27.04.2018 11:48 | SPD-Landtagsfraktion SH | Bauen
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Thomas Hölck: Antrag ist schlecht durchdacht
Kiel (ots) - TOP 9: Versorgung mit Sand und Kies sicherstellen
(Drs-Nr.: 19/593)
Bereits 2001 befasste sich der Landtag mit der Sicherung der
Versorgung der schleswig-holsteinischen Bauwirtschaft durch den
Rohstoff Kies (Antrag: Drs. 15/1250 der FDP-Fraktion). Damals wurde
eine Gesamtfläche von geologisch erfassten Lagerstätten und Vorkommen
von etwa 7 % der Landesfläche (1.100 km2) durch das damalige
Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr angegeben. Eine
vorsichtige Prognose des Ministeriums sah demnach eine Bedarfsdeckung
an Kies und Sand für die kommenden 50 Jahre als gegeben an. Seit 2001
ist die jährliche Förderung von Sand und Kies in ganz
Schleswig-Holstein um etwa 20 % (Statistisches Landesamt und Lübecker
Nachrichten) gestiegen (von etwa 14 Mio Tonnen auf rund 17 Mio
Tonnen). Dieser Anstieg der Nachfrage ist unter anderem durch den
Bauboom der letzten Jahre zu erklären. Die Nachfrage an hochwertigem
Lockergestein ist hoch - zum Teil zu hoch, was in der Vergangenheit
unter anderem in Berlin und Hamburg zu Lieferengpässen wie
Bauverzögerungen geführt hat. Lieferengpässe hat es in der
Vergangenheit immer mal wiedergegeben. Man kann den Baufortschritt in
einer Region nicht mit den bestehenden Kapazitäten abstimmen.
Preisanstiege in Folge langer Transportstrecken schadet weiterhin
nicht nur der Baubranche, sondern auch den öffentlichen
Auftraggebern. Dies gilt es zu verhindern. Vor allem gilt, der Bau
von bezahlbarem Wohnraum braucht bezahlbare Baustoffe. Wie decken
sich nun die geologisch erfassten Lagerstätten mit dem Auftreten von
Lieferengpässen? Nicht alle Lagerstätten sind für den Abbau
zugänglich. Unter andrem sind Oberflächenversiegelung durch
Besiedlung und Infrastruktur begrenzender Faktor, aber auch
Landschafts- wie Gewässerschutzgebiete reduzieren die nutzungsfähigen
Flächen. An diesen Orten ist der Abbau nur begrenzt möglich oder ganz
ausgeschlossen.
Die Genehmigung neuer Gewinnungsstätten steht demnach grundlegend
in Konkurrenz zu bestehenden Schutzgebieten. Für eine Neuausweisung
muss eine Dringlichkeit aufgezeigt werden - wonach die Sicherung des
Abbaus von oberflächennahen Rohstoffen absolut vorrangig zu bewerten
ist. Dies hat einen weitreichenden Einfluss auf die Erstellung von
Regionalplänen, denn hier geht es um die Veränderung von
Vorranggebieten für mögliche Abbaugebiete. Denn die Sicherstellung
der Versorgung der Bauwirtschaft mit dem Rohstoff Kies ist mit einem
Verbrauch von Flächen verbunden. Im Speziellen soll es hier ja um den
Status von Landschaftsschutzgebieten gehen: Diese sind in erster
Linie rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer
Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist. Die bestehenden
Schutz-Instrumentarien - sprich die Vielzahl an
Landschaftsschutz-Verordnungen gewähren, dass die regional sehr
verschiedenen historischen oder traditionellen Kultur- und
Ökologielandschaften erhalten bleiben. Die Ausbeutung der
Rohstoffquellen muss also durch übergeordnete Gründe klar dargelegt
werden und das ist gut so. Der AfD Antrag vereinfacht an dieser
Stelle, wenn Sie von Angleichen bestehender Verordnungen für
Landesschutzgebiete fordern. Die Kreis-Ebene ist hier besonders in
die Diskussion mit einzubinden, da am Ende die Genehmigungskompetenz
in der Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte als untere
Naturschutz- oder Wasserbehörden liegen. Diese Kompetenz-Ebene dürfen
Sie nicht vernachlässigen! Seriös wäre es, sich zunächst einen
detaillierten Überblick über den Sachstand zu verschaffen und dann
über Entscheidung zu verhandeln. Klärung bedarf es unter anderem bei
den von Ihnen angeführten Notwendigkeiten der Versorgungssicherheit
durch Rohstoff-Importe, den Lieferverflechtungen über die
Landesgrenzen hinaus und eine Prüfung bestehender Kapazitätsreserven.
Zum letzt-genannten Punkt ist bereits ein Gutachten von der
Landesregierung in Auftrag gegeben. Aus den Erkenntnissen ließe sich
abschätzen, ob die Aufrechterhaltung des status quo - der
langfristigen Versorgungssicherheit ohne Lieferengpässe möglich ist,
oder ob die Suche nach neuen Vorranggebieten erforderlich ist.
