung der Technischen Universität Berlin. "Das Land Berlin ist also nicht Vertragspartner geworden. Abgeordnetenhaus und die Bezirke sind an den LOI nicht gebunden", schreibt Otto weiter.
Die Absichtserklärung gebe laut dem Rechtsprofessor der Signa-Gruppe "weder einen Anspruch darauf, dass Bebauungspläne für ihre Standorte aufgestellt werden", noch auf einen bestimmten Inhalt von Bebauungsplänen. Zumal das letzte Wort bei Bebauungsplänen je nach Zuständigkeit die Bezirksverordnetenversammlungen oder das Abgeordnetenhaus haben. Ohne eine Zustimmung der Parlamente können sie nicht in Kraft treten. "Diese Gremien sind an den LOI, soweit in ihm die Städtebaupolitik des Senats oder nur der drei Bürgermeister zum Ausdruck kommt, nicht gebunden, schreibt Christian-W. Otto. Zum einen seien sie "nicht förmlich am Abschluss der Vereinbarung beteiligt worden, zum anderen, und dies ist von ausschlaggebender Bedeutung, darf das Land Berlin sich durch derartige Absprachen nicht in der Weise binden, dass der Inhalt von Bebauungsplänen dadurch festgelegt wird".
Im Sommer 2020 war zwischen Senat und Signa vereinbart worden, dass vier von sechs Filialen des Warenhauskonzerns Galeria Karstadt Kaufhof für mindestens drei bis fünf Jahre weiterbetrieben werden - im Gegenzug sollten die Baupläne an Alexanderplatz, Hermannplatz und Kurfürstendamm unterstützt werden.
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