07.12.2022 14:14 | LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG | Finanzierung
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LBS-Tipp: Jetzt noch Prämien und Zulagen beim Bausparen sichern / Anträge sind rückwirkend möglich
Potsdam (ots) -
Bausparer und Bausparerinnen sollten sich bis zum Jahresende noch mögliche Prämien und Zulagen für Bausparverträge sichern. Dies gilt für neue und alte Bausparverträge. Bis Ende Dezember besteht die Möglichkeit, zu prüfen, ob zum Jahresende die begünstigten Sparbeiträge für das Jahr 2022 erreicht werden. Um die volle Wohnungsbauprämie, Riester-Förderung und Arbeitnehmer-Sparzulage zu erhalten, müssen lediglich die noch fehlenden geforderten Mindestsparsummen auf die Verträge eingezahlt werden. Stichtag für das Sparjahr 2020 ist jeweils der 31.12.2022. Bis dahin ist es auch noch möglich, einen Bausparvertrag abzuschließen, den erforderlichen Eigenbetrag einzuzahlen und sich so die Prämie zu sichern, um keine Förderung zu verpassen. Gerade in der aktuellen Zeit ist jede finanzielle Unterstützung wichtig.
Wohnungsbauprämie
Seit Januar 2021 gilt eine verbesserte Wohnungsbauprämie (WoP) mit deutlich höheren Förderbeiträgen. Der maximal geförderte Sparbetrag stieg pro Person auf 700 Euro. Da der Fördersatz auf zehn Prozent erhöht wurde, wächst der volle Sparzuschuss auf 70 Euro. Die Einkommensgrenzen wurden auf 35.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen pro Person angehoben. Für Ehepaare gelten die jeweils doppelten Beträge. Die Prämie gibt es nur, wenn das angesparte Geld später für wohnwirtschaftliche Zwecke, also den Bau, Kauf oder die Modernisierung verwendet wird. Junge Menschen, die bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre sind, können nach sieben Jahren einmalig frei über das aus Beiträgen und Prämie angesparte Guthaben verfügen. Für bereits vorhandene Verträge kann noch rückwirkend bis zum Jahresende die Wohnungsbauprämie (WoP) bis einschließlich 2020 beantragen.
Wohn-Riester
Auch die Zahlungen auf Riester-Bausparverträge sollten unbedingt aktualisieren werden, um die entsprechenden Zulagen optimal auszunutzen. Die volle Förderung erhalten all jene, die mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlten. Hier gilt eine Obergrenze von 2.100 Euro, abzüglich staatlicher Zulagenansprüche. Jeder förderberechtigte Erwachsene erhält 175 Euro Grundzulage. Zusätzlich gibt es abhängig vom Geburtsjahr für jedes Kind bis zu 300 Euro. Eine vierköpfige Familie kann so jährlich Riester-Zulagen bis zu 950 Euro erhalten. Diese Zulagen werden unabhängig von Einkommensgrenzen gewährt. Unter 25-Jährige erhalten im ersten Beitragsjahr zusätzlich einen einmaligen Einsteigerbonus von 200 Euro.
Grundsätzlich gilt auch hier: Der Antrag für die Wohnriester-Zulage kann rückwirkend bis Ende des übernächsten Jahres eingereicht werden. Um keine Frist zu versäumen, empfiehlt die LBS Ost die Teilnahme am Dauerzulageverfahren. Ende 2022 läuft die Frist für die Zulagen von Wohnriester-Verträgen aus dem Jahr 2020 ab.
Arbeitnehmer-Sparzulage
Viele Unternehmen unterstützen ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zusätzlich mit vermögenswirksamen Leistungen (vL). Werden diese auf einen Bausparvertrag eingezahlt, fördert der Staat hier mit neun Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage jährliche Einzahlungen bis zu 470 Euro. Maximal fließen so pro Jahr zusätzlich 43 Euro Arbeitnehmer-Sparzulage auf das Bausparkonto. Es gelten Einkommensgrenzen (17.900 Euro für Singles, 35.800 Euro für Ehepaare).
Wer keine vermögenswirksamen Leistungen erhält, kann die staatliche Zulage trotzdem voll nutzen. Der fehlende Betrag kann vom eigenen Gehalt durch den Arbeitgeber direkt auf das Bausparkonto überwiesen werden. Die Arbeitnehmersparzulage kann sogar bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden Die Zulage kann noch bis Ende 2022 für Einzahlungen aus dem Jahr 2018 beantragt werden.