Den Antrag der AfD lehnen wir aus den dargestellten Gründen ab. -
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Pressekontakt:
Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwischenberger@spd.ltsh.de)
Original-Content von: SPD-Landtagsfraktion SH, übermittelt durch news aktuell
(Drs-Nr.: 19/593)
Bereits 2001 befasste sich der Landtag mit der Sicherung der
Versorgung der schleswig-holsteinischen Bauwirtschaft durch den
Rohstoff Kies (Antrag: Drs. 15/1250 der FDP-Fraktion). Damals wurde
eine Gesamtfläche von geologisch erfassten Lagerstätten und Vorkommen
von etwa 7 % der Landesfläche (1.100 km2) durch das damalige
Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr angegeben. Eine
vorsichtige Prognose des Ministeriums sah demnach eine Bedarfsdeckung
an Kies und Sand für die kommenden 50 Jahre als gegeben an. Seit 2001
ist die jährliche Förderung von Sand und Kies in ganz
Schleswig-Holstein um etwa 20 % (Statistisches Landesamt und Lübecker
Nachrichten) gestiegen (von etwa 14 Mio Tonnen auf rund 17 Mio
Tonnen). Dieser Anstieg der Nachfrage ist unter anderem durch den
Bauboom der letzten Jahre zu erklären. Die Nachfrage an hochwertigem
Lockergestein ist hoch - zum Teil zu hoch, was in der Vergangenheit
unter anderem in Berlin und Hamburg zu Lieferengpässen wie
Bauverzögerungen geführt hat. Lieferengpässe hat es in der
Vergangenheit immer mal wiedergegeben. Man kann den Baufortschritt in
einer Region nicht mit den bestehenden Kapazitäten abstimmen.
Preisanstiege in Folge langer Transportstrecken schadet weiterhin
nicht nur der Baubranche, sondern auch den öffentlichen
Auftraggebern. Dies gilt es zu verhindern. Vor allem gilt, der Bau
von bezahlbarem Wohnraum braucht bezahlbare Baustoffe. Wie decken
sich nun die geologisch erfassten Lagerstätten mit dem Auftreten von
Lieferengpässen? Nicht alle Lagerstätten sind für den Abbau
zugänglich. Unter andrem sind Oberflächenversiegelung durch
Besiedlung und Infrastruktur begrenzender Faktor, aber auch
Landschafts- wie Gewässerschutzgebiete reduzieren die nutzungsfähigen
Flächen. An diesen Orten ist der Abbau nur begrenzt möglich oder ganz
ausgeschlossen.
Die Genehmigung neuer Gewinnungsstätten steht demnach grundlegend
in Konkurrenz zu bestehenden Schutzgebieten. Für eine Neuausweisung
muss eine Dringlichkeit aufgezeigt werden - wonach die Sicherung des
Abbaus von oberflächennahen Rohstoffen absolut vorrangig zu bewerten
ist. Dies hat einen weitreichenden Einfluss auf die Erstellung von
Regionalplänen, denn hier geht es um die Veränderung von
Vorranggebieten für mögliche Abbaugebiete. Denn die Sicherstellung
der Versorgung der Bauwirtschaft mit dem Rohstoff Kies ist mit einem
Verbrauch von Flächen verbunden. Im Speziellen soll es hier ja um den
Status von Landschaftsschutzgebieten gehen: Diese sind in erster
Linie rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer
Schutz von Natur und Landschaft erforderlich ist. Die bestehenden
Schutz-Instrumentarien - sprich die Vielzahl an
Landschaftsschutz-Verordnungen gewähren, dass die regional sehr
verschiedenen historischen oder traditionellen Kultur- und
Ökologielandschaften erhalten bleiben. Die Ausbeutung der
Rohstoffquellen muss also durch übergeordnete Gründe klar dargelegt
werden und das ist gut so. Der AfD Antrag vereinfacht an dieser
Stelle, wenn Sie von Angleichen bestehender Verordnungen für
Landesschutzgebiete fordern. Die Kreis-Ebene ist hier besonders in
die Diskussion mit einzubinden, da am Ende die Genehmigungskompetenz
in der Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte als untere
Naturschutz- oder Wasserbehörden liegen. Diese Kompetenz-Ebene dürfen
Sie nicht vernachlässigen! Seriös wäre es, sich zunächst einen
detaillierten Überblick über den Sachstand zu verschaffen und dann
über Entscheidung zu verhandeln. Klärung bedarf es unter anderem bei
den von Ihnen angeführten Notwendigkeiten der Versorgungssicherheit
durch Rohstoff-Importe, den Lieferverflechtungen über die
Landesgrenzen hinaus und eine Prüfung bestehender Kapazitätsreserven.
Zum letzt-genannten Punkt ist bereits ein Gutachten von der
Landesregierung in Auftrag gegeben. Aus den Erkenntnissen ließe sich
abschätzen, ob die Aufrechterhaltung des status quo - der
langfristigen Versorgungssicherheit ohne Lieferengpässe möglich ist,
oder ob die Suche nach neuen Vorranggebieten erforderlich ist.
Den Antrag der AfD lehnen wir aus den dargestellten Gründen ab. -
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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Pressesprecher: Heimo Zwischenberger (h.zwischenberger@spd.ltsh.de)
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Schlagwörter
Bau , Bauwirtschaft , Thomas Hölck , Industrie , Politik , Governance , Rohstoff , Wirtschaft , Kies , Sand , Partei , Innenpolitik , Kiel ,
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