01.04.2020 13:34 | BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft | Bauen
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
0 00,00 0 Bewertung(en) Bewertung schreiben
Bauarbeiten - DGUV Vorschrift 38 - Kurz, klar und verständlich: Die neue Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten ist da! - Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft veröffentlicht neue Vorschrift
Berlin (ots) - Das grundlegende Regelwerk für den Arbeitsschutz auf Baustellen, die "Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Bauarbeiten", ist neu erschienen. Sie wurde vollständig überarbeitet und aktualisiert. Seit heute, 1. April 2020, gilt die neue Fassung, die alte UVV Bauarbeiten tritt damit außer Kraft. Die neue Regelung formuliert klarer, übersichtlicher und präziser die Anforderungen für ein sicheres Arbeiten am Bau. Neu ist, dass die UVV künftig auch für so genannte Solo-Selbständige gilt.
Die UVV Bauarbeiten, auch als DGUV Vorschrift 38 bezeichnet, hat ihren Ursprung im Jahr 1977 und wurde letztmalig 2012 punktuell unter Berücksichtigung des europäischen Rechts und des Sozialgesetzbuches überarbeitet. Hintergrund für eine eigene UVV für die Bauwirtschaft sind Besonderheiten der Branche wie etwa die Tätigkeit auf wechselnden Baustellen, den sich mit dem jeweiligen Baufortschritt verändernden Bedingungen, dem Umgang mit den jeweiligen Witterungsbedingungen, regelmäßig neuen Projektbeteiligten und Infrastrukturen - aber auch das generell hohe Unfallgeschehen.
Die neue UVV Bauarbeiten mit der Bezeichnung "Bauarbeiten - DGUV Vorschrift 38" ist in einem intensiven Prozess unter Beteiligung von Experten der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), den Sozialpartnern Bau und staatlichen Stellen entstanden. "Wir sind erleichtert, dass wir nun die Arbeiten an dieser verschlankten und sehr viel praxisnäheren UVV abschließen konnten. Das sorgt für Klarheit in Sachen Arbeitsschutz für unsere Mitgliedsbetriebe - und vor allem für eine bessere Handhabung des Themas auf der Baustelle", so Bernhard Arenz, Präventionsleiter der BG BAU.
Die neue UVV Bauarbeiten wurde erheblich gestrafft und auf nur 13 Paragrafen bzw. Kernbereiche reduziert. Zu den wichtigsten Themen gehören dabei die Standsicherheit und Tragfähigkeit, bestehende Ablagen und Verkehrsgefahren, der Betrieb von selbstfahrenden Arbeitsmitteln und Fahrzeugen auf Baustellen, das Thema Absturz oder auch die Gefahr durch herabfallende Gegenstände. Die UVV wurde insbesondere an das staatliche Vorschriften- und Regelwerk angepasst. Die bauspezifischen bußgeldbewehrten Regelungen wurden zudem auf die wesentlichen Unfallschwerpunkte beschränkt.
DGUV Vorschrift 38 ist auf der Webseite der BG BAU veröffentlicht:
https://www.bgbau.de/38
Erläuterungen zu den Inhalten der Vorschrift 38 werden über eine DGUV Regel erfolgen, die zeitgleich mit der UVV veröffentlicht werden wird.
Hintergrund:
DGUV Vorschriften sind Unfallverhütungsvorschriften im Sinne des Paragraphen 15 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Neben den Festlegungen in der Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" ist auch das staatliche Arbeitsschutzrecht einzuhalten. Dies gilt insbesondere für Unternehmer und Versicherte. Daneben gilt dies aber künftig auch für andere Personengruppen, zum Beispiel für Solo-Selbstständige (insbesondere Unternehmer ohne Beschäftigte im Sinne von § 6 BaustellV) und Bauherren, die in Eigenarbeit nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten ausführen und sich dabei durch Bauhelfer unterstützen lassen.
Die BG BAU
Die BG BAU engagiert sich mit wirksamen Regelungen und umfassenden Informationen für mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz auf den Baustellen. Als Partner der Bauwirtschaft, verwaltet durch die Sozialpartner, bemüht sie sich um praxisnahe und wirksame Maßnahmen, um die Beschäftigten zu schützen. Mit Informationskampagnen sensibilisiert sie die Branche, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen vor Ort als Partner den Unternehmen zur Seite und mit finanziellen Anreizen werden Investitionen in den Arbeitsschutz gefördert. Weitere Informationen: http://www.bgbau.de
Pressekontakt:
Thomas Lucks
Telefon: 069 4705-824
E-Mail: thomas.lucks@bgbau.de
BG BAU - Pressestelle
Hildegardstraße 29/30
10715 Berlin
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/60172/4562052
OTS: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Original-Content von: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, übermittelt durch news aktuell
Die UVV Bauarbeiten, auch als DGUV Vorschrift 38 bezeichnet, hat ihren Ursprung im Jahr 1977 und wurde letztmalig 2012 punktuell unter Berücksichtigung des europäischen Rechts und des Sozialgesetzbuches überarbeitet. Hintergrund für eine eigene UVV für die Bauwirtschaft sind Besonderheiten der Branche wie etwa die Tätigkeit auf wechselnden Baustellen, den sich mit dem jeweiligen Baufortschritt verändernden Bedingungen, dem Umgang mit den jeweiligen Witterungsbedingungen, regelmäßig neuen Projektbeteiligten und Infrastrukturen - aber auch das generell hohe Unfallgeschehen.
