29.11.2019 11:24 | LBS Infodienst Bauen und Finanzieren | Finanzierung
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Mehr Geld für Eigenheim-Sparer (FOTO)
Foto: obs/LBS Infodienst Bauen und Finanzieren
Mehr Geld für Eigenheim-Sparer. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/108464 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/LBS Infodienst Bauen und Finanzieren"
Stuttgart (ots) - Der Bundesrat hat am heutigen Freitag einer Verbesserung der
Wohnungsbauprämie zugestimmt. Damit gibt es bald deutlich mehr Geld vom Staat
für viele, die für den Bau, Kauf oder die Renovierung eines Eigenheims sparen.
Von der Förderung können künftig mehr Menschen in Deutschland profitieren. Die
LBS beantwortet die wichtigsten Fragen zur verbesserten Wohnungsbauprämie und
erklärt, was sie bringt und wer davon profitieren kann.
Wer bekommt die Wohnungsbauprämie?
Die Wohnungsbauprämie (WoP) fördert diejenigen, die Geld sparen, um eine
Wohnimmobilie zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren. Dafür gelten
Einkommensgrenzen, die mit der Verbesserung der Förderung ab 2021 deutlich
angehoben werden, wodurch deutlich mehr Menschen in den Genuss der Prämie
kommen.
Wie viel Wohnungsbauprämie gibt es?
Wer mindestens 16 Jahre alt ist und pro Jahr bis zu 700 Euro (1400 Euro für
Verheiratete) auf einen Bausparvertrag einzahlt, erhält ab 2021 eine
Wohnungsbauprämie von 10 Prozent auf diese Einzahlungen - also bis zu 70 Euro
(Singles) bzw. 140 Euro (Verheiratete) pro Jahr. Das sind über 50 Prozent mehr
als bisher. Im derzeitigen Zinstief ist das eine besonders wertvolle Förderung.
Wofür kann die Wohnungsbauprämie verwendet werden?
Die angesammelten Prämien gibt es für Vertragsabschlüsse ab 2009 nur, wenn das
angesparte Geld später für wohnwirtschaftliche Zwecke, also für den Bau, Kauf
oder die Modernisierung von Wohneigentum verwendet wird. Bei jungen Leuten unter
25 Jahren macht der Staat eine Ausnahme: Sie können nach sieben Jahren frei über
das gesamte Guthaben inklusive der Wohnungsbauprämien verfügen. Diese
Sonderregelung kann jeder Sparer aber nur einmal in Anspruch nehmen. Auch wer
unmittelbar eine Immobilie finanzieren möchte, kann von der Wohnungsbauprämie
profitieren. Dies funktioniert mit einem Bauspar-Kombikredit. Dabei wird eine
Vorfinanzierung abgeschlossen, die zunächst nicht getilgt wird. Stattdessen
fließen entsprechende Zahlungen als Sparleistungen auf einen Bausparvertrag, der
dann mit der Zuteilung die Vorfinanzierung ablöst. Die Einzahlungen auf den
Bausparvertrag sind bis zur Zuteilung förderfähig.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Neben der Zweckbindung sind die Einkommensgrenzen wichtige Bedingungen für den
Erhalt der Wohnungsbauprämie. Diese liegen derzeit bei einem zu versteuernden
Einkommen von 25.600 Euro (Singles) bzw. 51.200 Euro (Verheiratete). Ab 2021
steigen die Grenzen auf 35.000 Euro (Singles) bzw. 70.000 Euro (Verheiratete).
Wichtig: Auch viele Haushalte mit einem höheren Bruttoeinkommen können noch dazu
gehören. Denn vom Bruttoeinkommen werden mehrere Posten abgezogen, um das zu
versteuernde Einkommen zu ermitteln. Dazu zählen etwa bestimmte
Versicherungsbeiträge, Vorsorgeaufwendungen oder auch Kinderfreibeträge.
Aufschluss über die Höhe des zu versteuernden Einkommens gibt der letzte
Steuerbescheid.
Wie wird die Wohnungsbauprämie beantragt?
Zu Beginn jedes Jahres erhalten Kunden der LBS automatisch einen WoP-Antrag für
das Vorjahr. Dieser Prämienantrag ist ausgefüllt und unterschrieben bei der
Bausparkasse einzureichen. Die Wohnungsbauprämie kann bis zu zwei Jahre
rückwirkend beantragt werden. Das heißt: Bis 31. Dezember 2019 kann die
Wohnungsbauprämie für das Jahr 2017 gesichert werden, wenn in diesem die
entsprechenden Sparbeträge eingezahlt wurden.
