17.07.2018 09:59 | CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag | Bau- und Immobiliennachrichten
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Peter Winter zur Expertenanhörung zum Mieterschutz in Bayern: "GBW-Mieter sind gut geschützt!"
München (ots) - Die Situation von GBW-Mietern ist auch im
Vergleich mit Wohnungen von kommunalen Wohnungsunternehmen gut. Das
gilt vor allem im Hinblick auf Mietentwicklungen und
Wohnungsverkäufe, den erweiterten Kündigungsschutz für
Bestandsmieter, einen lebenslangen Kündigungsschutz für behinderte
und ältere Menschen sowie einen Ausschluss von Luxusmodernisierungen.
Zu diesem Ergebnis kommt eine Expertenanhörung, die der
Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags heute zum Mieterschutz in
Bayern durchgeführt hat. Die Anhörung hat es sich auch zur Aufgabe
gesetzt, die aktuelle Situation der GBW-Mieterinnen und -Mieter zu
berücksichtigen.
"Wegen der EU-rechtlichen Vorgaben aus dem EU-Beihilfeverfahren
zur Bayerischen Landesbank wollten wir die GBW-Wohnungen nicht
einfach isoliert betrachten, sondern zum Vergleich eigentlich
ähnliche EU-Beihilfeverfahren wie etwa der Landesbank
Baden-Württemberg und deren ehemaliger Immobilientochter heranziehen.
Aber selbst wenn man die EU-Auflagen ausblendet und auf den
Mieterschutz bei Wohnungsunternehmen ohne EU-Auflagen abstellt, sind
die Mieter gut geschützt. Die im EU-Beihilfeverfahren auf Druck der
Bayerischen Staatsregierung vereinbarte Sozialcharta ging an die
Grenze des EU-rechtlich Machbaren, viel wichtiger aber ist: Sie wird
tatsächlich umgesetzt", so Peter Winter, finanzpolitischer Sprecher
der CSU-Fraktion und Vorsitzender des Haushalts-ausschusses im
Bayerischen Landtag.
"Die Schutzklauseln der Sozialcharta wurden soweit wie möglich in
die Mietverträge integriert und den Mietern damit individuell
einklagbare Rechte verschafft", betonte Ernst Weidenbusch,
Berichterstatter der CSU-Fraktion im Haushaltsausschuss für die
staatlichen Beteiligungen. "GBW-Mieter sind im Ergebnis sogar besser
geschützt als Mieter am freien Wohnungsmarkt", erklärte Weidenbusch.
Die Einhaltung der Sozialcharta wird zudem regelmäßig von
Wirtschaftsprüfern kontrolliert. Bisher wurde die Einhaltung der
Sozialcharta in den öffentlich einsehbaren Prüfberichten stets
bestätigt.
"Die Fragen der Opposition zur Expertenanhörung zeigen, dass es
ihr hier wie beim aktuellen Untersuchungsausschuss nur um reinen
Wahlkampf geht, aber nicht um echte Sachaufklärung oder gar um
Verbesserungen für die Mieter. Denn es handelt sich schließlich bei
der GBW AG nicht um eine aktuelle, sondern um eine ehemalige
Beteiligung der BayernLB, die 2013 nach den zwingenden Vorgaben der
EU-Kommission in einem diskriminierungsfreien Bieterverfahren durch
die BayernLB verkauft werden musste," so zusammenfassend Weidenbusch.
Das Thema GBW war bereits eines der zentralen Themen des letzten
SPD-Spitzenkandidaten Christian Ude bei der vorangegangenen
Landtagswahl. Eine eingehende Aufarbeitung des Themas einschließlich
einer Expertenanhörung zum Mieterschutz wäre also in den ganzen
letzten fünf Jahren möglich gewesen. Die Opposition muss sich
deswegen die Frage gefallen lassen, warum sie die Expertenanhörung
erst jetzt so kurz vor der Landtagswahl beantragt hat. Getreu dem
Motto der Freien Wähler gilt wohl aber auch hier, dass in der Politik
"eben nicht jeder Zeitpunkt gleich günstig ist."
