27.07.2018 11:00 | Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft | Bauen
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Private Bauherren - Helfer melden, Schwarzarbeit meiden (FOTO)
Foto: obs/Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft/Sonja Werner/ BG BAU
Private Bauherren müssen Helfer bei der Berufsgenossenschaft melden / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/60172 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft/Sonja Werner/ BG BAU"
Berlin (ots) -
In der warmen Jahreszeit wird vielerorts in Eigenarbeit am
Häuschen gesägt, gehämmert und verputzt. Beteiligen sich Helfer
daran, muss der Bauherr deren Anzahl spätestens eine Woche nach
Arbeitsbeginn an die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)
melden. Auf diese gesetzliche Pflicht hat die BG BAU am 27. Juli 2018
hingewiesen. Der Bauherr sollte außerdem darauf achten, wann die
Grenze zwischen Gefälligkeitsleistungen und Schwarzarbeit
überschritten wird, um nicht als "Mittäter" in den Fokus der
Ermittlungsbehörden zu geraten.
Mit der rechtzeitigen Meldung an die Berufsgenossenschaft
vermeiden private Bauherren Bußgelder bis 2.500 Euro. Die Beiträge
für die Helferversicherung machen derzeit 1,28 Euro (neue
Bundesländer) sowie 1,45 Euro (alte Bundesländer) pro Helferstunde
aus. Dafür bietet die BG BAU persönliche Beratungen und einen
umfassenden Versicherungsschutz. Zum Beispiel informiert die BG BAU
darüber, wie schwere Unfälle und Leid bei gefährlichen Arbeiten
vermieden werden können und welche Schutzkleidung, wie Helme oder
Sicherheitsschuhe, sinnvoll oder gar erforderlich sind.
Dass niemand vor Unfällen geschützt ist, zeigt die Statistik. So
geschehen jedes Jahr in Deutschland mehrere hundert Unfälle bei nicht
gewerbsmäßigen Bauarbeiten. Viele Unfälle hinterlassen schwerste
Folgen, wie Querschnittslähmungen oder Schädel-Hirn-Verletzungen und
die Betroffenen müssen über Jahre hinweg oder sogar lebenslang
versorgt werden. Manche Unfälle enden sogar tödlich. Neben einer
umfassenden Betreuung versucht die BG BAU im Falle eines
Versicherungsfalles die Gesundheit mit allen geeigneten Mitteln
wiederherzustellen. Zu den Leistungen der BG BAU zählen zum Beispiel
die Kostenübernahme bei Arbeits- oder Wegeunfällen, etwa für
Heilbehandlung und Rehabilitation mit anschließender Hilfe zum
Wiedereinstieg in den Beruf.
Alle Helfer, zum Beispiel Kollegen, Freunde, Bekannte, Verwandte
und Nachbarn sind grundsätzlich bei der BG BAU versichert, auch wenn
sie nur vorübergehend tätig sind. Eine Ausnahme gibt es jedoch bei
spontanen Handreichungen und sogenannten Gefälligkeitsleistungen.
Hier ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen, weil die Hilfe nicht
als arbeitnehmerähnlich gilt. Bei den Gefälligkeitsleistungen ist in
jedem Einzelfall die Beziehung zwischen dem Bauherrn und dem Helfer
zu untersuchen. Je enger die soziale Bindung ist, umso eher kann von
einer Gefälligkeitsleistung ausgegangen werden. Auch das Ausmaß und
die Gefährlichkeit der Tätigkeit spielen eine Rolle bei der Bewertung
des Versicherungsschutzes. Versichert sind Mithelfende ausnahmsweise
nicht bei der BG BAU, wenn sämtliche Helfer zusammen nicht länger als
40 Stunden geholfen haben. In solchen Fällen sind sie bei den
Unfallkassen der öffentlichen Hand versichert.
Wann ist es Schwarzarbeit?
Private Bauherren sollten klar unterscheiden, wo
Freundschaftsdienste enden und Schwarzarbeit beginnt. So dürfen
Hilfeleistungen nicht auf Gewinn ausgerichtet sein. Fahrtkosten und
ein kleines Dankeschön darf der Bauherr dagegen leisten. Nach dem
Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ist es illegal, wenn Dienst-
oder Werkleistungen in erheblichem Umfang gegen Entgelt geleistet
werden und die Sozialversicherungsträger sowie das Finanzamt nicht
über die Einkünfte informiert werden. In solchen Fällen drohen
Bauherren und gesetzwidrig arbeitenden Helfern empfindliche Bußgelder
- in Extremfällen bis zu 100.000 Euro. Wird Schwarzarbeit
nachgewiesen, müssen die Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge
nachgezahlt werden.
Schwarzarbeit lohnt sich schon deshalb nicht, weil nur
ordnungsgemäße Handwerkerrechnungen, die per Überweisung bezahlt
wurden, als haushaltsnahe Dienstleistungen beim Finanzamt geltend
gemacht werden können. Weitere Informationen unter www.bgbau.de.
