06.02.2019 12:23 | Deutsche Umwelthilfe e.V. | Bauen
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Zeit für Gebäudekommission läuft ab: Deutsche Umwelthilfe drängt auf zukunftsfähigen Fahrplan für Klimaschutz beim Bauen und Wohnen
Berlin (ots) - Einsetzung der Gebäudekommission lässt weiter auf
sich warten - Kommission muss bis Juni Ergebnisse liefern - Maßnahmen
für Klimaschutz im Gebäudebereich müssen Teil des Klimaschutzgesetzes
werden - Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes muss zurückgezogen und
neu aufgesetzt werden - Bezahlbares Wohnen und Energieeffizienz bei
Neubau und Bestand müssen Hand in Hand gehen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die längst überfällige
Einsetzung der Kommission "Zukunft der Gebäude". Sie muss endlich den
Stillstand beim Klimaschutz in Gebäuden beenden. Bereits jetzt würde
die Kommission mit enormer Zeitverzögerung starten, denn bis Juni
2019 soll es einen wirksamen Maßnahmenplan geben. Die Maßnahmen
sollen in das geplante Klimaschutzgesetz einfließen und dadurch
rechtlich verbindlich werden.
Dazu erklärt Barbara Metz, Stellvertretende
Bundesgeschäftsführerin der DUH: "Die viel zu späte Einsetzung der
Kommission zeigt einmal mehr, wie stiefmütterlich die Bundesregierung
das Klimaschutzpotenzial im Gebäudesektor behandelt. Sie liegt bei
keinem ihrer selbst gesteckten Klimaziele auf Kurs und schiebt
zentrale Vorhaben auf die lange Bank. Ursprünglich sollte die
Gebäudekommission laut Koalitionsvertrag bereits bis Ende 2018
Ergebnisse vorlegen. In der Zwischenzeit nimmt der Irrsinn seinen
Lauf: Fortwährend werden neue Gebäude mit einem energetischen
Standard errichtet, der nicht mit den Klimazielen 2050 kompatibel
ist. Damit müssen die Neubauten von heute vor 2050 noch einmal
energetisch saniert werden."
Auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das ursprünglich für 2017
vorgesehen war, lässt immer noch auf sich warten. Es soll unter
anderem einen Niedrigstenergiestandard für Wohn- und Nichtwohngebäude
festlegen. Dabei offenbart der bekanntgewordene Entwurf zum GEG, dass
lediglich das bereits geltende Anforderungsniveau der
Energieeinsparverordnung (EnEV)-2016 fortgeschrieben werden soll.
Dazu Metz: "Es ist fatal, wie einseitig die Regierung den
Koalitionsvertrag zu Lasten des Klimaschutzes auslegt. Sie begründet
dies mit bezahlbarem Bauen und Wohnen. Dabei sind
Energieeffizienzanforderungen an den Neubau nicht die Kostentreiber
für Immobilienpreise und Mieten. Andere Faktoren wie hohe
Grundstückspreise, allgemeine Baukostensteigerungen und eine hohe
Nachfrage nach Bauleistungen und Immobilien besitzen hierbei deutlich
mehr Einfluss. Wider besseren Wissens besteht man auf das Einfrieren
der energetischen Standards und baut sogar Schlupflöcher und
Schummelklauseln ein, die eine weitere Abschwächung der
Energieeffizienz ermöglichen. Wir fordern den aktuellen Entwurf des
GEG zurückzuziehen und deutlich nachzubessern. Dabei muss die
Bundesregierung Klimaschutz und Sozialverträglichkeit zusammendenken,
anstatt sie gegeneinander auszuspielen. Ansonsten scheitert sie -
sowohl beim Klimaschutz als auch beim bezahlbaren Wohnen."
Doch nicht nur der Neubau braucht bessere energetische Standards.
Um die Klimaziele bis 2050 zu erreichen, bedarf es vor allem einer
höheren Sanierungsrate von mindestens zwei Prozent bei
Bestandsgebäuden. Diese liegt aktuell bei unter einem Prozent.
Entscheidend ist aber auch die Sanierungstiefe - wenn saniert wird,
dann richtig und auf einen guten Standard. Grundsätzlich müssen
gesetzliche Standards und neue Maßnahmen für Klimaschutz im Neubau
und Bestand mit einer Stärkung des Vollzugs einhergehen, damit diese
flächendeckend umgesetzt werden. Sonst besteht weiterhin die Gefahr,
dass Vorgaben nicht eingehalten werden.
Hintergrund:
35 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa 30 Prozent der
Treibhausgasemissionen fallen im Gebäudebereich an. Bis 2030 müssen
die CO2-Emissionen im Gebäudesektor gemäß Klimaschutzplan 2050 der
Bundesregierung von 119 Millionen Tonnen (Stand 2014) auf 70 bis 72
Millionen Tonnen sinken. Damit müssen noch 50 Millionen Tonnen CO2 in
Gebäuden eingespart werden. Dies ist mit den aktuell verabschiedeten
Maßnahmen nicht erreichbar. Für das langfristige Ziel eines
klimaneutralen Gebäudebestandes in 2050 müssen aufgrund langer
Investitionszyklen bereits heute die richtigen Weichen gestellt
werden; heutige Neubauten müssen mit dem Klimaziel 2050 kompatibel
sein.
