14.06.2018 13:13 | ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe | Bauen
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Baugewerbe zu Brückenteilzeit: praxisfern, bürokratisch, überflüssig
Berlin (ots) - Zu dem gestern vom Bundeskabinett beschlossenen
Gesetz zur Brückenteilzeit erklärte der Hauptgeschäftsführer des
Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa: "Dieses Gesetz
ist bürokratisch und überflüssig. Da ist es nur ein schwacher Trost,
dass Unternehmen mit bis zu 45 Arbeitnehmern vom Anwendungsbereich
ausgenommen sind. Denn bei einer Mindestdauer von einem Jahr und
maximal fünf Jahren muss der Unternehmer seine Arbeitsorganisation in
kurzer Zeit zweimal - zu Beginn und Ende der Brückenteilzeit -
umkrempeln. Auf der anderen Seite muss der Arbeitnehmer für die
Brückenteilzeit keinen einzigen wichtigen Grund nennen, er kann denn
Anspruch schon kurz nach seiner Einstellung geltend machen und damit
die komplette Personalplanung des Unternehmens über den Haufen
werfen.
Hinzu kommt, dass die im Gesetz vorgesehene Ankündigungsfrist von
3 Monaten viel zu kurz bemessen ist. Die Neubesetzung von
Arbeitsplätzen dauert derzeit durchschnittlich 6 Monate. Die
Unternehmen werden daher in der Regel nicht in der Lage sein, bei
einer so kurzen Vorlauffrist zwischen dem Antrag des Arbeitnehmers
und dem Beginn der Brückenteilzeit den befristeten
Teilzeitarbeitsplatz neu zu besetzen. Zumal derartige Jobs für
Bewerber auch wenig attraktiv sind. Dort, wo eine Veränderung der
Arbeitszeit möglich ist, finden Arbeitgeber und Arbeitnehmer schon
heute millionenfach einvernehmlich eine Lösung - und das ganz ohne
Gesetz. Und dort, wo aus betrieblichen Gründen eine Veränderung nicht
möglich ist, wird das Gesetz auch nicht weiterhelfen."
Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de
Original-Content von: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe, übermittelt durch news aktuell
Gesetz zur Brückenteilzeit erklärte der Hauptgeschäftsführer des
Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa: "Dieses Gesetz
ist bürokratisch und überflüssig. Da ist es nur ein schwacher Trost,
dass Unternehmen mit bis zu 45 Arbeitnehmern vom Anwendungsbereich
ausgenommen sind. Denn bei einer Mindestdauer von einem Jahr und
maximal fünf Jahren muss der Unternehmer seine Arbeitsorganisation in
kurzer Zeit zweimal - zu Beginn und Ende der Brückenteilzeit -
umkrempeln. Auf der anderen Seite muss der Arbeitnehmer für die
Brückenteilzeit keinen einzigen wichtigen Grund nennen, er kann denn
Anspruch schon kurz nach seiner Einstellung geltend machen und damit
die komplette Personalplanung des Unternehmens über den Haufen
werfen.
Hinzu kommt, dass die im Gesetz vorgesehene Ankündigungsfrist von
3 Monaten viel zu kurz bemessen ist. Die Neubesetzung von
Arbeitsplätzen dauert derzeit durchschnittlich 6 Monate. Die
Unternehmen werden daher in der Regel nicht in der Lage sein, bei
einer so kurzen Vorlauffrist zwischen dem Antrag des Arbeitnehmers
und dem Beginn der Brückenteilzeit den befristeten
Teilzeitarbeitsplatz neu zu besetzen. Zumal derartige Jobs für
Bewerber auch wenig attraktiv sind. Dort, wo eine Veränderung der
Arbeitszeit möglich ist, finden Arbeitgeber und Arbeitnehmer schon
heute millionenfach einvernehmlich eine Lösung - und das ganz ohne
Gesetz. Und dort, wo aus betrieblichen Gründen eine Veränderung nicht
möglich ist, wird das Gesetz auch nicht weiterhelfen."
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Schlagwörter
Bau / Immobilien , Politik , Verbände , Governance , Brückenteilzeit , Arbeitsrecht , Arbeit , Wirtschaft , Bau , Berlin ,
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