26.11.2018 14:14 | Deutsche Umwelthilfe e.V. | Energie
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Gebäudeenergiegesetz: Bundesregierung verpasst Chance für Wärmewende und Klimaschutz erneut
Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe kritisiert: Entwurf für das
Gebäudeenergiegesetz manifestiert klimapolitischen Stillstand im
Gebäudebereich - CO2-Einsparungen in diesem Sektor essentiell für
Klimaschutz - Heutige vorausschauende Energieeffizienzvorgaben und
Maßnahmen zahlen sich langfristig für Haushalt und Klima aus und sind
wirtschaftlich - Schlupflöcher stellen "Efficiency First"-Prinzip des
Koalitionsvertrags in Frage
Mit über einem Jahr Verzögerung liegt nun ein Entwurf für das
Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, das ursprünglich schon zum 1. Januar
2018 in Kraft treten sollte. In diesem sollen die
Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz und das
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammengeführt werden. Die Deutsche
Umwelthilfe (DUH) kritisiert, dass der jetzt vorliegende Entwurf des
GEG weit hinter den aus Klimaschutzsicht nötigen Anforderungen
zurückbleibt und damit verkennt, dass heute schon langfristig geplant
werden muss. Mit dem vorliegenden Entwurf werden heute die
Sanierungsfälle von morgen gebaut.
Die DUH kritisiert, dass der "Niedrigstenergiegebäudestandard"
nicht ehrgeizig und vorausschauend definiert ist. Zudem enthält der
Entwurf zahlreiche Schlupflöcher, mit denen sich die ohnehin schon
schwachen Effizienzanforderungen für Neubauten weiter aufweichen
lassen, insbesondere durch die sogenannte "Innovationsklausel".
Anhand des Entwurfs zeigt sich aus Sicht der DUH, welch geringen
Stellenwert die Wärmewende für die Bundesregierung einnimmt, da
wichtige klimapolitische Maßnahmen weiterhin nicht ergriffen werden.
Der neue Entwurf zum GEG schreibt lediglich die derzeit geltenden
energetischen Anforderungen der EnEV 2016 fort. So wird abermals das
Scheitern der klimapolitischen Ziele für 2050 manifestiert.
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH:
"Man muss von Staatsversagen sprechen, wenn man sieht wie
stiefmütterlich die Bundesregierung mit dem Energieeinsparpotential
im Gebäudesektor umgeht. Das Nicht-Handeln bei zentralen
klimapolitischen Maßnahmen im Gebäudebereich geht auf Kosten von
Investoren, Verbrauchern und des Klimaschutzes. Dieses Nichtstun
heute wird den Verbraucher zukünftig Steuern in Milliardenhöhe
kosten. Der Klimaschutzbericht macht deutlich: Damit Deutschland
seine verbindlichen Klimaziele bis 2030 und letztendlich den
klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 erreicht, müssen sogar noch
zusätzliche Maßnahmen umgesetzt werden. Es gilt alle vorhandenen CO2-
und Energieeinsparpotenziale bei Gebäuden jetzt zu mobilisieren. Wir
fordern von der Bundesregierung endlich eine klare Haltung pro
Wärmewende über Legislaturperioden hinweg. Nur so schafft man
Planbarkeit."
Die DUH kritisiert, dass die Bundesregierung mit dem derzeitigen
Vorgehen und kurzfristigen agieren nach dem Motto "so wenig wie
möglich" heute die Sanierungsfälle von morgen baut. Die
Bundesregierung dürfe beim Thema Wirtschaftlichkeit nicht nur die
Anfangsinvestitionen betrachten, sondern den gesamten Lebenszyklus
und Sanierungsbedarf eines Gebäudes. Dann zeigt sich, dass sich
umfangreiche Energieeffizienzmaßnahmen langfristig auszahlen. Der
Gesetzesentwurf bleibt hinsichtlich des zu definierenden
"Niedrigstenergiestandards" für neue, öffentliche Nichtwohn-Gebäude
ab 2019 und alle anderen Neubauten ab 2021 weit hinter dem aus
Klimaschutzsicht Notwendigen zurück.
Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH:
"Angesichts der überwältigenden Warnsignale für die fortschreitende
Klimakrise ist es unbegreiflich, dass die Bundesregierung die
Klimaschutzbemühungen beim Bauen auf ein Minimum reduziert. Die
derzeit geltenden energetischen Anforderungen der EnEV 2016 sind weit
davon entfernt, einem echten 'Niedrigstenergiestandard' zu
entsprechen. Vorausschauender wäre es ganz offensichtlich bereits
heute einen zukunftssicheren Neubaustandard zu definieren, der
mindestens einem KfW-Effizienzhaus 40 Standard entspricht."
Die DUH kritisiert darüber hinaus, dass der Entwurf auch eine
Reihe Schlupflöcher enthält, mit denen sich die ohnehin zu geringen
Effizienzanforderungen de facto aufweichen ließen, darunter
insbesondere die Innovationsklausel.
"Was sich im Entwurf hinter der neuen 'Innovationsklausel'
verbirgt, hat zumindest mit Innovation zugunsten des Klimaschutzes
wenig zu tun. Es ist zu befürchten, dass das im Koalitionsvertrag
verankerte Prinzip "Efficiency-First" durch die fadenscheinige
Klausel hinten runterfällt. Dabei ist es zentral, den Energiehunger
im Gebäudebereich größtmöglich zu reduzieren und nicht nur auf
Erneuerbare Energien zu setzen, um in diesem Sektor Treibhausgase
einzusparen. Außerdem kann es nicht sein, dass in Quartieren die
Treibhausgas-Emissionen von alten, unsanierten Gebäuden mit denen von
neuen, energetisch ertüchtigten Gebäuden für die Gesamtbilanz
verrechnet werden und es dann Gebäude erster und zweiter Klasse
gibt", so Müller-Kraenner weiter."
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Barbara Metz, Stellv. Bundesgeschäftsführerin
030 2400867-74, metz@duh.de
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Gebäudeenergiegesetz manifestiert klimapolitischen Stillstand im
Gebäudebereich - CO2-Einsparungen in diesem Sektor essentiell für
Klimaschutz - Heutige vorausschauende Energieeffizienzvorgaben und
Maßnahmen zahlen sich langfristig für Haushalt und Klima aus und sind
wirtschaftlich - Schlupflöcher stellen "Efficiency First"-Prinzip des
Koalitionsvertrags in Frage
Mit über einem Jahr Verzögerung liegt nun ein Entwurf für das
Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor, das ursprünglich schon zum 1. Januar
2018 in Kraft treten sollte. In diesem sollen die
Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz und das
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammengeführt werden. Die Deutsche
Umwelthilfe (DUH) kritisiert, dass der jetzt vorliegende Entwurf des
GEG weit hinter den aus Klimaschutzsicht nötigen Anforderungen
zurückbleibt und damit verkennt, dass heute schon langfristig geplant
werden muss. Mit dem vorliegenden Entwurf werden heute die
Sanierungsfälle von morgen gebaut.
Die DUH kritisiert, dass der "Niedrigstenergiegebäudestandard"
nicht ehrgeizig und vorausschauend definiert ist. Zudem enthält der
Entwurf zahlreiche Schlupflöcher, mit denen sich die ohnehin schon
schwachen Effizienzanforderungen für Neubauten weiter aufweichen
lassen, insbesondere durch die sogenannte "Innovationsklausel".
Anhand des Entwurfs zeigt sich aus Sicht der DUH, welch geringen
Stellenwert die Wärmewende für die Bundesregierung einnimmt, da
wichtige klimapolitische Maßnahmen weiterhin nicht ergriffen werden.
Der neue Entwurf zum GEG schreibt lediglich die derzeit geltenden
energetischen Anforderungen der EnEV 2016 fort. So wird abermals das
Scheitern der klimapolitischen Ziele für 2050 manifestiert.
Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH:
"Man muss von Staatsversagen sprechen, wenn man sieht wie
stiefmütterlich die Bundesregierung mit dem Energieeinsparpotential
im Gebäudesektor umgeht. Das Nicht-Handeln bei zentralen
klimapolitischen Maßnahmen im Gebäudebereich geht auf Kosten von
Investoren, Verbrauchern und des Klimaschutzes. Dieses Nichtstun
heute wird den Verbraucher zukünftig Steuern in Milliardenhöhe
kosten. Der Klimaschutzbericht macht deutlich: Damit Deutschland
seine verbindlichen Klimaziele bis 2030 und letztendlich den
klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050 erreicht, müssen sogar noch
zusätzliche Maßnahmen umgesetzt werden. Es gilt alle vorhandenen CO2-
und Energieeinsparpotenziale bei Gebäuden jetzt zu mobilisieren. Wir
fordern von der Bundesregierung endlich eine klare Haltung pro
Wärmewende über Legislaturperioden hinweg. Nur so schafft man
Planbarkeit."
Die DUH kritisiert, dass die Bundesregierung mit dem derzeitigen
Vorgehen und kurzfristigen agieren nach dem Motto "so wenig wie
möglich" heute die Sanierungsfälle von morgen baut. Die
Bundesregierung dürfe beim Thema Wirtschaftlichkeit nicht nur die
Anfangsinvestitionen betrachten, sondern den gesamten Lebenszyklus
und Sanierungsbedarf eines Gebäudes. Dann zeigt sich, dass sich
umfangreiche Energieeffizienzmaßnahmen langfristig auszahlen. Der
Gesetzesentwurf bleibt hinsichtlich des zu definierenden
"Niedrigstenergiestandards" für neue, öffentliche Nichtwohn-Gebäude
ab 2019 und alle anderen Neubauten ab 2021 weit hinter dem aus
Klimaschutzsicht Notwendigen zurück.
Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH:
"Angesichts der überwältigenden Warnsignale für die fortschreitende
Klimakrise ist es unbegreiflich, dass die Bundesregierung die
Klimaschutzbemühungen beim Bauen auf ein Minimum reduziert. Die
derzeit geltenden energetischen Anforderungen der EnEV 2016 sind weit
davon entfernt, einem echten 'Niedrigstenergiestandard' zu
entsprechen. Vorausschauender wäre es ganz offensichtlich bereits
heute einen zukunftssicheren Neubaustandard zu definieren, der
mindestens einem KfW-Effizienzhaus 40 Standard entspricht."
Die DUH kritisiert darüber hinaus, dass der Entwurf auch eine
Reihe Schlupflöcher enthält, mit denen sich die ohnehin zu geringen
Effizienzanforderungen de facto aufweichen ließen, darunter
insbesondere die Innovationsklausel.
"Was sich im Entwurf hinter der neuen 'Innovationsklausel'
verbirgt, hat zumindest mit Innovation zugunsten des Klimaschutzes
wenig zu tun. Es ist zu befürchten, dass das im Koalitionsvertrag
verankerte Prinzip "Efficiency-First" durch die fadenscheinige
Klausel hinten runterfällt. Dabei ist es zentral, den Energiehunger
im Gebäudebereich größtmöglich zu reduzieren und nicht nur auf
Erneuerbare Energien zu setzen, um in diesem Sektor Treibhausgase
einzusparen. Außerdem kann es nicht sein, dass in Quartieren die
Treibhausgas-Emissionen von alten, unsanierten Gebäuden mit denen von
neuen, energetisch ertüchtigten Gebäuden für die Gesamtbilanz
verrechnet werden und es dann Gebäude erster und zweiter Klasse
gibt", so Müller-Kraenner weiter."
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Barbara Metz, Stellv. Bundesgeschäftsführerin
030 2400867-74, metz@duh.de
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Schlagwörter
Bau , Klimaschutz , Gesetze , Gebäudeenergiegesetz , Immobilien , Energie , Bundesregierung , Umwelt , Bau / Immobilien , Politik ,
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