18.02.2019 15:47 | Deutsche Umwelthilfe e.V. | Energie
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Bundesregierung muss jetzt liefern: Klimaschutz im Gebäudebereich braucht konkrete Maßnahmen
Berlin (ots) -
- Einsetzung der Gebäudekommission offenbar abgesagt
- Deutsche Umwelthilfe fordert Maßnahmenplan zur Erreichung der
Klimaziele im Gebäudebereich
Laut Medienberichten möchte die Bundesregierung die Kommission
"Zukunft der Gebäude" absagen. Nach der langwierigen Diskussion über
ihre Einsetzung kritisiert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) diese
Entscheidung. Ein Maßnahmenpaket zur Erreichung der Klimaziele im
Gebäudebereich bleibt aber notwendig. Ein solcher Maßnahmenplan muss
spätestens im Juni 2019 als Beitrag für das geplante
Klimaschutzgesetz vorliegen.
Dazu erklärt Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und
Klimaschutz der DUH: "Uns kommt es auf wirksamen Klimaschutz im
Gebäudebereich an. Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung Taten
angekündigt, geliefert hat sie bis heute nicht. Die Absage der
Gebäudekommission ist ein weiterer Tiefpunkt für den Klimaschutz beim
Bauen und Wohnen. Dabei drängt die Zeit: Die Bundesregierung und ihre
Experten müssen jetzt ihre Hausaufgaben machen und ein konkretes
Maßnahmenpaket zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudebereich
vorlegen."
Ein Maßnahmenplan für den Gebäudebereich muss zu einer
CO2-Einsparung von mindestens 50 Millionen Tonnen bis 2030 führen. Zu
dieser Einsparung hat sich die Bundesregierung in ihrem
Klimaschutzplan verpflichtet. Notwendig ist dafür ein anspruchsvoller
Niedrigstenergiestandard für Neubauten, eine deutliche Erhöhung der
Sanierungsrate für Bestandsgebäude und eine Wärmeversorgung auf der
Basis von erneuerbaren Energien. Da der bereits vorliegende Entwurf
des Gebäudeenergiegesetzes weit hinter diesen Forderungen
zurückbleibt, muss dieser deutlich nachgebessert oder gar ganz
zurückgezogen werden.
Dazu Paula Brandmeyer, Stellvertretende Bereichsleiterin Energie
und Klimaschutz der DUH: "Dieser aktuelle Entwurf des
Gebäudeenergiegesetzes hilft nicht, er rückt die Erreichung der
Klimaziele in weitere Ferne. Im Entwurf möchte die Bundesregierung
den Energiestandard auf dem heutigen Niveau festschreiben. Das ist
Irrsinn: Um die Klimaziele zu erreichen, müssten damit auch die
Neubauten von heute vor 2050 noch einmal saniert werden. Das kostet
zusätzlich und belastet Eigentümer und Mieter."
Im aktuellen Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes soll lediglich das
geltende Anforderungsniveau der Energieeinsparverordnung (ENEV)-2016
fortgeschrieben werden. Dagegen fordert die DUH eine Anhebung auf den
KfW-40 Standard. Zudem müssen Schlupflöcher und bürokratische
Regelungen aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden. Doch nicht nur
der Neubau braucht bessere energetische Standards. Um die Klimaziele
bis 2050 zu erreichen, bedarf es vor allem einer höheren
Sanierungsrate von mindestens zwei Prozent bei Bestandsgebäuden.
Diese liegt aktuell bei unter einem Prozent. Entscheidend ist aber
auch die Sanierungstiefe - wenn saniert wird, dann richtig und auf
einen guten Standard.
Hintergrund:
35 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa 30 Prozent der
Treibhausgasemissionen fallen im Gebäudebereich an. Bis 2030 müssen
die CO2-Emissionen im Gebäudesektor gemäß Klimaschutzplan 2050 der
Bundesregierung von 119 Millionen Tonnen (Stand 2014) auf 70 bis 72
Millionen Tonnen sinken. Damit müssen noch 50 Millionen Tonnen CO2 in
Gebäuden eingespart werden. Dies ist mit den aktuell verabschiedeten
Maßnahmen nicht erreichbar. Für das langfristige Ziel eines
klimaneutralen Gebäudebestandes in 2050 müssen aufgrund langer
Investitionszyklen bereits heute die richtigen Weichen gestellt
werden; heutige Neubauten müssen mit dem Klimaziel 2050 kompatibel
sein.