Pressekontakt:
Ariane Greiner
Tel.: 0331 969 21 54
Mail: ariane.greiner@lbs-ost.de
Original-Content von: LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG, übermittelt durch news aktuell
Bausparer und Bausparerinnen sollten sich bis zum Jahresende noch mögliche Prämien und Zulagen für Bausparverträge sichern. Dies gilt für neue und alte Bausparverträge. Bis Ende Dezember besteht die Möglichkeit, zu prüfen, ob zum Jahresende die begünstigten Sparbeiträge für das Jahr 2022 erreicht werden. Um die volle Wohnungsbauprämie, Riester-Förderung und Arbeitnehmer-Sparzulage zu erhalten, müssen lediglich die noch fehlenden geforderten Mindestsparsummen auf die Verträge eingezahlt werden. Stichtag für das Sparjahr 2020 ist jeweils der 31.12.2022. Bis dahin ist es auch noch möglich, einen Bausparvertrag abzuschließen, den erforderlichen Eigenbetrag einzuzahlen und sich so die Prämie zu sichern, um keine Förderung zu verpassen. Gerade in der aktuellen Zeit ist jede finanzielle Unterstützung wichtig.
Wohnungsbauprämie
Seit Januar 2021 gilt eine verbesserte Wohnungsbauprämie (WoP) mit deutlich höheren Förderbeiträgen. Der maximal geförderte Sparbetrag stieg pro Person auf 700 Euro. Da der Fördersatz auf zehn Prozent erhöht wurde, wächst der volle Sparzuschuss auf 70 Euro. Die Einkommensgrenzen wurden auf 35.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen pro Person angehoben. Für Ehepaare gelten die jeweils doppelten Beträge. Die Prämie gibt es nur, wenn das angesparte Geld später für wohnwirtschaftliche Zwecke, also den Bau, Kauf oder die Modernisierung verwendet wird. Junge Menschen, die bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre sind, können nach sieben Jahren einmalig frei über das aus Beiträgen und Prämie angesparte Guthaben verfügen. Für bereits vorhandene Verträge kann noch rückwirkend bis zum Jahresende die Wohnungsbauprämie (WoP) bis einschließlich 2020 beantragen.
Wohn-Riester
Auch die Zahlungen auf Riester-Bausparverträge sollten unbedingt aktualisieren werden, um die entsprechenden Zulagen optimal auszunutzen. Die volle Förderung erhalten all jene, die mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlten. Hier gilt eine Obergrenze von 2.100 Euro, abzüglich staatlicher Zulagenansprüche. Jeder förderberechtigte Erwachsene erhält 175 Euro Grundzulage. Zusätzlich gibt es abhängig vom Geburtsjahr für jedes Kind bis zu 300 Euro. Eine vierköpfige Familie kann so jährlich Riester-Zulagen bis zu 950 Euro erhalten. Diese Zulagen werden unabhängig von Einkommensgrenzen gewährt. Unter 25-Jährige erhalten im ersten Beitragsjahr zusätzlich einen einmaligen Einsteigerbonus von 200 Euro.
Grundsätzlich gilt auch hier: Der Antrag für die Wohnriester-Zulage kann rückwirkend bis Ende des übernächsten Jahres eingereicht werden. Um keine Frist zu versäumen, empfiehlt die LBS Ost die Teilnahme am Dauerzulageverfahren. Ende 2022 läuft die Frist für die Zulagen von Wohnriester-Verträgen aus dem Jahr 2020 ab.
Arbeitnehmer-Sparzulage
Viele Unternehmen unterstützen ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zusätzlich mit vermögenswirksamen Leistungen (vL). Werden diese auf einen Bausparvertrag eingezahlt, fördert der Staat hier mit neun Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage jährliche Einzahlungen bis zu 470 Euro. Maximal fließen so pro Jahr zusätzlich 43 Euro Arbeitnehmer-Sparzulage auf das Bausparkonto. Es gelten Einkommensgrenzen (17.900 Euro für Singles, 35.800 Euro für Ehepaare).
Wer keine vermögenswirksamen Leistungen erhält, kann die staatliche Zulage trotzdem voll nutzen. Der fehlende Betrag kann vom eigenen Gehalt durch den Arbeitgeber direkt auf das Bausparkonto überwiesen werden. Die Arbeitnehmersparzulage kann sogar bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden Die Zulage kann noch bis Ende 2022 für Einzahlungen aus dem Jahr 2018 beantragt werden.
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