08.02.2019 10:00 | BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft | Bauen
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BG BAU fördert Schutzhelme mit Kinnriemen - Mehr Schutz vor Kopfverletzungen (FOTO)
Foto: obs/BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft/Mirko Bartels
Neue Arbeitsschutzprämie: Schutzhelme mit Kinnriemen - Mehr Schutz vor Kopfverletzungen. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/60172 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft/Mirko Bartels"
Berlin (ots) -
Immer wieder tragen Beschäftigte bei Arbeitsunfällen schwere oder
sogar tödliche Kopfverletzungen davon, obwohl sie mit Schutzhelmen
ausgestattet sind. Grund: Wenn der Unfall geschieht, fehlt der
Schutz, weil der Helm verrutscht oder bei einem Sturz abgefallen war.
"Deshalb fördern wir mit unseren Arbeitsschutzprämien Helme mit
Vier-Punkt-Kinnriemen. Dadurch können die Unfallfolgen erheblich
vermindert werden", sagte Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung
Prävention der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) am 08.
Februar 2019 in Berlin.
Durch eine Gefährdungsbeurteilung sollen vorausschauend Gefahren
erkannt und durch Schutzmaßnahmen abgestellt werden bevor sie die
Gesundheit der Beschäftigten schädigen können. So müssen überall dort
Schutzhelme getragen werden, wo sich die Beschäftigten den Kopf
stoßen können, etwa auf Baugerüsten. Risiken für den Kopf können auch
pendelnde oder wegfliegende Gegenstände beim Gebrauch von Werkzeugen
sein. Weitere Unfallursachen sind herabfallende Teile wie Schrauben,
Steine oder Gerüstteile. Schon ein kleines Werkzeug von 300 Gramm
erreicht durch die Geschwindigkeit beim Fall aus zehn Metern Höhe die
gleiche Aufprallenergie wie ein 15 Kilo-Brocken aus einer Höhe von 20
Zentimetern.
"Deshalb ist die Arbeit auf der Baustelle ohne Schutzhelm
leichtfertig und hat oft tragische Folgen", betonte Arenz. Zudem
entstehen zusätzliche Gefahren für den Kopf, wenn Berufstätige ihre
Helme verlieren, weil sie etwa in gebeugter Haltung arbeiten und so
ihren Schutz gegen Stöße oder fallende Objekte verlieren. Eine
weitere Unfallursache ist es, wenn der Helm beim Stolpern oder
Rutschen abfällt und die Betroffenen mit ihrem Kopf beim Fallen oder
beim Aufprall auf dem Boden anschlagen. Ein Blick auf die Zahlen
unterstreicht solche Risiken. So verzeichnete die BG BAU im Jahr 2017
fast 6.500 Arbeitsunfälle mit Kopfverletzungen. Außerdem geht die BG
BAU von einer hohen Dunkelziffer kleinerer Unfälle aus, die nicht
meldepflichtig sind, weil sie nicht zu Ausfallzeiten führen.
Insgesamt wären viele Unfälle glimpflicher ausgegangen, wenn die
Betreffenden einen Schutzhelm mit geschlossenem Kinnriemen getragen
hätten. "Die von der BG BAU geförderten Helme haben einen
Vier-Punkt-Kinnriemen, bieten einen erhöhten Tragekomfort und bleiben
im Falle eines Falles dort, wo sie hingehören - auf dem Kopf",
erklärte Arenz. Allerdings erfülle ein einfacher Bergsteigerhelm
nicht die für Baustellen notwenigen Anforderungen. Vielmehr müsse
darauf geachtet werden, dass die eingesetzten Helme für die
Baustellenarbeit geeignet sind. Das heißt, sie müssen nach der Norm
für Industrieschutzhelme EN 397 gefertigt sein.
Überall, wo es Gefahren für die Köpfe der Beschäftigten gibt, sind
Arbeitgeber in der Pflicht, Arbeitsschutzhelme bereit zu stellen. Die
Anschaffung geeigneter Helme fördert die BG BAU für gewerbliche
Mitgliedsunternehmen durch ihre Arbeitsschutzprämien.
Weitere Infos unter www.bgbau.de/praemien. Anfragen unter der
E-Mail: arbeitsschutzpraemien@bgbau.de, Antragsteller erhalten
Auskünfte unter Telefon: 0231 5431-1007.
