28.11.2018 13:16 | CDU/CSU - Bundestagsfraktion | Immobilienmarkt
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Tillmann/Gutting: Steuerliche Förderung des Mietwohnungsneubaus setzt zusätzliche Impulse für den Wohnungsmarkt
Berlin (ots) - Weiterer Baustein zur Schaffung von 1,5 Mio.
Wohnungen
Der Finanzausschuss hat heute das Gesetz zur steuerlichen
Förderung des Mietwohnungsneubaus abschließend beraten. Dazu erklären
die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje
Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter Olav Gutting:
"Mit dem Gesetz werden die im Rahmen der Wohnraumoffensive
vorgesehenen steuerlichen Anreize durch die Einführung einer zeitlich
befristeten Sonderabschreibung umgesetzt.
Gegen Wohnungsmangel hilft vor allem zusätzliches Bauen. Die
steuerliche Förderung setzt hier - neben dem Baukindergeld und den
zusätzlichen Mitteln für den sozialen Wohnungsbau - Impulse durch
Aktivierung privater Investoren. Damit kann Druck aus dem
Mietwohnungsmarkt genommen und Entlastungen im unteren und mittleren
Mietpreisbereich erreicht werden.
Die Diskussion ergab aber auch, dass es mit der zeitlich
befristeten Sonder-AfA nicht getan ist. Zur dauerhaften Entlastung
des Wohnungsmarktes braucht es langfristige Impulse. Hierfür kommt
auch die Anhebung der linearen AfA von 2 auf 3 Prozent in Frage.
Allerdings ist eine Anhebung aktuell nicht darstellbar, da hiermit
Haushaltsausfälle von über 4 Mrd. Euro in der Spitze verbunden wären.
Allerdings müssen wir für die Zukunft prüfen, wie eine Anhebung der
linearen AfA finanzierbar wird."
Hintergrund:
Konkret führen wir eine Sonderabschreibung für im Zeitraum vom 01.
September 2018 bis zum 31. Dezember 2021 beantragte Bauvorhaben ein.
Die Sonderabschreibung soll im Jahr der Anschaffung oder Herstellung
und in den folgenden drei Jahren bis zu jährlich 5 Prozent neben der
linearen AfA betragen, insgesamt damit 28 Prozent der förderfähigen
Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Um die Förderung zielgenau
auszugestalten, wird sie auf Vorhaben begrenzt, die 3.000 Euro
Anschaffungs- oder Herstellungskosten pro Quadratmeter Wohnraum (ohne
Grund und Boden) nicht überschreiten. Die Bemessungsgrundlage für die
Abschreibung wird auf 2.000 Euro gedeckelt. Eine Begrenzung der
Förderung auf bestimmte Gebiete ist nicht vorgesehen.
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell
Wohnungen
Der Finanzausschuss hat heute das Gesetz zur steuerlichen
Förderung des Mietwohnungsneubaus abschließend beraten. Dazu erklären
die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje
Tillmann sowie der zuständige Berichterstatter Olav Gutting:
"Mit dem Gesetz werden die im Rahmen der Wohnraumoffensive
vorgesehenen steuerlichen Anreize durch die Einführung einer zeitlich
befristeten Sonderabschreibung umgesetzt.
Gegen Wohnungsmangel hilft vor allem zusätzliches Bauen. Die
steuerliche Förderung setzt hier - neben dem Baukindergeld und den
zusätzlichen Mitteln für den sozialen Wohnungsbau - Impulse durch
Aktivierung privater Investoren. Damit kann Druck aus dem
Mietwohnungsmarkt genommen und Entlastungen im unteren und mittleren
Mietpreisbereich erreicht werden.
Die Diskussion ergab aber auch, dass es mit der zeitlich
befristeten Sonder-AfA nicht getan ist. Zur dauerhaften Entlastung
des Wohnungsmarktes braucht es langfristige Impulse. Hierfür kommt
auch die Anhebung der linearen AfA von 2 auf 3 Prozent in Frage.
Allerdings ist eine Anhebung aktuell nicht darstellbar, da hiermit
Haushaltsausfälle von über 4 Mrd. Euro in der Spitze verbunden wären.
Allerdings müssen wir für die Zukunft prüfen, wie eine Anhebung der
linearen AfA finanzierbar wird."
Hintergrund:
Konkret führen wir eine Sonderabschreibung für im Zeitraum vom 01.
September 2018 bis zum 31. Dezember 2021 beantragte Bauvorhaben ein.
Die Sonderabschreibung soll im Jahr der Anschaffung oder Herstellung
und in den folgenden drei Jahren bis zu jährlich 5 Prozent neben der
linearen AfA betragen, insgesamt damit 28 Prozent der förderfähigen
Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Um die Förderung zielgenau
auszugestalten, wird sie auf Vorhaben begrenzt, die 3.000 Euro
Anschaffungs- oder Herstellungskosten pro Quadratmeter Wohnraum (ohne
Grund und Boden) nicht überschreiten. Die Bemessungsgrundlage für die
Abschreibung wird auf 2.000 Euro gedeckelt. Eine Begrenzung der
Förderung auf bestimmte Gebiete ist nicht vorgesehen.
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Schlagwörter
Bau , Sonderabschreibung , Immobilien , Steuern , Mietwohnungsneubau , Wohnungsbau , Bau / Immobilien , Politik ,
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