10.12.2019 15:47 | HKI | Energie
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Faktencheck: Holzöfen heizen immer sauberer
Frankfurt am Main (ots) - Aufgrund aktueller Beiträge in den Medien sind viele
Besitzer einer häuslichen Feuerstätte irritiert. Die Veröffentlichungen
beinhalten sachlich falsche Aussagen, die laut des HKI Industrieverband Haus-,
Heiz- und Küchentechnik e.V. einer Klarstellung bedürfen. So werden
Holzfeuerungen überhöhte Emissionen zugeschrieben, die eine strittige Basis
haben und die Verhältnisse von Metropolen wie Peking mit deutschen Kleinstädten
gleichsetzen.
Emissionen nehmen stetig ab
Peking und viele andere Städte in China kämpfen täglich mit Feinstaubwerten von
teils über 250 Mikrogramm pro Kubikmeter. In Deutschland gilt der
EU-Tagesgrenzwert von 50 Mikrogramm, der höchstens 35-mal im Jahr überschritten
werden darf. Dieser Grenzwert wurde im Jahr 2019 bis dato an allen deutschen
Messstellen eingehalten. Aktuelle Daten des Umweltbundesamtes belegen, dass
Holzfeuerungen rund acht Prozent (PM10) und in etwa 16 Prozent (PM 2,5) der
Feinstaub-Emissionen verursachen. Der Verkehr, der Energiesektor und die
Industrie liegen darüber.
Positives Signal: Alte Geräte gehören bald der Vergangenheit an
Die Emissionen der häuslichen Feuerstätten sind mit der fortschreitenden
Modernisierung des insgesamt eher rückläufigen Anlagenbestandes seit
Inkrafttreten der Novelle der Ersten Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) im Jahr 2010 deutlich - und zwar
bereits um ein Drittel gesunken. Dies belegen sowohl die Erhebungen des
Schornsteinfegerhandwerks (ZIV-Statistik) als auch Berechnungen des
Umweltbundesamtes. Da weitere vier Millionen Einzelraumfeuerstätten bis zum Jahr
2024 von der Nachrüst- bzw. Austauschregelung der 1. BImSchV betroffen sind, ist
auch in den kommenden Jahren ein zunehmender Rückgang der Emissionen aus
Holzfeuerungen zu erwarten.
Höchste Normstufe: Seit 2015 mit allen Neugeräten auf der sicheren Seite
Moderne Verbrennungstechnik - eine optimierte Luftzufuhr, die Verwendung neuer
Materialien und ausgeklügelte Konstruktionen - lässt die Emissionen eines
fabrikneuen Ofens deutlich, um bis zu 85 Prozent gegenüber einem Altgerät
sinken. Zudem verbrauchen moderne Geräte für die gleiche Wärmeleistung bis zu
einem Drittel weniger Brennstoff. Damit eine Feuerstätte den Anforderungen des
Umweltschutzes gerecht wird, ist vom Besitzer darauf zu achten, dass
Brennstoffmenge, Luftzufuhr und die Feuerraum-Temperatur im Einklang stehen und
das Gerät gemäß der Bedienungsanleitung betrieben wird.
Ferner weist der HKI darauf hin, dass grundsätzlich jedes neu auf den Markt
kommende Festbrennstoffgerät einer Typprüfung unterzogen wird, die auf
europäischen EN-Normen basiert. Seit dem 1. Januar 2015 sind ausschließlich
solche Geräte im Handel erhältlich, die die verschärften Anforderungen der 2.
Stufe der 1. BImSchV erfüllen. Für diese modernen Feuerstätten erlaubt sogar die
Landesregierung Baden-Württemberg in Stuttgart den uneingeschränkten Betrieb.