Die neue UVV Bauarbeiten mit der Bezeichnung "Bauarbeiten - DGUV Vorschrift 38" ist in einem intensiven Prozess unter Beteiligung von Experten der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), den Sozialpartnern Bau und staatlichen Stellen entstanden. "Wir sind erleichtert, dass wir nun die Arbeiten an dieser verschlankten und sehr viel praxisnäheren UVV abschließen konnten. Das sorgt für Klarheit in Sachen Arbeitsschutz für unsere Mitgliedsbetriebe - und vor allem für eine bessere Handhabung des Themas auf der Baustelle", so Bernhard Arenz, Präventionsleiter der BG BAU.
Die neue UVV Bauarbeiten wurde erheblich gestrafft und auf nur 13 Paragrafen bzw. Kernbereiche reduziert. Zu den wichtigsten Themen gehören dabei die Standsicherheit und Tragfähigkeit, bestehende Ablagen und Verkehrsgefahren, der Betrieb von selbstfahrenden Arbeitsmitteln und Fahrzeugen auf Baustellen, das Thema Absturz oder auch die Gefahr durch herabfallende Gegenstände. Die UVV wurde insbesondere an das staatliche Vorschriften- und Regelwerk angepasst. Die bauspezifischen bußgeldbewehrten Regelungen wurden zudem auf die wesentlichen Unfallschwerpunkte beschränkt.
DGUV Vorschrift 38 ist auf der Webseite der BG BAU veröffentlicht:
https://www.bgbau.de/38
Erläuterungen zu den Inhalten der Vorschrift 38 werden über eine DGUV Regel erfolgen, die zeitgleich mit der UVV veröffentlicht werden wird.
Hintergrund:
DGUV Vorschriften sind Unfallverhütungsvorschriften im Sinne des Paragraphen 15 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII). Neben den Festlegungen in der Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" ist auch das staatliche Arbeitsschutzrecht einzuhalten. Dies gilt insbesondere für Unternehmer und Versicherte. Daneben gilt dies aber künftig auch für andere Personengruppen, zum Beispiel für Solo-Selbstständige (insbesondere Unternehmer ohne Beschäftigte im Sinne von § 6 BaustellV) und Bauherren, die in Eigenarbeit nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten ausführen und sich dabei durch Bauhelfer unterstützen lassen.
Die BG BAU
Die BG BAU engagiert sich mit wirksamen Regelungen und umfassenden Informationen für mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz auf den Baustellen. Als Partner der Bauwirtschaft, verwaltet durch die Sozialpartner, bemüht sie sich um praxisnahe und wirksame Maßnahmen, um die Beschäftigten zu schützen. Mit Informationskampagnen sensibilisiert sie die Branche, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen vor Ort als Partner den Unternehmen zur Seite und mit finanziellen Anreizen werden Investitionen in den Arbeitsschutz gefördert. Weitere Informationen: http://www.bgbau.de
Pressekontakt:
Thomas Lucks
Telefon: 069 4705-824
E-Mail: thomas.lucks@bgbau.de
BG BAU - Pressestelle
Hildegardstraße 29/30
10715 Berlin
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/60172/4562052
OTS: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Original-Content von: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, übermittelt durch news aktuell
Schlagwörter
Versicherung , Bau ,
Presseartikel schreiben
Möchten Sie auch eine Pressemitteilung oder interessanten Artikel zum Thema Bauen schreiben? Bei uns können Sie Ihre Mitteilungen kostenfrei veröffentlichen!
Info's für AutorenArtikel suchen
Das könnte Sie auch interessieren
Photovoltaik-Anlagen: R+V warnt vor häufigen Fehlern
Wiesbaden (ots) - Strom vom eigenen Dach wird mit steigenden Energiepreisen immer attraktiver. Doch Fehler beim Kauf und der Installation von Photovoltaik-Anlagen können fatale Folgen haben. Wo lieg...Artikel lesenFeuerhemmende Türen schützen kaum vor Einbruch
Wiesbaden (ots) - In der dunklen Jahreszeit haben Einbrüche Hochsaison. Eine Schwachstelle bei Häusern sind dabei die Nebeneingänge. Das Infocenter der R+V Versicherung warnt hier vor dem Einsatz vo...Artikel lesenEuroTest-Preis 2022 der BG BAU: Jetzt bewerben
Berlin (ots) - Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat heute den Startschuss für den EuroTest-Preis 2022 gegeben. Mit diesem Preis würdigt die BG BAU regelmäßig herausragende Leistun...Artikel lesenR+V schützt Bauunternehmer vor Haftungsrisiken
Wiesbaden (ots) - Auf großen Baustellen läuft schnell etwas schief - oft mit kostspieligen Folgen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist deshalb ein Muss. In ihrer neuen Haftplicht All Inclusive,...Artikel lesenBG BAU: Finanzielle Förderung des Arbeitsschutzes in Mitgliedsbetrieben / Neuer Arbeitsschutzprämien-Katalog erschienen
Berlin (ots) - Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat eine aktualisierte Übersicht ihrer finanziellen Förderung von Arbeitsschutzmaßnahmen veröffentlicht. Mit den sogenannten Arbeit...Artikel lesenMeistgelesen
- Dachboden ausbauen - mehr Raum schaffen
- Ökohaus, Tiny House und Co.: Studie zeigt Trend zu nachhaltigen und alternativen Wohnformen (FOTO)
- 80 Großstädte im 5-Jahresvergleich: Mieten in Berlin um 42 Prozent hoch, in München um 24 Prozent
- BRIMO und DU: Einzigartiges Businessmodell für Makler und Immobilienunternehmer
- Anti-Glare-Beschichtung für Solarmodule