Pressekontakt:
LBS Landesbausparkassen
Kathrin Hartwig
Telefon: +49 (0)711-183-2377
Fax: +49 (0)711-183-2085
E-Mail: Kathrin.Hartwig@LBS-SW.de
Edelman Deutschland
Julia Vogt
Account Manager/Senior Editor
Telefon: +49 (0)221-828281-47
E-Mail: Julia.Vogt@edelman.com
Weiteres Material: https://www.presseportal.de/pm/108464/4454110
OTS: LBS Infodienst Bauen und Finanzieren
Original-Content von: LBS Infodienst Bauen und Finanzieren, übermittelt durch news aktuell
Wohnungsbauprämie zugestimmt. Damit gibt es bald deutlich mehr Geld vom Staat
für viele, die für den Bau, Kauf oder die Renovierung eines Eigenheims sparen.
Von der Förderung können künftig mehr Menschen in Deutschland profitieren. Die
LBS beantwortet die wichtigsten Fragen zur verbesserten Wohnungsbauprämie und
erklärt, was sie bringt und wer davon profitieren kann.
Wer bekommt die Wohnungsbauprämie?
Die Wohnungsbauprämie (WoP) fördert diejenigen, die Geld sparen, um eine
Wohnimmobilie zu kaufen, zu bauen oder zu renovieren. Dafür gelten
Einkommensgrenzen, die mit der Verbesserung der Förderung ab 2021 deutlich
angehoben werden, wodurch deutlich mehr Menschen in den Genuss der Prämie
kommen.
Wie viel Wohnungsbauprämie gibt es?
Wer mindestens 16 Jahre alt ist und pro Jahr bis zu 700 Euro (1400 Euro für
Verheiratete) auf einen Bausparvertrag einzahlt, erhält ab 2021 eine
Wohnungsbauprämie von 10 Prozent auf diese Einzahlungen - also bis zu 70 Euro
(Singles) bzw. 140 Euro (Verheiratete) pro Jahr. Das sind über 50 Prozent mehr
als bisher. Im derzeitigen Zinstief ist das eine besonders wertvolle Förderung.
Wofür kann die Wohnungsbauprämie verwendet werden?
Die angesammelten Prämien gibt es für Vertragsabschlüsse ab 2009 nur, wenn das
angesparte Geld später für wohnwirtschaftliche Zwecke, also für den Bau, Kauf
oder die Modernisierung von Wohneigentum verwendet wird. Bei jungen Leuten unter
25 Jahren macht der Staat eine Ausnahme: Sie können nach sieben Jahren frei über
das gesamte Guthaben inklusive der Wohnungsbauprämien verfügen. Diese
Sonderregelung kann jeder Sparer aber nur einmal in Anspruch nehmen. Auch wer
unmittelbar eine Immobilie finanzieren möchte, kann von der Wohnungsbauprämie
profitieren. Dies funktioniert mit einem Bauspar-Kombikredit. Dabei wird eine
Vorfinanzierung abgeschlossen, die zunächst nicht getilgt wird. Stattdessen
fließen entsprechende Zahlungen als Sparleistungen auf einen Bausparvertrag, der
dann mit der Zuteilung die Vorfinanzierung ablöst. Die Einzahlungen auf den
Bausparvertrag sind bis zur Zuteilung förderfähig.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Neben der Zweckbindung sind die Einkommensgrenzen wichtige Bedingungen für den
Erhalt der Wohnungsbauprämie. Diese liegen derzeit bei einem zu versteuernden
Einkommen von 25.600 Euro (Singles) bzw. 51.200 Euro (Verheiratete). Ab 2021
steigen die Grenzen auf 35.000 Euro (Singles) bzw. 70.000 Euro (Verheiratete).
Wichtig: Auch viele Haushalte mit einem höheren Bruttoeinkommen können noch dazu
gehören. Denn vom Bruttoeinkommen werden mehrere Posten abgezogen, um das zu
versteuernde Einkommen zu ermitteln. Dazu zählen etwa bestimmte
Versicherungsbeiträge, Vorsorgeaufwendungen oder auch Kinderfreibeträge.
Aufschluss über die Höhe des zu versteuernden Einkommens gibt der letzte
Steuerbescheid.
Wie wird die Wohnungsbauprämie beantragt?
Zu Beginn jedes Jahres erhalten Kunden der LBS automatisch einen WoP-Antrag für
das Vorjahr. Dieser Prämienantrag ist ausgefüllt und unterschrieben bei der
Bausparkasse einzureichen. Die Wohnungsbauprämie kann bis zu zwei Jahre
rückwirkend beantragt werden. Das heißt: Bis 31. Dezember 2019 kann die
Wohnungsbauprämie für das Jahr 2017 gesichert werden, wenn in diesem die
entsprechenden Sparbeträge eingezahlt wurden.
Pressekontakt:
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Telefon: +49 (0)711-183-2377
Fax: +49 (0)711-183-2085
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Edelman Deutschland
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Account Manager/Senior Editor
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