Kontakt:
HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Lyoner Str. 9
D-60528 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0)69 25 62 68-0
Fax: +49 (0)69 25 62 68-100
E-Mail: info@hki-online.de
Pressekontakt:
Dr. Schulz Public Relations GmbH
Dr. Volker Schulz
Berrenrather Str. 190
D-50937 Köln
Tel.: +49 (0)221 42 58 12
Fax: +49 (0)221 42 49 880
E-Mail: info@dr-schulz-pr.de
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/60093/4464544
OTS: HKI
Original-Content von: HKI, übermittelt durch news aktuell
Besitzer einer häuslichen Feuerstätte irritiert. Die Veröffentlichungen
beinhalten sachlich falsche Aussagen, die laut des HKI Industrieverband Haus-,
Heiz- und Küchentechnik e.V. einer Klarstellung bedürfen. So werden
Holzfeuerungen überhöhte Emissionen zugeschrieben, die eine strittige Basis
haben und die Verhältnisse von Metropolen wie Peking mit deutschen Kleinstädten
gleichsetzen.
Emissionen nehmen stetig ab
Peking und viele andere Städte in China kämpfen täglich mit Feinstaubwerten von
teils über 250 Mikrogramm pro Kubikmeter. In Deutschland gilt der
EU-Tagesgrenzwert von 50 Mikrogramm, der höchstens 35-mal im Jahr überschritten
werden darf. Dieser Grenzwert wurde im Jahr 2019 bis dato an allen deutschen
Messstellen eingehalten. Aktuelle Daten des Umweltbundesamtes belegen, dass
Holzfeuerungen rund acht Prozent (PM10) und in etwa 16 Prozent (PM 2,5) der
Feinstaub-Emissionen verursachen. Der Verkehr, der Energiesektor und die
Industrie liegen darüber.
Positives Signal: Alte Geräte gehören bald der Vergangenheit an
Die Emissionen der häuslichen Feuerstätten sind mit der fortschreitenden
Modernisierung des insgesamt eher rückläufigen Anlagenbestandes seit
Inkrafttreten der Novelle der Ersten Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) im Jahr 2010 deutlich - und zwar
bereits um ein Drittel gesunken. Dies belegen sowohl die Erhebungen des
Schornsteinfegerhandwerks (ZIV-Statistik) als auch Berechnungen des
Umweltbundesamtes. Da weitere vier Millionen Einzelraumfeuerstätten bis zum Jahr
2024 von der Nachrüst- bzw. Austauschregelung der 1. BImSchV betroffen sind, ist
auch in den kommenden Jahren ein zunehmender Rückgang der Emissionen aus
Holzfeuerungen zu erwarten.
Höchste Normstufe: Seit 2015 mit allen Neugeräten auf der sicheren Seite
Moderne Verbrennungstechnik - eine optimierte Luftzufuhr, die Verwendung neuer
Materialien und ausgeklügelte Konstruktionen - lässt die Emissionen eines
fabrikneuen Ofens deutlich, um bis zu 85 Prozent gegenüber einem Altgerät
sinken. Zudem verbrauchen moderne Geräte für die gleiche Wärmeleistung bis zu
einem Drittel weniger Brennstoff. Damit eine Feuerstätte den Anforderungen des
Umweltschutzes gerecht wird, ist vom Besitzer darauf zu achten, dass
Brennstoffmenge, Luftzufuhr und die Feuerraum-Temperatur im Einklang stehen und
das Gerät gemäß der Bedienungsanleitung betrieben wird.
Ferner weist der HKI darauf hin, dass grundsätzlich jedes neu auf den Markt
kommende Festbrennstoffgerät einer Typprüfung unterzogen wird, die auf
europäischen EN-Normen basiert. Seit dem 1. Januar 2015 sind ausschließlich
solche Geräte im Handel erhältlich, die die verschärften Anforderungen der 2.
Stufe der 1. BImSchV erfüllen. Für diese modernen Feuerstätten erlaubt sogar die
Landesregierung Baden-Württemberg in Stuttgart den uneingeschränkten Betrieb.
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