12.01.2023 15:00 | COMPUTER BILD | Energie
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Volle Kraft voraus für Solarenergie: COMPUTER BILD klärt, was sich 2023 ändert
COMPUTER BILD-Ausgabe 2/2023 / Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/51005 / Die Verwendung dieses Bildes für redaktionelle Zwecke ist unter Beachtung aller mitgeteilten Nutzungsbedingungen zulässig und dann auch honorarfrei. Veröffentlichung ausschließlich mit Bildrechte-Hinweis.
Hamburg (ots) -
Wer sich Solarpanels aufs Dach setzt, muss sich mit viel Bürokratie beschäftigen. 2023 wird es einfacher - und günstiger! Die Bundesregierung hat eine Reihe von Änderungen beschlossen.
Beim Kauf einer Solaranlage samt Zubehör entfällt die Mehrwertsteuer. Das gilt zum Beispiel für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt (kW). Nicht nur der Kauf wird attraktiver, sondern auch der Betrieb: Erzeugter Strom, den der Haushalt nicht selbst verbraucht, geht an den Netzbetreiber. Neu: Die sogenannte Einspeisevergütung kassieren Betreiber ab dem Steuerjahr 2022, ohne sie wie bislang versteuern zu müssen.
Ab sofort lässt sich der Solarstrom voll ausnutzen. Zuvor musste die Einspeiseleistung von Solaranlagen bestimmte Grenzen einhalten, um die Netzstabilität sicherzustellen. Jetzt wurde der Zwang zur Drosselung für viele Anlagen endlich aufgehoben - das gilt für Bestandsanlagen bis 7 kW und für Neuanlagen bis zur Grenze von 25 kW.
Von den vielen Vereinfachungen profitieren auch Betreiber einfacher Balkonkraftwerke. Diese bestehen aus ein bis zwei Solarmodulen, die eine maximale Spitzenleistung von 600 Watt an die Steckdose liefern dürfen.
Fazit: Der Gesetzgeber macht die Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen 2023 günstiger, ihren Betrieb lukrativer und unkomplizierter. Es bleibt aber Raum für weitere Vereinfachungen: In anderen EU-Ländern gilt etwa für Balkonkraftwerke eine Leistungsgrenze von 800 Watt.
Den vollständigen Report lesen Sie in der COMPUTER BILD-Ausgabe 2/2023, die ab 13. Januar 2023 im Handel verfügbar ist.
COMPUTER BILD ist für über 10 Millionen Nutzer pro Monat der wichtigste Anlaufpunkt für Technik-Kaufberatung und nutzwertige Tipps in der digitalen Welt. Seit mehr als 25 Jahren liefert COMPUTER BILD ihren Lesern fundierte Einschätzungen zu Technik-Trends und gibt klare Produktempfehlungen - von A wie Android-Smartphone bis Z wie elektrische Zahnbürste. Die Experten der Redaktion bieten bestmögliche Beratung auf Basis unabhängiger Tests aus dem einzigartigen COMPUTER BILD-Labor.
Pressekontakt:
COMPUTER BILD Digital GmbH
Andrea Starke
E-Mail: andrea.starke@axelspringer.de
Original-Content von: COMPUTER BILD, übermittelt durch news aktuell
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Beim Kauf einer Solaranlage samt Zubehör entfällt die Mehrwertsteuer. Das gilt zum Beispiel für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt (kW). Nicht nur der Kauf wird attraktiver, sondern auch der Betrieb: Erzeugter Strom, den der Haushalt nicht selbst verbraucht, geht an den Netzbetreiber. Neu: Die sogenannte Einspeisevergütung kassieren Betreiber ab dem Steuerjahr 2022, ohne sie wie bislang versteuern zu müssen.
Ab sofort lässt sich der Solarstrom voll ausnutzen. Zuvor musste die Einspeiseleistung von Solaranlagen bestimmte Grenzen einhalten, um die Netzstabilität sicherzustellen. Jetzt wurde der Zwang zur Drosselung für viele Anlagen endlich aufgehoben - das gilt für Bestandsanlagen bis 7 kW und für Neuanlagen bis zur Grenze von 25 kW.
Von den vielen Vereinfachungen profitieren auch Betreiber einfacher Balkonkraftwerke. Diese bestehen aus ein bis zwei Solarmodulen, die eine maximale Spitzenleistung von 600 Watt an die Steckdose liefern dürfen.
Fazit: Der Gesetzgeber macht die Anschaffung von Photovoltaik-Anlagen 2023 günstiger, ihren Betrieb lukrativer und unkomplizierter. Es bleibt aber Raum für weitere Vereinfachungen: In anderen EU-Ländern gilt etwa für Balkonkraftwerke eine Leistungsgrenze von 800 Watt.
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