06.01.2020 13:30 | CDU/CSU - Bundestagsfraktion | Bau- und Immobiliennachrichten
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Tillmann: SPD-Vorschlag macht Wohnen teuer
Berlin (ots) - Erhebliche finanzielle Risiken für Häuslebauer und Mieter
Zu der aktuellen Forderung der SPD-Vorsitzenden Saskia Esken und Norbert
Walter-Borjans zur Einführung einer Bodenwertzuwachssteuer erklärt die
finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann:
"Die Einführung einer Bodenzuwachssteuer lehnen wir ab. Zum einen begegnet
dieser Vorschlag verfassungsrechtlichen Bedenken: Das Bundesverfassungsgericht
hatte bereits zur Brennelementesteuer entschieden, es gibt kein
"Steuererfindungsrecht" für den Gesetzgeber.
Zudem würde eine solche Steuer das Wohnen erheblich verteuern. Das finanzielle
Risiko für den Häuslebauer würde durch eine solche Steuer erheblich steigen,
denn die Wertsteigerungen kann er nicht beeinflussen.
Auch Mieten würden teurer: Der Eigentümer einer Wohnung würde die neue Steuer
auf jeden möglichen Weg an die Mieter weitergeben. Wir als Union lehnen eine
solche versteckte Mieterhöhung strikt ab! Dieses Vorhaben steht im kompletten
Widerspruch zu den unlängst in Kraft getretenen steuerlichen Maßnahmen: Mit der
neueingeführten Sonderabschreibung sollen Investitionen in den Neubau von
Mietwohnungen unterstützt werden. Außerdem haben wir vor kurzem die
Wohnungsbauprämie erhöht. Des Weiteren hat der Bund für den Zeitraum 2020 bis
2021 eine Förderung für den sozialen Wohnungsbau über zweckgebundene
Finanzhilfen an die Länder in Höhe von 2 Milliarden Euro vorgesehen.
Mit einer neuen Steuer würde das hierdurch verfolgte Ziel, schneller und
kostengünstiger zu bauen, topediert."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/7846/4484583
OTS: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell
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Walter-Borjans zur Einführung einer Bodenwertzuwachssteuer erklärt die
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"Die Einführung einer Bodenzuwachssteuer lehnen wir ab. Zum einen begegnet
dieser Vorschlag verfassungsrechtlichen Bedenken: Das Bundesverfassungsgericht
hatte bereits zur Brennelementesteuer entschieden, es gibt kein
"Steuererfindungsrecht" für den Gesetzgeber.
Zudem würde eine solche Steuer das Wohnen erheblich verteuern. Das finanzielle
Risiko für den Häuslebauer würde durch eine solche Steuer erheblich steigen,
denn die Wertsteigerungen kann er nicht beeinflussen.
Auch Mieten würden teurer: Der Eigentümer einer Wohnung würde die neue Steuer
auf jeden möglichen Weg an die Mieter weitergeben. Wir als Union lehnen eine
solche versteckte Mieterhöhung strikt ab! Dieses Vorhaben steht im kompletten
Widerspruch zu den unlängst in Kraft getretenen steuerlichen Maßnahmen: Mit der
neueingeführten Sonderabschreibung sollen Investitionen in den Neubau von
Mietwohnungen unterstützt werden. Außerdem haben wir vor kurzem die
Wohnungsbauprämie erhöht. Des Weiteren hat der Bund für den Zeitraum 2020 bis
2021 eine Förderung für den sozialen Wohnungsbau über zweckgebundene
Finanzhilfen an die Länder in Höhe von 2 Milliarden Euro vorgesehen.
Mit einer neuen Steuer würde das hierdurch verfolgte Ziel, schneller und
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