06.03.2018 08:00 | Reimer Rechtsanwälte | Bau- und Immobiliennachrichten
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Neumünsteraner Bauunternehmen Alpen plant Sanierung in Eigenverwaltung
Kiel (ots) -
- Sanierung bis Herbst 2018 geplant
- Gehälter der rund 50 Beschäftigten für mindestens drei Monate
gesichert
- Geschäftsführung bleibt dank Insolvenz in Eigenverwaltung voll
handlungsfähig
Das Neumünsteraner Bauunternehmen Detlef Alpen GmbH & Co. KG hat
beim Amtsgericht Neumünster Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Als
Sanierungsgeschäftsführer wurde der Kieler Rechtsanwalt Reinhold
Schmid-Sperber mit in die Geschäftsführung berufen. Er ist Partner
der Kanzlei Reimer Rechtsanwälte. Zur vorläufigen Sachwalterin hat
das Gericht Ute Nitschke von der Anwaltskanzlei Brinkmann & Partner
bestellt.
Als Generalunternehmer erstellt die Firma Alpen mit rund 50
Beschäftigten seit 1950 schlüsselfertige Bauten sowie Rohbauten in
Schleswig-Holstein und Hamburg. Hauptgrund für die Insolvenz sind
hohe Außenstände aus weitgehend abgeschlossenen Bauprojekten. Für
diese wurden teilweise siebenstellige Rechnungen noch nicht
vollständig beglichen.
"Wir halten die Forderungen für überwiegend begründet", sagt der
Sanierungsexperte und Anwalt Schmid-Sperber. "Leider wird deren
Realisierung einige Zeit in Anspruch nehmen. Da es sich aber
lediglich um eine Zahlungslücke handelt, bin ich optimistisch, dass
der bislang profitable Familienbetrieb saniert werden kann." Auch die
Alpen-Geschäftsführerin Helga Zachow ist zuversichtlich: "Die gute
Baukonjunktur spielt unseren Bemühungen in die Karten." Alle
begonnenen Bauvorhaben würden vorerst weitergeführt.
Die Löhne und Gehälter der insgesamt rund 50 Beschäftigten werden
für drei Monate über das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit
abgesichert.
Ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung unterscheidet sich von
anderen Insolvenzverfahren insofern, als die Geschäftsführung
rechtlich in vollem Umfang handlungsbefugt bleibt, das Unternehmen
aber gleichzeitig Gläubigerschutz genießt. Im Alpen-Verfahren
begleitet der Insolvenzrechtsanwalt Schmid-Sperber die Sanierung
gemeinsam mit der bisherigen Geschäftsführung von innen. Die
vorläufige Sachwalterin Nitschke überwacht das Verfahren hingegen als
übergeordnete Instanz von außen und überprüft die gesetzeskonforme
Abwicklung des Verfahrens.
Pressekontakt:
Agentur das AMT GmbH & Co. KG
Andreas Jung
Tel.: +49 (0) 431 55 68 67 91
Mobil: +49 (0) 160 632 00 72
E-Mail: jung@das-amt.net
Original-Content von: Reimer Rechtsanwälte, übermittelt durch news aktuell
- Sanierung bis Herbst 2018 geplant
- Gehälter der rund 50 Beschäftigten für mindestens drei Monate
gesichert
- Geschäftsführung bleibt dank Insolvenz in Eigenverwaltung voll
handlungsfähig
Das Neumünsteraner Bauunternehmen Detlef Alpen GmbH & Co. KG hat
beim Amtsgericht Neumünster Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Als
Sanierungsgeschäftsführer wurde der Kieler Rechtsanwalt Reinhold
Schmid-Sperber mit in die Geschäftsführung berufen. Er ist Partner
der Kanzlei Reimer Rechtsanwälte. Zur vorläufigen Sachwalterin hat
das Gericht Ute Nitschke von der Anwaltskanzlei Brinkmann & Partner
bestellt.
Als Generalunternehmer erstellt die Firma Alpen mit rund 50
Beschäftigten seit 1950 schlüsselfertige Bauten sowie Rohbauten in
Schleswig-Holstein und Hamburg. Hauptgrund für die Insolvenz sind
hohe Außenstände aus weitgehend abgeschlossenen Bauprojekten. Für
diese wurden teilweise siebenstellige Rechnungen noch nicht
vollständig beglichen.
"Wir halten die Forderungen für überwiegend begründet", sagt der
Sanierungsexperte und Anwalt Schmid-Sperber. "Leider wird deren
Realisierung einige Zeit in Anspruch nehmen. Da es sich aber
lediglich um eine Zahlungslücke handelt, bin ich optimistisch, dass
der bislang profitable Familienbetrieb saniert werden kann." Auch die
Alpen-Geschäftsführerin Helga Zachow ist zuversichtlich: "Die gute
Baukonjunktur spielt unseren Bemühungen in die Karten." Alle
begonnenen Bauvorhaben würden vorerst weitergeführt.
Die Löhne und Gehälter der insgesamt rund 50 Beschäftigten werden
für drei Monate über das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit
abgesichert.
Ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung unterscheidet sich von
anderen Insolvenzverfahren insofern, als die Geschäftsführung
rechtlich in vollem Umfang handlungsbefugt bleibt, das Unternehmen
aber gleichzeitig Gläubigerschutz genießt. Im Alpen-Verfahren
begleitet der Insolvenzrechtsanwalt Schmid-Sperber die Sanierung
gemeinsam mit der bisherigen Geschäftsführung von innen. Die
vorläufige Sachwalterin Nitschke überwacht das Verfahren hingegen als
übergeordnete Instanz von außen und überprüft die gesetzeskonforme
Abwicklung des Verfahrens.
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Andreas Jung
Tel.: +49 (0) 431 55 68 67 91
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