17.11.2023 10:57 | immowelt | Immobilienmarkt
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Nach Verfassungsgerichtsurteil zum Bundeshaushalt: Das sind die Auswirkungen auf den Immobilienmarkt
Nürnberg (ots) -
- Bundesverfassungsgericht (BVerfG) urteilt: Bundesregierung darf Corona-Sondervermögen nicht in Klima- und Transformationsfonds umwidmen
- Fördermittel für Sanierungen und Heizungserneuerungen in Höhe von 19 Milliarden Euro stehen infrage
- Folgen des Urteils: Weitere Spaltung des Immobilienmarkts, Bestandsgebäude könnten schwerer vermittelbar werden, Investitionsstau droht
Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds ergeben sich auch Auswirkungen auf den Immobilienmarkt: Zentrale Maßnahmen des neuen Gebäudeenergiegesetzes sollten aus dem Fonds finanziert werden, die nun nach dem Urteil des obersten deutschen Gerichts auf der Kippe stehen könnten. 19 Milliarden Euro waren für Gebäudesanierungen vorgesehen. Mehr Hintergründe zum Klimafonds-Urteil und mögliche Folgen für die Immobilienbranche lesen Sie im immowelt Ratgeber (https://ratgeber.immowelt.de/a/klimafonds-urteil-sind-jetzt-foerderungen-fuer-immobilien-in-gefahr.html).
"Die psychologische Wirkung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf den Immobilienmarkt ist fatal. Eigentümer und Kaufinteressenten sind jetzt schon verunsichert und das Urteil verstärkt dies nun weiter", sagt Felix Kusch, Geschäftsführer von immowelt. "Ob alle Förderungen für Sanierungen und Heizungsaustausch weiterlaufen, ist derzeit noch nicht vollständig klar. Das Vertrauen in die Maßnahmen der Politik ist mit diesem Urteil weiter gesunken. Alle Akteure auf dem Immobilienmarkt brauchen dringend Planbarkeit und Verlässlichkeit, um jetzt die Weichen für einen sicheren Wohnungsmarkt der Zukunft zu stellen."
Zweiteilung des Immobilienmarkts
Der Markt für Immobilien ist bereits gespalten: Weil Immobilienkäufer verunsichert sind und bei älteren Immobilien hohe Kosten für Sanierungen fürchten, lassen sich diese nur noch mit deutlichen Preisabschlägen vermarkten. Immobilien mit Baujahr ab 2010 werden bereits jetzt zwischen 30 und 45 Prozent teurer angeboten als Objekte vergleichbarer Ausstattung, die in den 90ern erbaut wurden. Das hat eine immowelt Analyse (https://www.immowelt.de/ueberuns/presse/pressemitteilungenkontakt/2023/bis-zu-46-prozent-teurer-als-wohneigentum-aus-den-90ern-moderne-bausubstanz-mit-massiven-aufschlaegen/) der Angebotspreise für Eigentumswohnungen in den 14 größten Städten ergeben. Unklarheiten oder weitere Verzögerungen bei Sanierungsförderungen dürften diese Spaltung des Immobilienmarkts vorantreiben. Gebäude mit schlechter Energieeffizienz werden zunehmend schwerer vermittelbar. Dabei benötigt Deutschland dringend Investitionen in den Gebäudebestand, um einerseits gegen den Wohnraummangel anzugehen und andererseits die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen.
Preissteigernde Ausstattung: Wärmepumpen sind begehrt
Um Öl- und Gasheizungen zu ersetzen, die hierzulande noch die häufigste Heizungsart darstellen, setzen Industrie und Regierung auf Wärmepumpen. Dass diese als zukunftsfähig gelten, spiegelt sich schon im Immobilienwert wider: Wohnungen mit Wärmepumpe kosten im Mittel bis zu 17 Prozent mehr als mit Ölheizung, Häuser bis zu 13 Prozent. Das hat eine immowelt Auswertung (https://www.immowelt.de/ueberuns/presse/pressemitteilungenkontakt/2023/preisaufschlag-fuer-zukunftsfaehige-heizung-immobilien-mit-waermepumpe-kosten-bis-zu-17-prozent-mehr/) im Juni ergeben. Sollten die Fördermittel für den Heizungsaustausch nun zusammengestrichen werden, könnte das die Auswirkungen auf Bestandsimmobilien mit fossilen Heizanlagen verstärken.
