14.03.2019 13:50 | Bauherren-Schutzbund e.V. | Bauen
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Baufirmen umgehen Verbraucherschutzrechte
Berlin (ots) - Viele Bauunternehmen missachten die
Verbraucherschutzrechte des seit 2018 gültigen Bauvertragsrechts.
Darauf weist der Bauherren-Schutzbund e.V. die Bundespolitik
anlässlich des Weltverbrauchertages in einer Stellungnahme hin.
"Aufgrund der Formulierungen gehen wir davon aus, dass es sich
hierbei um bewusste Umgehungsversuche seitens der Unternehmen
handelt", sagt Florian Becker, Geschäftsführer des
Bauherren-Schutzbundes e.V. (BSB). Privaten Bauherren rät er zu einer
gesunden Portion Skepsis.
Selten Angaben zum Fertigstellungszeitpunkt
Über 2.000 Verträge haben die 55 BSB-Anwälte im letzten Jahr
deutschlandweit für private Bauherren geprüft. Das Ergebnis:
Verbraucherfeindliche Klauseln tauchen besonders häufig bei der
Angabe zur Bauzeit und beim Zahlungsplan auf. "Die meisten
Bauverträge treffen weiterhin keine konkreten Aussagen zum
Fertigstellungzeitpunkt", so Becker. Der Gesetzgeber hatte
Verbrauchern dieses Recht zugestanden, damit sie ihre Finanzierung
verlässlich planen können und Doppelbelastungen beim Umzug vermeiden.
Der Status quo zeige hingegen, dass sich die Situation für den
Verbraucher kaum verbessert hat. So werden zwar häufig Angaben zur
Dauer der Bauausführung gemacht, ein konkreter Baubeginn fehlt
allerdings.
Häufig überzahlen Bauherren
Nur etwa ein Drittel der geprüften Verträge berücksichtigt die
neuen Regelungen zur Begrenzung der Abschlagszahlungen. Hier ist
festgelegt, dass Verbraucher bis zur Abnahme nur 90 Prozent des
Gesamtpreises zahlen müssen. "Durch die Regelung haben private
Bauherren ein Druckmittel, um Mängel zügig beseitigen zu lassen",
sagt Becker. Viele Verträge beinhalten jedoch Zahlungspläne, bei
denen die letzte Rate 5 Prozent oder weniger beträgt - eine Summe,
auf die Unternehmen im Zweifel verzichten können.
Bauherren sollen auf Nummer sicher gehen
"Die teils geschickten Formulierungen in solchen Klauseln legen
die Vermutung nahe, dass Verbraucher beim Hausbau systematisch
übervorteilt werden", bilanziert Becker. Gegen diese Art
verbraucherfeindlicher Verträge geht der Verein im Rahmen seiner
Unterlassungsklageaktivitäten vor. Bauherren sollten sich darüber
hinaus nicht darauf verlassen, dass Unternehmen alle gesetzlichen
Verbraucherschutzrechte in ihren Verträgen umsetzen. Becker mahnt zur
Weitsicht: "Wer von den neuen Regelungen profitieren will, sollte
seinen Bauvertrag unbedingt von einem unabhängigen Fachanwalt prüfen
lassen." Nur so könne man sichergehen, dass die Klauseln den
Bauherren nicht benachteiligt und er sein Vertragsrisiko kennt.
Zur Stellungnahme des BSB:
www.bsb-ev.de/positionen/positionen-und-stellungnahmen/
Bilder zur redaktionellen Verwendung:
www.bsb-ev.de/presseservice/pressefotos/
Ihr Ansprechpartner:
Erik Stange
Presse- und Medienreferent
Bauherren-Schutzbund e.V.
Brückenstraße 6
10179 Berlin
Tel. 030 400339 502
presse@bsb-ev.de
www.bsb-ev.de
Vereinsregister-Nr. 15 743 NZ
Amtsgericht Charlottenburg
1.Vorsitzender: Peter Mauel
Original-Content von: Bauherren-Schutzbund e.V., übermittelt durch news aktuell
Verbraucherschutzrechte des seit 2018 gültigen Bauvertragsrechts.
Darauf weist der Bauherren-Schutzbund e.V. die Bundespolitik
anlässlich des Weltverbrauchertages in einer Stellungnahme hin.
"Aufgrund der Formulierungen gehen wir davon aus, dass es sich
hierbei um bewusste Umgehungsversuche seitens der Unternehmen
handelt", sagt Florian Becker, Geschäftsführer des
Bauherren-Schutzbundes e.V. (BSB). Privaten Bauherren rät er zu einer
gesunden Portion Skepsis.
Selten Angaben zum Fertigstellungszeitpunkt
Über 2.000 Verträge haben die 55 BSB-Anwälte im letzten Jahr
deutschlandweit für private Bauherren geprüft. Das Ergebnis:
Verbraucherfeindliche Klauseln tauchen besonders häufig bei der
Angabe zur Bauzeit und beim Zahlungsplan auf. "Die meisten
Bauverträge treffen weiterhin keine konkreten Aussagen zum
Fertigstellungzeitpunkt", so Becker. Der Gesetzgeber hatte
Verbrauchern dieses Recht zugestanden, damit sie ihre Finanzierung
verlässlich planen können und Doppelbelastungen beim Umzug vermeiden.
Der Status quo zeige hingegen, dass sich die Situation für den
Verbraucher kaum verbessert hat. So werden zwar häufig Angaben zur
Dauer der Bauausführung gemacht, ein konkreter Baubeginn fehlt
allerdings.
Häufig überzahlen Bauherren
Nur etwa ein Drittel der geprüften Verträge berücksichtigt die
neuen Regelungen zur Begrenzung der Abschlagszahlungen. Hier ist
festgelegt, dass Verbraucher bis zur Abnahme nur 90 Prozent des
Gesamtpreises zahlen müssen. "Durch die Regelung haben private
Bauherren ein Druckmittel, um Mängel zügig beseitigen zu lassen",
sagt Becker. Viele Verträge beinhalten jedoch Zahlungspläne, bei
denen die letzte Rate 5 Prozent oder weniger beträgt - eine Summe,
auf die Unternehmen im Zweifel verzichten können.
Bauherren sollen auf Nummer sicher gehen
"Die teils geschickten Formulierungen in solchen Klauseln legen
die Vermutung nahe, dass Verbraucher beim Hausbau systematisch
übervorteilt werden", bilanziert Becker. Gegen diese Art
verbraucherfeindlicher Verträge geht der Verein im Rahmen seiner
Unterlassungsklageaktivitäten vor. Bauherren sollten sich darüber
hinaus nicht darauf verlassen, dass Unternehmen alle gesetzlichen
Verbraucherschutzrechte in ihren Verträgen umsetzen. Becker mahnt zur
Weitsicht: "Wer von den neuen Regelungen profitieren will, sollte
seinen Bauvertrag unbedingt von einem unabhängigen Fachanwalt prüfen
lassen." Nur so könne man sichergehen, dass die Klauseln den
Bauherren nicht benachteiligt und er sein Vertragsrisiko kennt.
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