20.08.2019 12:07 | CDU/CSU - Bundestagsfraktion | Bau- und Immobiliennachrichten
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Winkelmeier-Becker: Karlsruhe schafft Klarheit zur Mietpreisbremse
Berlin (ots) - Ausgestaltung als befristete Ausnahmeregelung
wesentlich
Zu der am heutigen Dienstag veröffentlichten Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts, nach der die Mietpreisbremse keinen
verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, erklärt die rechts- und
verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schafft Klarheit,
dass die Mietpreisbremse weder gegen die Garantie des Eigentums, die
Vertragsfreiheit, noch gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz
verstößt. Vielmehr deckt der weite Gestaltungsspielraum des
Gesetzgebers aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts die
Mietpreisbremse in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung.
Maßgeblich für diese Einschätzung waren allerdings auch die
einschränkenden Elemente der Mietpreisbremse: Sowohl ihre
Ausgestaltung als befristete Ausnahme sowie das
Begründungserfordernis durch die jeweilige Landesregierung
garantieren, dass wir die Mietpreisbremse in verhältnismäßiger Weise
einsetzen können.
Mit der Entscheidung aus Karlsruhe können wir uns in der
befristeten Verlängerung der Mietpreisbremse bestätigt sehen, mit der
wir sie in der aktuellen Situation weiterhin als dämpfendes Element
gegen Preisspitzen in Ballungsgebieten einsetzen werden."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell
wesentlich
Zu der am heutigen Dienstag veröffentlichten Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts, nach der die Mietpreisbremse keinen
verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, erklärt die rechts- und
verbraucherpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts schafft Klarheit,
dass die Mietpreisbremse weder gegen die Garantie des Eigentums, die
Vertragsfreiheit, noch gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz
verstößt. Vielmehr deckt der weite Gestaltungsspielraum des
Gesetzgebers aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts die
Mietpreisbremse in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung.
Maßgeblich für diese Einschätzung waren allerdings auch die
einschränkenden Elemente der Mietpreisbremse: Sowohl ihre
Ausgestaltung als befristete Ausnahme sowie das
Begründungserfordernis durch die jeweilige Landesregierung
garantieren, dass wir die Mietpreisbremse in verhältnismäßiger Weise
einsetzen können.
Mit der Entscheidung aus Karlsruhe können wir uns in der
befristeten Verlängerung der Mietpreisbremse bestätigt sehen, mit der
wir sie in der aktuellen Situation weiterhin als dämpfendes Element
gegen Preisspitzen in Ballungsgebieten einsetzen werden."
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