13.05.2020 11:44 | CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag | Bau- und Immobiliennachrichten
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Windkraftanlagen und 10 H: CSU-Fraktion schafft durch Änderung der Bauordnung Rechtssicherheit
München (ots) - 20 Windkraftanlagen, die bereits vor Inkrafttreten der 10 H-Regel im Herbst 2014 genehmigt oder genehmigungsfähig waren, aber mittlerweile mit einem anderen Anlagetyp in Betrieb gegangen sind, können künftig weiterbetrieben werden. Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung der Bayerischen Bauordnung sorgt die CSU-Fraktion hier für Rechtssicherheit. Nicht von dieser Regelung umfasst sind Anlagen, die vor 2014 lediglich geplant, aber noch gar nicht oder nicht vollständig errichtet sind. Diese können jedoch ein Bauleitverfahren durchlaufen.
Dazu Alexander König, stellvertretender CSU-Fraktionsvorsitzender: "Wir können rückwirkend nur die Anlagen privilegieren, bei denen ein berechtigtes schutzwürdiges Interesse der Bauherren vorliegt, weil diese auf die Rechtmäßigkeit vertrauen konnten."
"Wir schaffen Rechtssicherheit für 20 bestehende Windräder. Wir sind ein Rechtsstaat. Was rückwirkend möglich ist und was nicht, bestimmt sich nach Recht und Gesetz."
Konkret können somit im Freistaat 20 laufende Windkraftanlagen weiter betrieben werden. Diesen drohte durch eine geänderte Rechtsprechung am VGH ein möglicher Betriebsstopp. Durch die Änderung der Bauordnung werden diese Anlagen nun baurechtlich privilegiert.
Dieser Gesetzentwurf zur Änderung der Bayerischen Bauordnung wird heute in erster Lesung im Plenum des Bayerischen Landtags behandelt.
Pressekontakt:
Ursula Hoffmann
Pressesprecherin
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Telefax: 089/4126-69496
E-Mail: ursula.hoffmann@csu-landtag.de
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Pressereferent und Referent für Social Media
Telefon: 089/4126-2452
Telefax: 089/4126-69452
E-Mail : marcel.escher@csu-landtag.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/53955/4595902
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Original-Content von: CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, übermittelt durch news aktuell
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"Wir schaffen Rechtssicherheit für 20 bestehende Windräder. Wir sind ein Rechtsstaat. Was rückwirkend möglich ist und was nicht, bestimmt sich nach Recht und Gesetz."
Konkret können somit im Freistaat 20 laufende Windkraftanlagen weiter betrieben werden. Diesen drohte durch eine geänderte Rechtsprechung am VGH ein möglicher Betriebsstopp. Durch die Änderung der Bauordnung werden diese Anlagen nun baurechtlich privilegiert.
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