09.03.2020 11:45 | Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH | Energie
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Energetische Gebäudesanierung: Bis zu 40.000 Euro von der Steuer absetzen (FOTO)
Foto: obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH/VLH
Energetische Gebäudesanierung: Bis zu 40.000 Euro von der Steuer absetzen Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/69585 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH/VLH"
Neustadt a. d. W. (ots) - Neue Fenster, neue Heizung, Wärmedämmung: Seit dem 1.
Januar 2020 lassen sich für diese und ähnliche Sanierungsmaßnahmen am eigenen
Haus bis zu 40.000 Euro steuerlich absetzen. Um welche Maßnahmen es dabei geht
und wie es funktioniert, zeigt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).
Im Herbst 2019 beschloss das Bundeskabinett das Klimaschutzprogramm 2030. Wer
eine Immobilie besitzt und selbst bewohnt, kann demnach seit diesem Jahr
folgende Maßnahmen steuerlich absetzen:
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken,
- Erneuerung der Fenster oder Außentüren,
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage,
- Erneuerung einer Heizungsanlage,
- Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und
Verbrauchsoptimierung,
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen.
Absetzbar sind 20 Prozent der Aufwendungen, maximal insgesamt 40.000 Euro, und
zwar verteilt über drei Jahre. In dem Jahr, in dem die energetische
Gebäudesanierungsmaßnahme erfolgt, sowie im darauffolgenden Kalenderjahr sind
maximal sieben Prozent der Kosten und höchstens 14.000 Euro absetzbar; im
zweiten darauffolgenden Kalenderjahr maximal sechs Prozent der Aufwendungen und
höchstens 12.000 Euro.
Wichtig: Wer eine energetische Gebäudesanierungsmaßnahme von der Steuer absetzen
will, benötigt dafür eine Rechnung. Darin müssen in deutscher Sprache die
förderungsfähige energetische Maßnahme, die Arbeitsleistung des Fachunternehmens
und die Adresse des Gebäudes beschrieben sein. Außerdem erkennt das Finanzamt
lediglich per Überweisung gezahlte Rechnungen an, keine Barzahlungen.
Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit mehr
als einer Million Mitglieder und rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit
Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die
VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater.
Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt
Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den
Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis
nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Pressekontakt:
Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Str. 13
67433 Neustadt a.d. Weinstraße
Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49
E-Mail: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de/presse
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/69585/4541166
OTS: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH
Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH, übermittelt durch news aktuell
Januar 2020 lassen sich für diese und ähnliche Sanierungsmaßnahmen am eigenen
Haus bis zu 40.000 Euro steuerlich absetzen. Um welche Maßnahmen es dabei geht
und wie es funktioniert, zeigt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).
Im Herbst 2019 beschloss das Bundeskabinett das Klimaschutzprogramm 2030. Wer
eine Immobilie besitzt und selbst bewohnt, kann demnach seit diesem Jahr
folgende Maßnahmen steuerlich absetzen:
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken,
- Erneuerung der Fenster oder Außentüren,
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage,
- Erneuerung einer Heizungsanlage,
- Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und
Verbrauchsoptimierung,
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen.
Absetzbar sind 20 Prozent der Aufwendungen, maximal insgesamt 40.000 Euro, und
zwar verteilt über drei Jahre. In dem Jahr, in dem die energetische
Gebäudesanierungsmaßnahme erfolgt, sowie im darauffolgenden Kalenderjahr sind
maximal sieben Prozent der Kosten und höchstens 14.000 Euro absetzbar; im
zweiten darauffolgenden Kalenderjahr maximal sechs Prozent der Aufwendungen und
höchstens 12.000 Euro.
Wichtig: Wer eine energetische Gebäudesanierungsmaßnahme von der Steuer absetzen
will, benötigt dafür eine Rechnung. Darin müssen in deutscher Sprache die
förderungsfähige energetische Maßnahme, die Arbeitsleistung des Fachunternehmens
und die Adresse des Gebäudes beschrieben sein. Außerdem erkennt das Finanzamt
lediglich per Überweisung gezahlte Rechnungen an, keine Barzahlungen.
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Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt
Freibeträge, ermittelt und beantragt Förderungen und Zulagen, prüft den
Steuerbescheid und einiges mehr im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis
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