24.03.2021 10:04 | BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft | Bauen
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Neue Handlungshilfen der BG BAU: Corona-Hygienekonzept für das Unternehmen erstellen

Neue Handlungshilfen der BG BAU: Corona-Hygienekonzept für das Unternehmen erstellen / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/60172 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.
Berlin (ots) - Als Unterstützung für Unternehmen der Bauwirtschaft und der Gebäudereinigung hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) Handlungshilfen zur Erstellung eines Hygienekonzepts veröffentlicht. Jedes Unternehmen in Deutschland muss derzeit ein Hygienekonzept für die Coronavirus-Pandemie vorweisen, mit dem erforderliche Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festgelegt und umgesetzt werden. Das sieht die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundeministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 12. März 2021 vor.
Die zwei neuen Handlungshilfen der BG BAU umfassen eine Vorlage, mit der Unternehmen schnell und übersichtlich ihre Hygienemaßnahmen festlegen und dokumentieren können. In der Übersicht kann zudem erfasst werden, wer für einzelne Maßnahmen verantwortlich ist und wen sie betreffen.
Die Handlungshilfen beinhalten konkrete Maßnahmen zu folgenden Punkten:
- Beschränkung der Zahl von Kontaktpersonen
- Lüftungsregeln für Arbeitsräume
- Abstand halten
- Mund-Nasen-Schutz und Atemschutz
- Arbeitsplatzhygiene (auch Pausen- und Sanitärräume)
- Persönliche Hygiene
- Maßnahmen im Erkrankungs- oder Verdachtsfall
- Schnelltests
- Informationen der Beschäftigten
Nach Bearbeitung der in den Handlungshilfen enthaltenen Tabelle haben Unternehmen ein Dokument in der Hand, mit dem sie die Vorgaben des BMAS zum Hygienekonzept erfüllen können.
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gilt zunächst zeitlich befristet bis zum 30. April 2021. Über eine Verlängerung entscheidet die gemeinsame Bund-Länder-Konferenz.
Die beiden Handlungshilfen für Bauwirtschaft und Gebäudereinigung stehen zum Download zur Verfügung:
https://ots.de/pEUC7L
https://ots.de/3sgbJn
Eine zusätzliche Erläuterung zum Corona-Hygienekonzept finden Sie hier:
https://ots.de/1NYlfq
Hintergrund - die BG BAU
Die BG BAU ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen und damit ein wichtiger Pfeiler des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie betreut ca. 2,9 Millionen Versicherte in über 500.000 Betrieben und ca. 50.000 privaten Bauvorhaben.
Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung.
Weitere Informationen unter www.bgbau.de.
Pressekontakt:
Susanne Diehr
Telefon: 030 85781-690
E-Mail: presse@bgbau.de
BG BAU - Pressestelle
Hildegardstraße 29/30
10715 Berlin
Original-Content von: BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, übermittelt durch news aktuell
Die zwei neuen Handlungshilfen der BG BAU umfassen eine Vorlage, mit der Unternehmen schnell und übersichtlich ihre Hygienemaßnahmen festlegen und dokumentieren können. In der Übersicht kann zudem erfasst werden, wer für einzelne Maßnahmen verantwortlich ist und wen sie betreffen.
Die Handlungshilfen beinhalten konkrete Maßnahmen zu folgenden Punkten:
- Beschränkung der Zahl von Kontaktpersonen
- Lüftungsregeln für Arbeitsräume
- Abstand halten
- Mund-Nasen-Schutz und Atemschutz
- Arbeitsplatzhygiene (auch Pausen- und Sanitärräume)
- Persönliche Hygiene
- Maßnahmen im Erkrankungs- oder Verdachtsfall
- Schnelltests
- Informationen der Beschäftigten
Nach Bearbeitung der in den Handlungshilfen enthaltenen Tabelle haben Unternehmen ein Dokument in der Hand, mit dem sie die Vorgaben des BMAS zum Hygienekonzept erfüllen können.
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gilt zunächst zeitlich befristet bis zum 30. April 2021. Über eine Verlängerung entscheidet die gemeinsame Bund-Länder-Konferenz.
Die beiden Handlungshilfen für Bauwirtschaft und Gebäudereinigung stehen zum Download zur Verfügung:
https://ots.de/pEUC7L
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Eine zusätzliche Erläuterung zum Corona-Hygienekonzept finden Sie hier:
https://ots.de/1NYlfq
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Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung.
Weitere Informationen unter www.bgbau.de.
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Telefon: 030 85781-690
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