26.01.2022 11:15 | Thüga AG | Energie
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Thüga warnt vor Kostenexplosion beim Heizen
Michael Riechel, Vorsitzender des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft. ©Thüga / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/18807 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke unter Beachtung ggf. genannter Nutzungsbedingungen honorarfrei. Veröffentlichung bitte mit Bildrechte-Hinweis.
München (ots) -
- Pläne der Bundesregierung laufen faktisch auf ein Verbot moderner Gas-Heizungen hinaus
- Millionen Hauseigentümer:innen, Mieterinnen und Mieter müssen deutlich höhere Kosten beim Heizen fürchten
- Statement von Michael Riechel, Vorsitzender des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage klargestellt, dass die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, wonach "zum 1. Januar 2025 jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden soll" sowohl für den Ersteinbau in Neubauten als auch für den Austausch oder Ersatz von Heizungen in Bestandsbauten Anwendung finden soll.
Dazu erklärt Michael Riechel, Vorsitzender des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft:
"Diese Klarstellung des BMWK läuft auf eine 'Quasi-Pflicht' zum Einbau von Strom-betriebenen Wärmepumpen in Neu- und Bestandsimmobilien hinaus. Damit missachtet das BMWK die Tatsache, dass der Einbau von Wärmepumpen in Millionen Bestandsgebäuden technisch kaum oder gar nicht umsetzbar und mit einem erheblichen Sanierungsaufwand sowie einem zusätzlichen massiven Ausbau der Stromnetze verbunden ist. Das wird für Millionen Hauseigentümer:innen, Mieterinnen und Mieter zu deutlich höheren Kosten beim Heizen führen und insbesondere einkommensschwache Haushalte völlig überfordern.
Diese negativen Folgen wären jedoch bei richtiger politischer Weichenstellung vermeidbar. Für gut gedämmte Neubauten sind Wärmepumpen eine adäquate Wahl. Ältere Gebäude mit konventionellen Heizkörpern, die knapp zwei Drittel des gesamten Bestands in Deutschland ausmachen, sind für den Einsatz von Wärmepumpen dagegen ungeeignet. Hier sollte die neue Bundesregierung im Sinne des Klima- und Verbraucherschutzes ansetzen und zunächst dafür sorgen, dass die rund 4 Millionen Ölheizungen, die aktuell noch in Betrieb sind, zügig gegen moderne Gas-Brennwertkessel oder Fernwärme-Anschlüsse ausgetauscht werden. Allein durch den Einbau moderner Gas-Brennwertkessel können so bis zu 40 Prozent CO2-Emissionen gegenüber alten Ölheizungen eingespart werden.
Mittel- und langfristig können die Gasheizungen ohne großen Aufwand auf den Betrieb mit klimaneutralen Gasen wie Biomethan und klimaneutralem Wasserstoff umgestellt werden. Dafür haben wir seitens Thüga bereits im vergangenen Jahr der Politik die Einführung einer Treibhausgas-Minderungsquote für Gas vorgeschlagen, mit der sich bis zum Jahr 2030 zusätzlich gut 20 Millionen Tonnen CO2 einsparen ließen - sozialverträglich, bezahlbar und versorgungssicher. Das ist aus unserer Sicht der bessere Weg, die Wärmewende jetzt zügig voranzutreiben."
Link zum Thüga-Positionspapier "Treibhausgas-Minderungsquote für Gas" (https://thuega-cdn-copy.s3.eu-central-1.amazonaws.com/Thuega/documents/210929_Papier_Thuega_Quote_THG_final.pdf)
Pressekontakt:
Dr. Detlef Hug
detlef.hug@thuega.de
Tel. +49 (0) 89-38197-1222
Original-Content von: Thüga AG, übermittelt durch news aktuell
- Pläne der Bundesregierung laufen faktisch auf ein Verbot moderner Gas-Heizungen hinaus
- Millionen Hauseigentümer:innen, Mieterinnen und Mieter müssen deutlich höhere Kosten beim Heizen fürchten
- Statement von Michael Riechel, Vorsitzender des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage klargestellt, dass die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, wonach "zum 1. Januar 2025 jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden soll" sowohl für den Ersteinbau in Neubauten als auch für den Austausch oder Ersatz von Heizungen in Bestandsbauten Anwendung finden soll.
Dazu erklärt Michael Riechel, Vorsitzender des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft:
"Diese Klarstellung des BMWK läuft auf eine 'Quasi-Pflicht' zum Einbau von Strom-betriebenen Wärmepumpen in Neu- und Bestandsimmobilien hinaus. Damit missachtet das BMWK die Tatsache, dass der Einbau von Wärmepumpen in Millionen Bestandsgebäuden technisch kaum oder gar nicht umsetzbar und mit einem erheblichen Sanierungsaufwand sowie einem zusätzlichen massiven Ausbau der Stromnetze verbunden ist. Das wird für Millionen Hauseigentümer:innen, Mieterinnen und Mieter zu deutlich höheren Kosten beim Heizen führen und insbesondere einkommensschwache Haushalte völlig überfordern.
Diese negativen Folgen wären jedoch bei richtiger politischer Weichenstellung vermeidbar. Für gut gedämmte Neubauten sind Wärmepumpen eine adäquate Wahl. Ältere Gebäude mit konventionellen Heizkörpern, die knapp zwei Drittel des gesamten Bestands in Deutschland ausmachen, sind für den Einsatz von Wärmepumpen dagegen ungeeignet. Hier sollte die neue Bundesregierung im Sinne des Klima- und Verbraucherschutzes ansetzen und zunächst dafür sorgen, dass die rund 4 Millionen Ölheizungen, die aktuell noch in Betrieb sind, zügig gegen moderne Gas-Brennwertkessel oder Fernwärme-Anschlüsse ausgetauscht werden. Allein durch den Einbau moderner Gas-Brennwertkessel können so bis zu 40 Prozent CO2-Emissionen gegenüber alten Ölheizungen eingespart werden.
Mittel- und langfristig können die Gasheizungen ohne großen Aufwand auf den Betrieb mit klimaneutralen Gasen wie Biomethan und klimaneutralem Wasserstoff umgestellt werden. Dafür haben wir seitens Thüga bereits im vergangenen Jahr der Politik die Einführung einer Treibhausgas-Minderungsquote für Gas vorgeschlagen, mit der sich bis zum Jahr 2030 zusätzlich gut 20 Millionen Tonnen CO2 einsparen ließen - sozialverträglich, bezahlbar und versorgungssicher. Das ist aus unserer Sicht der bessere Weg, die Wärmewende jetzt zügig voranzutreiben."
Link zum Thüga-Positionspapier "Treibhausgas-Minderungsquote für Gas" (https://thuega-cdn-copy.s3.eu-central-1.amazonaws.com/Thuega/documents/210929_Papier_Thuega_Quote_THG_final.pdf)
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