Pressekontakt:
Thomas Lucks
Telefon: 069/4705-825
E-Mail: thomas.lucks@bgbau.de
joachim.foerster@bgbau.de
Telefon: 030/85781-518
E-Mail: joachim.foerster@bgbau.de
Original-Content von: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, übermittelt durch news aktuell
Immer wieder tragen Beschäftigte bei Arbeitsunfällen schwere oder
sogar tödliche Kopfverletzungen davon, obwohl sie mit Schutzhelmen
ausgestattet sind. Grund: Wenn der Unfall geschieht, fehlt der
Schutz, weil der Helm verrutscht oder bei einem Sturz abgefallen war.
"Deshalb fördern wir mit unseren Arbeitsschutzprämien Helme mit
Vier-Punkt-Kinnriemen. Dadurch können die Unfallfolgen erheblich
vermindert werden", sagte Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung
Prävention der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) am 08.
Februar 2019 in Berlin.
Durch eine Gefährdungsbeurteilung sollen vorausschauend Gefahren
erkannt und durch Schutzmaßnahmen abgestellt werden bevor sie die
Gesundheit der Beschäftigten schädigen können. So müssen überall dort
Schutzhelme getragen werden, wo sich die Beschäftigten den Kopf
stoßen können, etwa auf Baugerüsten. Risiken für den Kopf können auch
pendelnde oder wegfliegende Gegenstände beim Gebrauch von Werkzeugen
sein. Weitere Unfallursachen sind herabfallende Teile wie Schrauben,
Steine oder Gerüstteile. Schon ein kleines Werkzeug von 300 Gramm
erreicht durch die Geschwindigkeit beim Fall aus zehn Metern Höhe die
gleiche Aufprallenergie wie ein 15 Kilo-Brocken aus einer Höhe von 20
Zentimetern.
"Deshalb ist die Arbeit auf der Baustelle ohne Schutzhelm
leichtfertig und hat oft tragische Folgen", betonte Arenz. Zudem
entstehen zusätzliche Gefahren für den Kopf, wenn Berufstätige ihre
Helme verlieren, weil sie etwa in gebeugter Haltung arbeiten und so
ihren Schutz gegen Stöße oder fallende Objekte verlieren. Eine
weitere Unfallursache ist es, wenn der Helm beim Stolpern oder
Rutschen abfällt und die Betroffenen mit ihrem Kopf beim Fallen oder
beim Aufprall auf dem Boden anschlagen. Ein Blick auf die Zahlen
unterstreicht solche Risiken. So verzeichnete die BG BAU im Jahr 2017
fast 6.500 Arbeitsunfälle mit Kopfverletzungen. Außerdem geht die BG
BAU von einer hohen Dunkelziffer kleinerer Unfälle aus, die nicht
meldepflichtig sind, weil sie nicht zu Ausfallzeiten führen.
Insgesamt wären viele Unfälle glimpflicher ausgegangen, wenn die
Betreffenden einen Schutzhelm mit geschlossenem Kinnriemen getragen
hätten. "Die von der BG BAU geförderten Helme haben einen
Vier-Punkt-Kinnriemen, bieten einen erhöhten Tragekomfort und bleiben
im Falle eines Falles dort, wo sie hingehören - auf dem Kopf",
erklärte Arenz. Allerdings erfülle ein einfacher Bergsteigerhelm
nicht die für Baustellen notwenigen Anforderungen. Vielmehr müsse
darauf geachtet werden, dass die eingesetzten Helme für die
Baustellenarbeit geeignet sind. Das heißt, sie müssen nach der Norm
für Industrieschutzhelme EN 397 gefertigt sein.
Überall, wo es Gefahren für die Köpfe der Beschäftigten gibt, sind
Arbeitgeber in der Pflicht, Arbeitsschutzhelme bereit zu stellen. Die
Anschaffung geeigneter Helme fördert die BG BAU für gewerbliche
Mitgliedsunternehmen durch ihre Arbeitsschutzprämien.
Weitere Infos unter www.bgbau.de/praemien. Anfragen unter der
E-Mail: arbeitsschutzpraemien@bgbau.de, Antragsteller erhalten
Auskünfte unter Telefon: 0231 5431-1007.
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Thomas Lucks
Telefon: 069/4705-825
E-Mail: thomas.lucks@bgbau.de
joachim.foerster@bgbau.de
Telefon: 030/85781-518
E-Mail: joachim.foerster@bgbau.de
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Schlagwörter
Unfall , Bau , Arbeit , Arbeitssicherheit , Schutzhelm , Kopfverletzung , Arbeitsschutzprämie , Versicherung , Bild , Gesundheit / Medizin , Bau / Immobilien ,
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