17.07.2018 09:13 | ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe | Bauen
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Baugewerbe zum Planungsbeschleunigungsgesetz: Schritt in die richtige Richtung / Planungskapazitäten der öffentlichen Hand müssen gestärkt werden
Berlin (ots) - "Wir sprechen uns für eine zügige Verabschiedung
des Planungsbeschleunigungsgesetzes für Verkehrswege aus", so der
Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix
Pakleppa. "Das Gesetz stellt einen ersten Schritt in die richtige
Richtung dar. Das gilt z.B. für die Möglichkeit, für bestimmte
Baumaßnahmen vor Abschluss eines Planfeststellungsverfahrens
vorläufige Anordnungen zu treffen. Richtig ist auch, dass bei
bestimmten Bauvorhaben, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung
durchzuführen ist, statt eines langwierigen
Planfeststellungsbeschlusses künftig eine schnellere
Planungsgenehmigung ermöglicht werden soll. So wird schneller
Baurecht geschaffen."
Der Gesetzentwurf lässt leider bei Ersatzneubauten die
entsprechende Weitsicht vermissen. Denn sie werden im Straßenbau
meistens nicht an exakt der gleichen Stelle errichtet. Zumindest für
den Brückenbau müsste der Gesetzentwurf in diesem Sinne nachgebessert
werden.
Im Bereich der Bundesschienenwege begrüßt das Baugewerbe die
geplante Bündelung von Anhörungs- und Planfeststellungsverfahren beim
Eisenbahn-Bundesamt. Auch die Erweiterung der Vorhaben, für deren
gerichtliche Überprüfung das Bundesverwaltungsgericht erst- und
letztinstanzlich zuständig sein soll, geht in die richtige Richtung.
"Bei all diesen sinnvollen Verbesserungen des Rechtsrahmens", so
Pakleppa, "darf jedoch nicht aus dem Auge geraten, dass für die
praktische Umsetzung die entsprechenden Planungskapazitäten auf
Seiten der öffentlichen Bauherren nötig sind. Diese müssen dringend
gestärkt werden."
Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein@zdb.de
Original-Content von: ZDB Zentralverband Dt. Baugewerbe, übermittelt durch news aktuell
des Planungsbeschleunigungsgesetzes für Verkehrswege aus", so der
Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix
Pakleppa. "Das Gesetz stellt einen ersten Schritt in die richtige
Richtung dar. Das gilt z.B. für die Möglichkeit, für bestimmte
Baumaßnahmen vor Abschluss eines Planfeststellungsverfahrens
vorläufige Anordnungen zu treffen. Richtig ist auch, dass bei
bestimmten Bauvorhaben, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung
durchzuführen ist, statt eines langwierigen
Planfeststellungsbeschlusses künftig eine schnellere
Planungsgenehmigung ermöglicht werden soll. So wird schneller
Baurecht geschaffen."
Der Gesetzentwurf lässt leider bei Ersatzneubauten die
entsprechende Weitsicht vermissen. Denn sie werden im Straßenbau
meistens nicht an exakt der gleichen Stelle errichtet. Zumindest für
den Brückenbau müsste der Gesetzentwurf in diesem Sinne nachgebessert
werden.
Im Bereich der Bundesschienenwege begrüßt das Baugewerbe die
geplante Bündelung von Anhörungs- und Planfeststellungsverfahren beim
Eisenbahn-Bundesamt. Auch die Erweiterung der Vorhaben, für deren
gerichtliche Überprüfung das Bundesverwaltungsgericht erst- und
letztinstanzlich zuständig sein soll, geht in die richtige Richtung.
"Bei all diesen sinnvollen Verbesserungen des Rechtsrahmens", so
Pakleppa, "darf jedoch nicht aus dem Auge geraten, dass für die
praktische Umsetzung die entsprechenden Planungskapazitäten auf
Seiten der öffentlichen Bauherren nötig sind. Diese müssen dringend
gestärkt werden."
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Schlagwörter
Verbände , Bau / Immobilien , Gesetze , Rechtsprechung , Politik , Bau , Wirtschaft , Planungsbeschleunigungsgesetz , Berlin ,
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