Pressekontakt:
Franz Stangl
Pressesprecher
Telefon: 089/4126-2496
Telefax: 089/4126-69496
E-Mail : franz.stangl@csu-landtag.de
Sebastian Dorn
Stellv. Pressesprecher
Telefon: 089/4126-2489
Telefax: 089/4126-69489
E-Mail: sebastian.dorn@csu-landtag.de
Andreas Schneider
Stellv. Pressesprecher
Telefon: 089/4126-2452
Telefax: 089/4126-69452
E-Mail: andreas.schneider@csu-landtag.de
Original-Content von: CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, übermittelt durch news aktuell
Vergleich mit Wohnungen von kommunalen Wohnungsunternehmen gut. Das
gilt vor allem im Hinblick auf Mietentwicklungen und
Wohnungsverkäufe, den erweiterten Kündigungsschutz für
Bestandsmieter, einen lebenslangen Kündigungsschutz für behinderte
und ältere Menschen sowie einen Ausschluss von Luxusmodernisierungen.
Zu diesem Ergebnis kommt eine Expertenanhörung, die der
Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags heute zum Mieterschutz in
Bayern durchgeführt hat. Die Anhörung hat es sich auch zur Aufgabe
gesetzt, die aktuelle Situation der GBW-Mieterinnen und -Mieter zu
berücksichtigen.
"Wegen der EU-rechtlichen Vorgaben aus dem EU-Beihilfeverfahren
zur Bayerischen Landesbank wollten wir die GBW-Wohnungen nicht
einfach isoliert betrachten, sondern zum Vergleich eigentlich
ähnliche EU-Beihilfeverfahren wie etwa der Landesbank
Baden-Württemberg und deren ehemaliger Immobilientochter heranziehen.
Aber selbst wenn man die EU-Auflagen ausblendet und auf den
Mieterschutz bei Wohnungsunternehmen ohne EU-Auflagen abstellt, sind
die Mieter gut geschützt. Die im EU-Beihilfeverfahren auf Druck der
Bayerischen Staatsregierung vereinbarte Sozialcharta ging an die
Grenze des EU-rechtlich Machbaren, viel wichtiger aber ist: Sie wird
tatsächlich umgesetzt", so Peter Winter, finanzpolitischer Sprecher
der CSU-Fraktion und Vorsitzender des Haushalts-ausschusses im
Bayerischen Landtag.
"Die Schutzklauseln der Sozialcharta wurden soweit wie möglich in
die Mietverträge integriert und den Mietern damit individuell
einklagbare Rechte verschafft", betonte Ernst Weidenbusch,
Berichterstatter der CSU-Fraktion im Haushaltsausschuss für die
staatlichen Beteiligungen. "GBW-Mieter sind im Ergebnis sogar besser
geschützt als Mieter am freien Wohnungsmarkt", erklärte Weidenbusch.
Die Einhaltung der Sozialcharta wird zudem regelmäßig von
Wirtschaftsprüfern kontrolliert. Bisher wurde die Einhaltung der
Sozialcharta in den öffentlich einsehbaren Prüfberichten stets
bestätigt.
"Die Fragen der Opposition zur Expertenanhörung zeigen, dass es
ihr hier wie beim aktuellen Untersuchungsausschuss nur um reinen
Wahlkampf geht, aber nicht um echte Sachaufklärung oder gar um
Verbesserungen für die Mieter. Denn es handelt sich schließlich bei
der GBW AG nicht um eine aktuelle, sondern um eine ehemalige
Beteiligung der BayernLB, die 2013 nach den zwingenden Vorgaben der
EU-Kommission in einem diskriminierungsfreien Bieterverfahren durch
die BayernLB verkauft werden musste," so zusammenfassend Weidenbusch.
Das Thema GBW war bereits eines der zentralen Themen des letzten
SPD-Spitzenkandidaten Christian Ude bei der vorangegangenen
Landtagswahl. Eine eingehende Aufarbeitung des Themas einschließlich
einer Expertenanhörung zum Mieterschutz wäre also in den ganzen
letzten fünf Jahren möglich gewesen. Die Opposition muss sich
deswegen die Frage gefallen lassen, warum sie die Expertenanhörung
erst jetzt so kurz vor der Landtagswahl beantragt hat. Getreu dem
Motto der Freien Wähler gilt wohl aber auch hier, dass in der Politik
"eben nicht jeder Zeitpunkt gleich günstig ist."
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Franz Stangl
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Telefon: 089/4126-2496
Telefax: 089/4126-69496
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Telefax: 089/4126-69489
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Schlagwörter
EU , Politik , Bau / Immobilien , GBW , Soziales , Mieterschutz , EU-Beihilfeverfahren , Partei , Immobilien , München ,
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