19.08.2019 11:21 | CDU/CSU - Bundestagsfraktion | Bau- und Immobiliennachrichten
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Winkelmeier-Becker: Koalitionsausschusses sendet richtige Signale zur Miet- und Wohnungspolitik
Berlin (ots) - Ausgewogenes Gesamtpaket
Zur Einigung des Koalitionsausschusses zur Miet- und
Wohnungspolitik erklärt die rechts- und verbraucherpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth
Winkelmeier-Becker:
"Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses für bezahlbares Wohnen
sowie zu nachhaltigen Maßnahmen zur Wohnungspolitik vom Wochenende
stellen ein ausgewogenes Gesamtpaket dar. Wir sehen die großen
Probleme vieler Menschen, überhaupt noch bezahlbare Wohnungen zu
finden und brauchen wirksame Lösungen. Uns ist besonders wichtig, an
der Ursache für steigende Mieten und hohe Nebenkosten anzusetzen und
mit mehr Wohnungsbau für ein größeres Angebot vor allem in den
Ballungsgebieten zu sorgen.
Es geht um eine notwendige dämpfende Wirkung auf die
Mietentwicklung, wenn wir im Mietspiegel den Betrachtungszeitraum für
die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre erweitern.
Richtig ist auch, die Mietpreisbremse befristet zu verlängern. In der
aktuellen angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt auf die dämpfende
Wirkung der Mietpreisbremse zu verzichten, wäre nicht zu erklären.
Die Befristung macht aber auch deutlich, dass die Mietpreisbremse
eine Ausnahme zur grundsätzlichen Vertragsfreiheit - die auch im
Mietrecht gilt - darstellt.
Mit der Verlängerung der Mietpreisbremse und der vorgesehenen
rückwirkenden Rüge wird das Kriterium der Vergleichsmiete, die vor
allem durch den Mietspiegel bestimmt wird, immer wichtiger. Als
Gesetzgeber müssen wir dann auch dafür sorgen, dass die
Vergleichsmiete sicher und unkompliziert bestimmt werden kann. Es
darf nicht zum Standardstreit am Ende eines Mietverhältnisses werden,
ob die Miete der letzten 30 Monate angemessen war. Schließlich ist es
schon schwierig, die jeweils aktuelle Vergleichsmiete zu bestimmen;
ungleich schwieriger ist es, diese Frage für die Vergangenheit zu
klären. Das führt zu Gerichtsprozessen, die für beide Seiten riskant
und teuer werden können. Das Bundesjustizministerium muss endlich
liefern und eine klare Gestaltung der Mietspiegel vorlegen, damit
Mietern und Vermietern klare Informationen zur Verfügung stehen.
Der Kompromiss zu den Maklerkosten ist eine faire Regelung, die im
Wesentlichen der in weiten Teilen Deutschlands gelebten freiwilligen
Praxis entspricht. Sie gibt beiden Seiten Anreize, die Kosten im
Rahmen zu halten."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell
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Wohnungspolitik erklärt die rechts- und verbraucherpolitische
Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth
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"Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses für bezahlbares Wohnen
sowie zu nachhaltigen Maßnahmen zur Wohnungspolitik vom Wochenende
stellen ein ausgewogenes Gesamtpaket dar. Wir sehen die großen
Probleme vieler Menschen, überhaupt noch bezahlbare Wohnungen zu
finden und brauchen wirksame Lösungen. Uns ist besonders wichtig, an
der Ursache für steigende Mieten und hohe Nebenkosten anzusetzen und
mit mehr Wohnungsbau für ein größeres Angebot vor allem in den
Ballungsgebieten zu sorgen.
Es geht um eine notwendige dämpfende Wirkung auf die
Mietentwicklung, wenn wir im Mietspiegel den Betrachtungszeitraum für
die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre erweitern.
Richtig ist auch, die Mietpreisbremse befristet zu verlängern. In der
aktuellen angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt auf die dämpfende
Wirkung der Mietpreisbremse zu verzichten, wäre nicht zu erklären.
Die Befristung macht aber auch deutlich, dass die Mietpreisbremse
eine Ausnahme zur grundsätzlichen Vertragsfreiheit - die auch im
Mietrecht gilt - darstellt.
Mit der Verlängerung der Mietpreisbremse und der vorgesehenen
rückwirkenden Rüge wird das Kriterium der Vergleichsmiete, die vor
allem durch den Mietspiegel bestimmt wird, immer wichtiger. Als
Gesetzgeber müssen wir dann auch dafür sorgen, dass die
Vergleichsmiete sicher und unkompliziert bestimmt werden kann. Es
darf nicht zum Standardstreit am Ende eines Mietverhältnisses werden,
ob die Miete der letzten 30 Monate angemessen war. Schließlich ist es
schon schwierig, die jeweils aktuelle Vergleichsmiete zu bestimmen;
ungleich schwieriger ist es, diese Frage für die Vergangenheit zu
klären. Das führt zu Gerichtsprozessen, die für beide Seiten riskant
und teuer werden können. Das Bundesjustizministerium muss endlich
liefern und eine klare Gestaltung der Mietspiegel vorlegen, damit
Mietern und Vermietern klare Informationen zur Verfügung stehen.
Der Kompromiss zu den Maklerkosten ist eine faire Regelung, die im
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Praxis entspricht. Sie gibt beiden Seiten Anreize, die Kosten im
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Schlagwörter
Bau , Mietspiegel , Immobilien , Mietpreisbremse , Mietpolitik , Wohnungspolitik , Partei , Bau / Immobilien , Politik ,
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