Pressekontakt:
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
sich warten - Kommission muss bis Juni Ergebnisse liefern - Maßnahmen
für Klimaschutz im Gebäudebereich müssen Teil des Klimaschutzgesetzes
werden - Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes muss zurückgezogen und
neu aufgesetzt werden - Bezahlbares Wohnen und Energieeffizienz bei
Neubau und Bestand müssen Hand in Hand gehen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die längst überfällige
Einsetzung der Kommission "Zukunft der Gebäude". Sie muss endlich den
Stillstand beim Klimaschutz in Gebäuden beenden. Bereits jetzt würde
die Kommission mit enormer Zeitverzögerung starten, denn bis Juni
2019 soll es einen wirksamen Maßnahmenplan geben. Die Maßnahmen
sollen in das geplante Klimaschutzgesetz einfließen und dadurch
rechtlich verbindlich werden.
Dazu erklärt Barbara Metz, Stellvertretende
Bundesgeschäftsführerin der DUH: "Die viel zu späte Einsetzung der
Kommission zeigt einmal mehr, wie stiefmütterlich die Bundesregierung
das Klimaschutzpotenzial im Gebäudesektor behandelt. Sie liegt bei
keinem ihrer selbst gesteckten Klimaziele auf Kurs und schiebt
zentrale Vorhaben auf die lange Bank. Ursprünglich sollte die
Gebäudekommission laut Koalitionsvertrag bereits bis Ende 2018
Ergebnisse vorlegen. In der Zwischenzeit nimmt der Irrsinn seinen
Lauf: Fortwährend werden neue Gebäude mit einem energetischen
Standard errichtet, der nicht mit den Klimazielen 2050 kompatibel
ist. Damit müssen die Neubauten von heute vor 2050 noch einmal
energetisch saniert werden."
Auch das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das ursprünglich für 2017
vorgesehen war, lässt immer noch auf sich warten. Es soll unter
anderem einen Niedrigstenergiestandard für Wohn- und Nichtwohngebäude
festlegen. Dabei offenbart der bekanntgewordene Entwurf zum GEG, dass
lediglich das bereits geltende Anforderungsniveau der
Energieeinsparverordnung (EnEV)-2016 fortgeschrieben werden soll.
Dazu Metz: "Es ist fatal, wie einseitig die Regierung den
Koalitionsvertrag zu Lasten des Klimaschutzes auslegt. Sie begründet
dies mit bezahlbarem Bauen und Wohnen. Dabei sind
Energieeffizienzanforderungen an den Neubau nicht die Kostentreiber
für Immobilienpreise und Mieten. Andere Faktoren wie hohe
Grundstückspreise, allgemeine Baukostensteigerungen und eine hohe
Nachfrage nach Bauleistungen und Immobilien besitzen hierbei deutlich
mehr Einfluss. Wider besseren Wissens besteht man auf das Einfrieren
der energetischen Standards und baut sogar Schlupflöcher und
Schummelklauseln ein, die eine weitere Abschwächung der
Energieeffizienz ermöglichen. Wir fordern den aktuellen Entwurf des
GEG zurückzuziehen und deutlich nachzubessern. Dabei muss die
Bundesregierung Klimaschutz und Sozialverträglichkeit zusammendenken,
anstatt sie gegeneinander auszuspielen. Ansonsten scheitert sie -
sowohl beim Klimaschutz als auch beim bezahlbaren Wohnen."
Doch nicht nur der Neubau braucht bessere energetische Standards.
Um die Klimaziele bis 2050 zu erreichen, bedarf es vor allem einer
höheren Sanierungsrate von mindestens zwei Prozent bei
Bestandsgebäuden. Diese liegt aktuell bei unter einem Prozent.
Entscheidend ist aber auch die Sanierungstiefe - wenn saniert wird,
dann richtig und auf einen guten Standard. Grundsätzlich müssen
gesetzliche Standards und neue Maßnahmen für Klimaschutz im Neubau
und Bestand mit einer Stärkung des Vollzugs einhergehen, damit diese
flächendeckend umgesetzt werden. Sonst besteht weiterhin die Gefahr,
dass Vorgaben nicht eingehalten werden.
Hintergrund:
35 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa 30 Prozent der
Treibhausgasemissionen fallen im Gebäudebereich an. Bis 2030 müssen
die CO2-Emissionen im Gebäudesektor gemäß Klimaschutzplan 2050 der
Bundesregierung von 119 Millionen Tonnen (Stand 2014) auf 70 bis 72
Millionen Tonnen sinken. Damit müssen noch 50 Millionen Tonnen CO2 in
Gebäuden eingespart werden. Dies ist mit den aktuell verabschiedeten
Maßnahmen nicht erreichbar. Für das langfristige Ziel eines
klimaneutralen Gebäudebestandes in 2050 müssen aufgrund langer
Investitionszyklen bereits heute die richtigen Weichen gestellt
werden; heutige Neubauten müssen mit dem Klimaziel 2050 kompatibel
sein.
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Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
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Schlagwörter
Bau , Klimaschutz , Gesetze , Gebäudekommission , Gebäudeenergiegesetz , Energie , Politik , Umwelt , Bau / Immobilien ,
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