Pressekontakt:
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de
Paula Brandmeyer, Stellvertretende Leiterin Energie und Klimaschutz
030 2400867-97, brandmeyer@duh.de
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
- Einsetzung der Gebäudekommission offenbar abgesagt
- Deutsche Umwelthilfe fordert Maßnahmenplan zur Erreichung der
Klimaziele im Gebäudebereich
Laut Medienberichten möchte die Bundesregierung die Kommission
"Zukunft der Gebäude" absagen. Nach der langwierigen Diskussion über
ihre Einsetzung kritisiert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) diese
Entscheidung. Ein Maßnahmenpaket zur Erreichung der Klimaziele im
Gebäudebereich bleibt aber notwendig. Ein solcher Maßnahmenplan muss
spätestens im Juni 2019 als Beitrag für das geplante
Klimaschutzgesetz vorliegen.
Dazu erklärt Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und
Klimaschutz der DUH: "Uns kommt es auf wirksamen Klimaschutz im
Gebäudebereich an. Im Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung Taten
angekündigt, geliefert hat sie bis heute nicht. Die Absage der
Gebäudekommission ist ein weiterer Tiefpunkt für den Klimaschutz beim
Bauen und Wohnen. Dabei drängt die Zeit: Die Bundesregierung und ihre
Experten müssen jetzt ihre Hausaufgaben machen und ein konkretes
Maßnahmenpaket zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudebereich
vorlegen."
Ein Maßnahmenplan für den Gebäudebereich muss zu einer
CO2-Einsparung von mindestens 50 Millionen Tonnen bis 2030 führen. Zu
dieser Einsparung hat sich die Bundesregierung in ihrem
Klimaschutzplan verpflichtet. Notwendig ist dafür ein anspruchsvoller
Niedrigstenergiestandard für Neubauten, eine deutliche Erhöhung der
Sanierungsrate für Bestandsgebäude und eine Wärmeversorgung auf der
Basis von erneuerbaren Energien. Da der bereits vorliegende Entwurf
des Gebäudeenergiegesetzes weit hinter diesen Forderungen
zurückbleibt, muss dieser deutlich nachgebessert oder gar ganz
zurückgezogen werden.
Dazu Paula Brandmeyer, Stellvertretende Bereichsleiterin Energie
und Klimaschutz der DUH: "Dieser aktuelle Entwurf des
Gebäudeenergiegesetzes hilft nicht, er rückt die Erreichung der
Klimaziele in weitere Ferne. Im Entwurf möchte die Bundesregierung
den Energiestandard auf dem heutigen Niveau festschreiben. Das ist
Irrsinn: Um die Klimaziele zu erreichen, müssten damit auch die
Neubauten von heute vor 2050 noch einmal saniert werden. Das kostet
zusätzlich und belastet Eigentümer und Mieter."
Im aktuellen Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes soll lediglich das
geltende Anforderungsniveau der Energieeinsparverordnung (ENEV)-2016
fortgeschrieben werden. Dagegen fordert die DUH eine Anhebung auf den
KfW-40 Standard. Zudem müssen Schlupflöcher und bürokratische
Regelungen aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden. Doch nicht nur
der Neubau braucht bessere energetische Standards. Um die Klimaziele
bis 2050 zu erreichen, bedarf es vor allem einer höheren
Sanierungsrate von mindestens zwei Prozent bei Bestandsgebäuden.
Diese liegt aktuell bei unter einem Prozent. Entscheidend ist aber
auch die Sanierungstiefe - wenn saniert wird, dann richtig und auf
einen guten Standard.
Hintergrund:
35 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa 30 Prozent der
Treibhausgasemissionen fallen im Gebäudebereich an. Bis 2030 müssen
die CO2-Emissionen im Gebäudesektor gemäß Klimaschutzplan 2050 der
Bundesregierung von 119 Millionen Tonnen (Stand 2014) auf 70 bis 72
Millionen Tonnen sinken. Damit müssen noch 50 Millionen Tonnen CO2 in
Gebäuden eingespart werden. Dies ist mit den aktuell verabschiedeten
Maßnahmen nicht erreichbar. Für das langfristige Ziel eines
klimaneutralen Gebäudebestandes in 2050 müssen aufgrund langer
Investitionszyklen bereits heute die richtigen Weichen gestellt
werden; heutige Neubauten müssen mit dem Klimaziel 2050 kompatibel
sein.
Pressekontakt:
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de
Paula Brandmeyer, Stellvertretende Leiterin Energie und Klimaschutz
030 2400867-97, brandmeyer@duh.de
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030 2400867-20, presse@duh.de
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Schlagwörter
Gebäudeenergiegesetzes , Klimaschutz , Bau , Gesetze , Immobilien , Energie , Bundesregierung , Politik , Bau / Immobilien , Umwelt ,
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