26.11.2018 11:15 | Deutscher Verband Flüssiggas e. V. | Energie
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Arbeitsentwurf des Gebäudeenergiegesetzes muss noch reifen / Deutscher Verband Flüssiggas: Potenziale von Flüssiggas und Bio-LPG besser berücksichtigen
Berlin (ots) - Der an die Öffentlichkeit gelangte Entwurf des
Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bedarf noch einiger Klarstellungen, um
die mit Flüssiggas und Bio-LPG verknüpften Chancen besser zu nutzen,
erklärt der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG). Flüssiggas
könne jenseits des Erdgasnetzes erheblich zur Emissionssenkung
beitragen. Zudem müsse Bio-LPG als neue Energieform explizit mit
aufgenommen werden.
"Der Energieträger Flüssiggas und seine Potenziale sollten im
derzeit kursierenden Arbeitsentwurf des GEG besser integriert
werden", so der Vorsitzende DVFG Rainer Scharr. In der
Quartiersversorgung dürfe Flüssiggas nach dem aktuellen Stand nicht
mit einem Primärenergiefaktor von 0,6 eingesetzt werden. Dies bedeute
eine Benachteiligung gegenüber Erdgas und sei durch die
Emissionswerte nicht zu rechtfertigen. "Gerade im ländlichen Raum
fernab des Gasnetzes bietet sich das leitungsunabhängige Flüssiggas
als schadstoff- und CO2-arme Alternative an", betont Scharr.
Überrascht sei man zudem, dass Bio-LPG nicht aufgeführt sei, obwohl
die zu 100 Prozent biogene neue Energieform bereits auf dem deutschen
Markt angeboten werde und konventionelles Flüssiggas ohne weitere
Auf-bereitung ersetzen könne. Es sei grundsätzlich zu begrüßen, dass
der Entwurf die Anrechnung gasförmiger Biomasse beim Einsatz in
KWK-Anlagen mit einem Primärenergiefaktor von 0,6 ermögliche und die
Abrechnung über ein Massenbilanzsystem vorsehe. "Die im Entwurf
enthaltene Definition der gasförmigen Biomasse muss allerdings
dahingehend präzisiert werden, dass sie Bio-LPG mit einschließt",
forderte der DVFG-Vorsitzende. Kritisch sehe der DVFG auch, dass der
Entwurf nicht am Wärmenetz-Anschlusszwang rüttle, der auf den weit
gefassten Länderkompetenzen im bisherigen
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz basiere. Hier sei eine verbindliche
Regelung mit alleiniger Kompetenz des Bundes zu bevorzugen, so
Scharr.
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und
wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger
verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird als
Kraftstoff (Autogas), für Heiz- und Kühlzwecke, in Industrie und
Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.
Pressekontakt:
Sabine Egidius
Tel.: 030 / 29 36 71 - 22
E-Mail: presse@dvfg.de
Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
Original-Content von: Deutscher Verband Flüssiggas e. V., übermittelt durch news aktuell
Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bedarf noch einiger Klarstellungen, um
die mit Flüssiggas und Bio-LPG verknüpften Chancen besser zu nutzen,
erklärt der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG). Flüssiggas
könne jenseits des Erdgasnetzes erheblich zur Emissionssenkung
beitragen. Zudem müsse Bio-LPG als neue Energieform explizit mit
aufgenommen werden.
"Der Energieträger Flüssiggas und seine Potenziale sollten im
derzeit kursierenden Arbeitsentwurf des GEG besser integriert
werden", so der Vorsitzende DVFG Rainer Scharr. In der
Quartiersversorgung dürfe Flüssiggas nach dem aktuellen Stand nicht
mit einem Primärenergiefaktor von 0,6 eingesetzt werden. Dies bedeute
eine Benachteiligung gegenüber Erdgas und sei durch die
Emissionswerte nicht zu rechtfertigen. "Gerade im ländlichen Raum
fernab des Gasnetzes bietet sich das leitungsunabhängige Flüssiggas
als schadstoff- und CO2-arme Alternative an", betont Scharr.
Überrascht sei man zudem, dass Bio-LPG nicht aufgeführt sei, obwohl
die zu 100 Prozent biogene neue Energieform bereits auf dem deutschen
Markt angeboten werde und konventionelles Flüssiggas ohne weitere
Auf-bereitung ersetzen könne. Es sei grundsätzlich zu begrüßen, dass
der Entwurf die Anrechnung gasförmiger Biomasse beim Einsatz in
KWK-Anlagen mit einem Primärenergiefaktor von 0,6 ermögliche und die
Abrechnung über ein Massenbilanzsystem vorsehe. "Die im Entwurf
enthaltene Definition der gasförmigen Biomasse muss allerdings
dahingehend präzisiert werden, dass sie Bio-LPG mit einschließt",
forderte der DVFG-Vorsitzende. Kritisch sehe der DVFG auch, dass der
Entwurf nicht am Wärmenetz-Anschlusszwang rüttle, der auf den weit
gefassten Länderkompetenzen im bisherigen
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz basiere. Hier sei eine verbindliche
Regelung mit alleiniger Kompetenz des Bundes zu bevorzugen, so
Scharr.
Energieträger Flüssiggas:
Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und
wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger
verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird als
Kraftstoff (Autogas), für Heiz- und Kühlzwecke, in Industrie und
Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.
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GEG , Bau , Governance , Gesetze , Gebäudeenergiegesetz , Verbände , Arbeitsentwurf , Immobilien , Umwelt , Energie , Wirtschaft , Politik ,
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