Was Immobilieneigentümer nun dringend wissen müssen, lesen Sie auch im immowelt Ratgeber:
- Energetische Sanierung: Kosten, Förderungen und Pflichten (https://ratgeber.immowelt.de/a/energetische-sanierung-was-beim-hauskauf-wirklich-noetig-ist.html)
- Gebäudeenergiegesetz 2023: Was heißt das Heizungsgesetz für Eigentümer? (https://ratgeber.immowelt.de/a/gebaeudeenergiegesetz.html)
- Kommunale Wärmeplanung: Das kommt auf Eigentümer zu (https://ratgeber.immowelt.de/a/kommunale-waermeplanung.html)
Pressekontakt:
immowelt GmbH
Nordostpark 3-5
90411 Nürnberg
Barbara Schmid
+49 (0)911/520 25-808
presse@immowelt.de
www.twitter.com/immowelt
www.facebook.com/immowelt
Original-Content von: immowelt, übermittelt durch news aktuell
- Bundesverfassungsgericht (BVerfG) urteilt: Bundesregierung darf Corona-Sondervermögen nicht in Klima- und Transformationsfonds umwidmen
- Fördermittel für Sanierungen und Heizungserneuerungen in Höhe von 19 Milliarden Euro stehen infrage
- Folgen des Urteils: Weitere Spaltung des Immobilienmarkts, Bestandsgebäude könnten schwerer vermittelbar werden, Investitionsstau droht
Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds ergeben sich auch Auswirkungen auf den Immobilienmarkt: Zentrale Maßnahmen des neuen Gebäudeenergiegesetzes sollten aus dem Fonds finanziert werden, die nun nach dem Urteil des obersten deutschen Gerichts auf der Kippe stehen könnten. 19 Milliarden Euro waren für Gebäudesanierungen vorgesehen. Mehr Hintergründe zum Klimafonds-Urteil und mögliche Folgen für die Immobilienbranche lesen Sie im immowelt Ratgeber (https://ratgeber.immowelt.de/a/klimafonds-urteil-sind-jetzt-foerderungen-fuer-immobilien-in-gefahr.html).
"Die psychologische Wirkung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf den Immobilienmarkt ist fatal. Eigentümer und Kaufinteressenten sind jetzt schon verunsichert und das Urteil verstärkt dies nun weiter", sagt Felix Kusch, Geschäftsführer von immowelt. "Ob alle Förderungen für Sanierungen und Heizungsaustausch weiterlaufen, ist derzeit noch nicht vollständig klar. Das Vertrauen in die Maßnahmen der Politik ist mit diesem Urteil weiter gesunken. Alle Akteure auf dem Immobilienmarkt brauchen dringend Planbarkeit und Verlässlichkeit, um jetzt die Weichen für einen sicheren Wohnungsmarkt der Zukunft zu stellen."
Zweiteilung des Immobilienmarkts
Der Markt für Immobilien ist bereits gespalten: Weil Immobilienkäufer verunsichert sind und bei älteren Immobilien hohe Kosten für Sanierungen fürchten, lassen sich diese nur noch mit deutlichen Preisabschlägen vermarkten. Immobilien mit Baujahr ab 2010 werden bereits jetzt zwischen 30 und 45 Prozent teurer angeboten als Objekte vergleichbarer Ausstattung, die in den 90ern erbaut wurden. Das hat eine immowelt Analyse (https://www.immowelt.de/ueberuns/presse/pressemitteilungenkontakt/2023/bis-zu-46-prozent-teurer-als-wohneigentum-aus-den-90ern-moderne-bausubstanz-mit-massiven-aufschlaegen/) der Angebotspreise für Eigentumswohnungen in den 14 größten Städten ergeben. Unklarheiten oder weitere Verzögerungen bei Sanierungsförderungen dürften diese Spaltung des Immobilienmarkts vorantreiben. Gebäude mit schlechter Energieeffizienz werden zunehmend schwerer vermittelbar. Dabei benötigt Deutschland dringend Investitionen in den Gebäudebestand, um einerseits gegen den Wohnraummangel anzugehen und andererseits die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen.
Preissteigernde Ausstattung: Wärmepumpen sind begehrt
Um Öl- und Gasheizungen zu ersetzen, die hierzulande noch die häufigste Heizungsart darstellen, setzen Industrie und Regierung auf Wärmepumpen. Dass diese als zukunftsfähig gelten, spiegelt sich schon im Immobilienwert wider: Wohnungen mit Wärmepumpe kosten im Mittel bis zu 17 Prozent mehr als mit Ölheizung, Häuser bis zu 13 Prozent. Das hat eine immowelt Auswertung (https://www.immowelt.de/ueberuns/presse/pressemitteilungenkontakt/2023/preisaufschlag-fuer-zukunftsfaehige-heizung-immobilien-mit-waermepumpe-kosten-bis-zu-17-prozent-mehr/) im Juni ergeben. Sollten die Fördermittel für den Heizungsaustausch nun zusammengestrichen werden, könnte das die Auswirkungen auf Bestandsimmobilien mit fossilen Heizanlagen verstärken.
Was Immobilieneigentümer nun dringend wissen müssen, lesen Sie auch im immowelt Ratgeber:
- Energetische Sanierung: Kosten, Förderungen und Pflichten (https://ratgeber.immowelt.de/a/energetische-sanierung-was-beim-hauskauf-wirklich-noetig-ist.html)
- Gebäudeenergiegesetz 2023: Was heißt das Heizungsgesetz für Eigentümer? (https://ratgeber.immowelt.de/a/gebaeudeenergiegesetz.html)
- Kommunale Wärmeplanung: Das kommt auf Eigentümer zu (https://ratgeber.immowelt.de/a/kommunale-waermeplanung.html)
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