Pressekontakt:
Thomas Lucks
Telefon: 069/4705-824
E-Mail: thomas.lucks@bgbau.de
Joachim Förster
Telefon: 030/85781-518
E-Mail: Joachim.foerster@bgbau.de
Original-Content von: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, übermittelt durch news aktuell
In der warmen Jahreszeit wird vielerorts in Eigenarbeit am
Häuschen gesägt, gehämmert und verputzt. Beteiligen sich Helfer
daran, muss der Bauherr deren Anzahl spätestens eine Woche nach
Arbeitsbeginn an die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)
melden. Auf diese gesetzliche Pflicht hat die BG BAU am 27. Juli 2018
hingewiesen. Der Bauherr sollte außerdem darauf achten, wann die
Grenze zwischen Gefälligkeitsleistungen und Schwarzarbeit
überschritten wird, um nicht als "Mittäter" in den Fokus der
Ermittlungsbehörden zu geraten.
Mit der rechtzeitigen Meldung an die Berufsgenossenschaft
vermeiden private Bauherren Bußgelder bis 2.500 Euro. Die Beiträge
für die Helferversicherung machen derzeit 1,28 Euro (neue
Bundesländer) sowie 1,45 Euro (alte Bundesländer) pro Helferstunde
aus. Dafür bietet die BG BAU persönliche Beratungen und einen
umfassenden Versicherungsschutz. Zum Beispiel informiert die BG BAU
darüber, wie schwere Unfälle und Leid bei gefährlichen Arbeiten
vermieden werden können und welche Schutzkleidung, wie Helme oder
Sicherheitsschuhe, sinnvoll oder gar erforderlich sind.
Dass niemand vor Unfällen geschützt ist, zeigt die Statistik. So
geschehen jedes Jahr in Deutschland mehrere hundert Unfälle bei nicht
gewerbsmäßigen Bauarbeiten. Viele Unfälle hinterlassen schwerste
Folgen, wie Querschnittslähmungen oder Schädel-Hirn-Verletzungen und
die Betroffenen müssen über Jahre hinweg oder sogar lebenslang
versorgt werden. Manche Unfälle enden sogar tödlich. Neben einer
umfassenden Betreuung versucht die BG BAU im Falle eines
Versicherungsfalles die Gesundheit mit allen geeigneten Mitteln
wiederherzustellen. Zu den Leistungen der BG BAU zählen zum Beispiel
die Kostenübernahme bei Arbeits- oder Wegeunfällen, etwa für
Heilbehandlung und Rehabilitation mit anschließender Hilfe zum
Wiedereinstieg in den Beruf.
Alle Helfer, zum Beispiel Kollegen, Freunde, Bekannte, Verwandte
und Nachbarn sind grundsätzlich bei der BG BAU versichert, auch wenn
sie nur vorübergehend tätig sind. Eine Ausnahme gibt es jedoch bei
spontanen Handreichungen und sogenannten Gefälligkeitsleistungen.
Hier ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen, weil die Hilfe nicht
als arbeitnehmerähnlich gilt. Bei den Gefälligkeitsleistungen ist in
jedem Einzelfall die Beziehung zwischen dem Bauherrn und dem Helfer
zu untersuchen. Je enger die soziale Bindung ist, umso eher kann von
einer Gefälligkeitsleistung ausgegangen werden. Auch das Ausmaß und
die Gefährlichkeit der Tätigkeit spielen eine Rolle bei der Bewertung
des Versicherungsschutzes. Versichert sind Mithelfende ausnahmsweise
nicht bei der BG BAU, wenn sämtliche Helfer zusammen nicht länger als
40 Stunden geholfen haben. In solchen Fällen sind sie bei den
Unfallkassen der öffentlichen Hand versichert.
Wann ist es Schwarzarbeit?
Private Bauherren sollten klar unterscheiden, wo
Freundschaftsdienste enden und Schwarzarbeit beginnt. So dürfen
Hilfeleistungen nicht auf Gewinn ausgerichtet sein. Fahrtkosten und
ein kleines Dankeschön darf der Bauherr dagegen leisten. Nach dem
Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit ist es illegal, wenn Dienst-
oder Werkleistungen in erheblichem Umfang gegen Entgelt geleistet
werden und die Sozialversicherungsträger sowie das Finanzamt nicht
über die Einkünfte informiert werden. In solchen Fällen drohen
Bauherren und gesetzwidrig arbeitenden Helfern empfindliche Bußgelder
- in Extremfällen bis zu 100.000 Euro. Wird Schwarzarbeit
nachgewiesen, müssen die Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge
nachgezahlt werden.
Schwarzarbeit lohnt sich schon deshalb nicht, weil nur
ordnungsgemäße Handwerkerrechnungen, die per Überweisung bezahlt
wurden, als haushaltsnahe Dienstleistungen beim Finanzamt geltend
gemacht werden können. Weitere Informationen unter www.bgbau.de.
Pressekontakt:
Thomas Lucks
Telefon: 069/4705-824
E-Mail: thomas.lucks@bgbau.de
Joachim Förster
Telefon: 030/85781-518
E-Mail: Joachim.foerster@bgbau.de
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Schlagwörter
Arbeit , Bau , Handwerk , Bau / Immobilien , Wirtschaft , Bild , Schwarzarbeit , Versicherung , Immobilien , Berlin ,
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