06.11.2018 13:23 | NABU | Bauen
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NABU: Neues Gesetz zur Planbeschleunigung macht es möglich, Umweltschäden zu vertuschen / Miller: Gesetz ist ungeeignet, große Bauvorhaben naturverträglich und hochwertig zu planen
Berlin (ots) - Das Gesetz zur Planbeschleunigung, das am 9.
November den Bundestag passieren soll, ist nach Einschätzung des NABU
völlig ungeeignet, das Ziel einer schnelleren, qualitativ
hochwertigen Planung zu erreichen. Weil die schlechte Planung großer
Vorhaben rechtlich angreifbar ist, verbuchen Umweltverbände in
Verwaltungsgerichtsverfahren oft Erfolge. "Logisch und konsequent
wäre es, die Planung so zu verbessern, dass langwierige Verfahren
vermieden werden. Stattdessen soll nun ein Gesetz verabschiedet
werden, das hilft, Umweltschäden zu vertuschen. Es ist nicht
hinnehmbar, dass Versäumnisse bei der Planung nun auch noch
gesetzlich legitimiert werden", sagt Leif Miller,
Bundesgeschäftsführer des NABU.
Gleichzeitig würden Umweltverbände durch das Gesetz daran
gehindert, eine unzureichende Planungspraxis wirkungsvoll rechtlich
überprüfen zu lassen. Dabei ist mit der Aarhus-Konvention der
Vereinten Nationen der ungehinderte Zugang zu Gerichten sowie eine
adäquate Information und Beteiligung der Öffentlichkeit in
umweltrelevanten Angelegenheiten auch von Deutschland völkerrechtlich
anerkannt worden. "Das Gesetz ist der maximale Rückschritt für die
Verbandsbeteiligung", so Miller.
Dass zudem diskutiert wird, im Gesetzestext mit der
Fehmarnbeltquerung ein konkretes Projekt zu benennen, zeige, wie
Vorhaben zukünftig möglichst störungsfrei abgewickelt werden sollen,
obwohl sie ökologisch höchst umstritten sind. "So ein Vorgehen kennt
man allenfalls aus politischen Systemen, deren Ansprüche an
Demokratie, Transparenz und Beteiligung weniger ausgeprägt sind", so
Malte Siegert, Fehmarnbelt-Experte des NABU.
Der NABU fordert ein besseres Planfeststellungrecht. Dieses
beinhaltet eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Umweltverbände, unabhängige Planfeststellungsinstanzen und Gutachter
sowie eine ernsthafte Prüfung möglicher Alternativen. Siegert:
"Andernfalls bleibt der Schutz von Natur, Umwelt und Bevölkerung nur
ein politisches Lippenbekenntnis."
Weitere Informationen zu den Hintergrundmaterialien des NABU zur
geplanten Gesetzesnovelle: www.nabu.de/planungsbeschleunigung
Für Rückfragen:
Malte Siegert, NABU-Fehmarnbelt-Experte, Mobil +49 (0)173-937 32 41,
E-Mail: siegert@nabu-hamburg.de
---------------------------------------------------------------------
-
NABU-Pressestelle
Kathrin Klinkusch | Iris Barthel | Britta Hennigs | Nicole Flöper |
Silvia Teich
Tel. +49 (0)30.28 49 84-1510 | -1952 | -1722 | -1958 | -1588
Fax: +49 (0)30.28 49 84-2000 | E-Mail: presse@NABU.de
Original-Content von: NABU, übermittelt durch news aktuell
November den Bundestag passieren soll, ist nach Einschätzung des NABU
völlig ungeeignet, das Ziel einer schnelleren, qualitativ
hochwertigen Planung zu erreichen. Weil die schlechte Planung großer
Vorhaben rechtlich angreifbar ist, verbuchen Umweltverbände in
Verwaltungsgerichtsverfahren oft Erfolge. "Logisch und konsequent
wäre es, die Planung so zu verbessern, dass langwierige Verfahren
vermieden werden. Stattdessen soll nun ein Gesetz verabschiedet
werden, das hilft, Umweltschäden zu vertuschen. Es ist nicht
hinnehmbar, dass Versäumnisse bei der Planung nun auch noch
gesetzlich legitimiert werden", sagt Leif Miller,
Bundesgeschäftsführer des NABU.
Gleichzeitig würden Umweltverbände durch das Gesetz daran
gehindert, eine unzureichende Planungspraxis wirkungsvoll rechtlich
überprüfen zu lassen. Dabei ist mit der Aarhus-Konvention der
Vereinten Nationen der ungehinderte Zugang zu Gerichten sowie eine
adäquate Information und Beteiligung der Öffentlichkeit in
umweltrelevanten Angelegenheiten auch von Deutschland völkerrechtlich
anerkannt worden. "Das Gesetz ist der maximale Rückschritt für die
Verbandsbeteiligung", so Miller.
Dass zudem diskutiert wird, im Gesetzestext mit der
Fehmarnbeltquerung ein konkretes Projekt zu benennen, zeige, wie
Vorhaben zukünftig möglichst störungsfrei abgewickelt werden sollen,
obwohl sie ökologisch höchst umstritten sind. "So ein Vorgehen kennt
man allenfalls aus politischen Systemen, deren Ansprüche an
Demokratie, Transparenz und Beteiligung weniger ausgeprägt sind", so
Malte Siegert, Fehmarnbelt-Experte des NABU.
Der NABU fordert ein besseres Planfeststellungrecht. Dieses
beinhaltet eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Umweltverbände, unabhängige Planfeststellungsinstanzen und Gutachter
sowie eine ernsthafte Prüfung möglicher Alternativen. Siegert:
"Andernfalls bleibt der Schutz von Natur, Umwelt und Bevölkerung nur
ein politisches Lippenbekenntnis."
Weitere Informationen zu den Hintergrundmaterialien des NABU zur
geplanten Gesetzesnovelle: www.nabu.de/planungsbeschleunigung
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E-Mail: siegert@nabu-hamburg.de
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